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Kranken­versicherung

Wie ich denke die wichtigste und aber schwierigste Versicherung. Im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz jeder selbst für seine Krankenversicherung zuständig. Das bedeutet nicht nur das Aussuchen der Versicherung, sondern auch die Rahmenbedingungen und das Überweisen der Beiträge liegt an jedem selbst. Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen.

Grund­versicherung und Zusatz­versicherung

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich. Wer mehr Leistungen, Sonderbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus wünscht, kann dies über Abschluss von Zusatzversicherungen tun.

Die Beitragshöhe für die Grundversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Zu diesen zählen, Höhe der Franchise, Wohnort, Arztmodell (Hausarztsystem usw.) und das Alter. Das Gehalt spielt, im Gegensatz zu Deutschland, in der Schweiz für die Beitragshöhe keine Rolle. Eine Familienversicherung gibt es nicht, es muss für jeden einzeln eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Für Kinder und Jugendliche gelten geringere Beitragssätze.

Die Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur durch die Prämien, sondern auch im Abrechnungssystem, Rückzahlungszeit und durch zusätzliche Serviceleistungen. Die Grundversicherung kann man jedes Jahr auf den 31. Dezember wechseln, die Krankenkasse ist verpflichtet jeden in die Grundversicherung aufzunehmen. Die Kündigung muss bis zum 30. November eingetroffen sein. Bei den Zusatzversicherungen ist aber Vorsicht geboten, in diese muss einen die Krankenkasse nicht aufnehmen. Die Kündigungsfrist für die Zusatzversicherung richtet sich nach den vertraglich festgelegten Bestimmungen.

Franchise und Selbstbehalt

Sehr wichtig für die Versicherung ist das Festlegen einer Franchise. Diese ist für Erwachsene immer zwischen 300 und 2500 Schweizer Franken. Diese Summe legt fest, bis zu welchem Anteil man zunächst einmal selbst zahlt, bevor die Versicherung überhaupt eintritt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kann die Franchise zwischen 0 und 600 Franken festgelegt werden.

Als Beispiel, ich habe eine Franchise von 300 Franken und habe zwei Arztrechnungen von jeweils 200 Franken bekommen. Die erste Arztrechnung muss ich komplett selbst zahlen und bei der zweiten Rechnung springt die Krankenversicherung für die 100 Franken mit ein und wird mir 90 Franken zurückzahlen. Da nach Erreichen der Franchise, der Selbstbehalt 10% ist, zahlt mir die Versicherung nur 90 statt 100 Franken zurück. Der Prozentsatz von 10% ist fest und im Gegensatz zur Franchise nicht wählbar. Der Selbstbehalt beträgt aber maximal 700 Franken ( Kinder 350.- ) im Jahr. Für Medikamente ist der Selbstbehalt bei 20%, wenn es vom Originalmedikament auch ein Generikum gibt.

Daher ist es sehr ratsam für den Krankheitsfall selbst Rücklagen zu bilden und mit einzuplanen, so dass man im Notfall die Franchise und die Selbstbeteiligung bezahlen kann und sie einen nicht ruinieren. Je höher die festgelegte Franchise, desto mehr Rücklagen sollte man für den Fall der Fälle beiseitelegen. Wichtig bei Unfällen, die durch die Nichtberufsunfallversicherung abgedeckt sind und für allgemeine medizinische Behandlungen ab der 13.Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt muss keine Franchise und Selbstbehalt bezahlt werden. Zur besseren Veranschaulichung führe ich ein paar Fallbeispiele auf:

Beispiel 1: Franchise 500.- Franken und Arztrechnungen von Insgesamt 450.- Franken
450 Rechnung - 500 Franchise = Rest-Franchise von 50
In diesem Fall zahlst du alles selbst.

Beispiel 2: Franchise 500.- Franken und Arztrechnungen von Insgesamt 1'000.- Franken
1'000 Rechnung - 500 Franchise = 500 Erstattungsfähig - 10% Selbstbehalt = 450 Auszahlung
450 Franken bekommst du von der Krankenversicherung zurück überwiesen

Beispiel 3: Franchise 500.- Franken und Krankenhausaufenthalt und Insgesamt Rechnungen von 10'000 Franken
10'000 Rechnung - 500 Franchise = 9'500 Erstattungsfähig - 10% (jedoch maximal 700) = 8'800 Auszahlung
8'800 Franken bekommt man von der Krankenversicherung zurückgezahlt und akzeptierte Arztrechnungen werden von der Krankenversicherung für den Rest des Jahres übernommen.

Zahnzusatz­versicherung

Normale Zahnarztrechnungen müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Ausser die Zahnbehandlung ist die Folge eines Unfalls oder es ist eine schwere nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems. Meistens kann man eher davon ausgehen, dass man die Rechnung selbst bezahlen darf. Wer sich dafür absichern möchte, kann eine Zahnzusatzversicherung abschliessen. Aber Achtung, die Kassen verlangen für diese Leistungen ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand der Zähne, daher bekommt man diese Zusatzversicherung meist nur, wenn alle Zähne gesund sind. Zudem sind diese Versicherungen für Erwachsene recht teuer und decken meist nur eine gewisse Summe der Behandlungskosten pro Jahr ab. Diese lohnen sich daher meist nur für Kinder und Jugendliche.

Ausnahmen von der Kranken­versicherungs­pflicht in der Schweiz

Wenn eine der folgenden Situationen vorliegt ist eine Person von der Versicherungspflicht ausgenommen:

  • Erwerbstätigkeit ausschliesslich in der EU/EFTA oder gleichzeitige Erwerbstätigkeit in der Schweiz, diese weniger als 25% ausmacht
  • Rentenbezug aus der EU/EFTA und kein Rentenbezug aus der Schweiz
  • Arbeitslosengeldbezug aus der EU/EFTA
  • Nicht erwerbstätige Familienangehörige dieser Personen, wenn sie entweder Anspruch auf Leistungsaushilfe haben oder über einen dem KVG gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen
  • Nicht erwerbstätige Familienangehörige einer in der EU/EFTA versicherten Person im Allgemeinen, sofern sie Anspruch auf Leistungsaushilfe haben

Mein Tipp

Wenn man sich beim Modell unsicher ist am besten Traditionell oder Hausarzt wählen. Wer mehr als 8 Stunden die Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wählt bei Unfalldeckung "Ohne" aus, da in diesem Fall die Unfallversicherung bereits über den Arbeitgeber abgedeckt wird.

Für das Festlegen der Franchise kann ich einen persönlichen Tipp geben. Sind die Arztkosten im Jahr höher als 1'800 wählt man am besten 300 Schweizer Franken als Franchise und wer weniger als 1'800 Arztkosten erwartet, nimmt am besten 2'500 Schweizer Franken als Franchise. Im Grunde ist die Wahl der Franchise eine Wette auf die eigene Gesundheit. Unterm Strich, wenn man Prämien und Gesundheitskosten zusammenrechnet, macht die richtige Wahl der persönlichen Franchise maximal 1'000 Franken im Jahr aus.

Angebote und Beratung für die Auswahl der Krankenversicherung und Zusatzversicherungen könnt ihr gleich hier anfordern:

Angebote für die Schweizer Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht, trotz Karenzzeit gilt ab dem 1. Tag Beitragspflicht, daher sollte man mit dem Abschluss dieser Versicherung nicht abwarten. Versorgungslücken können über Zusatzversicherungen geschlossen werden. Ich helfe dir beim Finden des richtigen Versicherers. Ich leite deine Anfrage nur an die besten Anbieter weiter, damit diese dir ein Angebot erstellen und auf Wunsch offene Fragen beantworten können. Einfach Formular ausfüllen, Eckdaten festlegen und innerhalb von wenigen Tagen exklusive Angebote erhalten.

  • Unfalldeckung Nein: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wählt bei der Unfalldeckung bitte "Nein". Da man in diesem Fall automatisch über den Arbeitgeber gegen Unfall (UVG) versichert ist.
  • Unfalldeckung Ja: Alle Nichtberufstätigen, Selbständigerwerbende und Kinder müssen sich über eine private Unfallversicherung gegen Unfallrisiken versichern lassen. In diesem Fall bitte bei Unfalldeckung "Ja" wählen.
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