Verkehrsregeln Schweiz
Allgemeines zur Fahrweise und zu den Verkehrsregeln in der Schweiz
In den Grundzügen sind die Verkehrsregeln in der Schweiz ähnlich geregelt. Die Fahrweise ist eher defensiv geprägt. Dies bezieht natürlich nur auf den Durchschnitt, Verkehrsrowdys gibt es hier natürlich auch, nur weniger oft. An die Geschwindigkeitsregeln wird sich recht genau gehalten, schliesslich ist die Blitzerdichte sehr hoch. Durch diesen Umstand passiert es vor allem auf den Autobahnen, dass Überholmanöver länger dauern und auch mal gern auf der linken Spur geblieben wird, statt rechts wieder einzuspuren. Zusätzlich dazu gibt es ein paar Dinge die im Schweizer Strassenverkehr anders laufen oder zu beachten sind. Die meines Erachtens Wichtigsten zähle ich im Folgenden auf.
Vignette
Für die Benutzung der Autobahn wird für Fahrzeuge bis 3.5 t eine Vignette benötigt. Fahrzeug über 3.5 t unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Die Vignette muss gut sichtbar an der Frontscheibeninnenseite ausserhalb des Tönnungsstreifens angebracht sein. Anhänger und Wohnwagen brauchen eine zusätzliche Vignette. Bei einem Anhänger oder Motorrad muss die Vignette an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil angebracht sein. Vignetten kann man an jeder Tankstelle in der Schweiz, bei der Post und an der letzten deutschen Tankstelle vor der Grenze erwerben. Die Gebühr hierfür beträgt 40 Schweizer Franken und gilt immer nur für das laufende Jahr und für den Monat davor und danach. Zum Beispiel die Vignette 2019 gilt vom 01. Dezember 2018 bis 31. Januar 2020. Die Strafe für das Fehlen der Vignette liegt bei 200 Schweizer Franken.
Lichtpflicht
Seit dem 01. Januar 2014 ist es Pflicht auch am Tag mit Licht zu fahren. Wer über ein Tagfahrlicht verfügt, kann dieses dafür einschalten, alle anderen müssen mit Abblendlicht fahren. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Ordnungsbusse von 40 Schweizer Franken bestraft.
CH-Schild
Gemäss Strassenverkehrsregeln muss die Staatsangehörigkeit eines Fahrzeugs unverwechselbar zu erkennen sein. Bei den europäischen Nummernschildern ist dies bereits mit dem Länderkürzel erreicht. Das Landeswappen auf dem Schweizer Kennzeichen erfüllt diese Unverwechselbarkeit leider nicht. Daher müssen Schweizer Fahrzeuge, die im Ausland unterwegs sind mit einen CH-Aufkleber oder magnetischem CH-Schild am Heck ausgestattet sein. Die Mindestmasse für das elliptische Schild betragen 11.5 x 17.5 cm. Kleinere Versionen sind nicht zulässig und werden vor allem in Italien gern gebüsst. Es muss in einer Höhe zwischen 20 cm und 150 cm waagerecht angebracht sein.
Parkplätze
Die Parkplätze sind alle markiert. Gratisparkplätze gibt es fast nicht, selbst an den unmöglichsten Stellen findet man häufig Parkautomaten. Gelbe Zonen sind privat oder für Firmen reserviert und dürfen auch nur von diesen und ihren Kunden oder Gästen benutzt werden. Weisse Zonen sind gebührenpflichtig. Diese sind häufig nummeriert und in der Nähe findet sich ein Parkautomat. Gelbe Markierungen mit Kreuzen bedeuten Parkverbot und gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot. Das Parken an Hauptstrassen ist ausserorts verboten. Etwas komplizierter ist das Parken in den blauen Zonen, aber auch daran gewöhnt man sich. Montag bis Samstag von 8:00 bis 18:00 darf man hier mit der blauen Parkscheibe (auch EU-Parkscheibe) für eine Stunde kostenlos parken. Wobei die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde eingestellt wird. An Sonn- und Feiertagen ist zwischen den Zeiten von 19:00 Uhr abends bis 7:00 morgens das Parken frei. Wer jetzt glaubt sich den eigenen Parkplatz zu sparen und einfach im Quartier zu parken, täuscht sich. Regelmässiges Dauerparken in der Blauen Zone über Nacht ist in den meisten Orten nicht erlaubt und wird kontrolliert. Diese Gemeinden bieten dafür dann Parkkarten für ausgewiesene Zonen an. Mit dieser Parkkarte ist es dann möglich im Quartier zeitlich unbegrenzt zu parken. Der Preis liegt bei circa 50 Schweizer Franken.
Mitführpflicht
Im Auto mitzuführen sind immer Verbandskasten und Warndreieck. Für Warnwesten gibt es keine Pflicht. Für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge sind zusätzlich der Fahrzeugausweis und die Abgasuntersuchungsbescheinigung mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.
Vorrang auf Passstrassen
Auf engen Bergstrassen muss wenn nötig der Abwärtsfahrende anhalten, damit der Aufwärtsfahrende ohne Behinderung passieren kann. Postautos haben auf den engen Bergstrassen immer Vorrang. Diese kündigen sich durch ein Horn vor der Kurve an. Postautos werden die gelben Überlandbusse in der Schweiz genannt.
Vorfahrt und Kreisverkehr
Bei Rechts-Vor-Links-Kreuzungen haben Schienenfahrzeuge immer Vorrang. Wenn nicht anders ausgeschildert hat der Verkehr im Kreisverkehr Vorfahrt. Der Kreisverkehr scheint in der Schweiz sehr beliebt zu sein, nicht nur, dass man ihn sehr oft antrifft, häufig ist er sehr liebevoll dekoriert oder bepflanzt und wird Kreisel genannt.
Tempolimit
Die Geschwindigkeitsbegrenzung, sofern nicht anders angegeben, beträgt innerhalb von Ortschaften 50 km/h, ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und auf der Autobahn 120 km/h.
Rasen und grobe Verkehrsverletzung
Als Raser gilt man bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 40 km/h in einer Tempo 30 Zone, 50 km/h innerorts, 60 km/h ausserorts und 80 km/h auf Autobahnen. Seit dem 01.Januar 2013 werden Rasen und gefährliches Überholen besonders scharf geahndet. Das Strafmass kann bei bis zu 4 Jahren liegen und der Führerausweis wird für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall kann die Fahrerlaubnis für immer entzogen werden. Eine Neuerwerbung kann nur in Ausnahmefällen nach mindestens 10 Jahren erfolgen. Bei besonders groben Geschwindigkeitsübertretungen und Gefährdung des Strassenverkehrs kann es passieren, dass das Fahrzeug eingezogen wird.
Radarwarner
Die Verwendung von Navigationsgeräten mit Radarwarnern ist verboten und können eingezogen werden.
Winterreifen und Schneeketten
In der Schweiz gibt es keine offizielle Pflicht für die Benutzung von Winterreifen. Es wird aber dringend empfohlen, diese zum Winter auch im Flachlach zu benutzen. Denn, wenn ein Unfall passiert und dieser ist auf die Benutzung der falschen Reifen zurück zu führen, dann kann die Versicherung Leistung kürzen oder auch ganz streichen. Es droht auch eine Busse der Polizei. Die Mindestprofiltiefe beträgt im Winter 4mm.
In Bergregionen kann es vorkommen, dass einige Strassen einer Schneekettenpflichtunterliegen. Diese Strassen dürfen, bei durchgängigen Schnee, nur mit angelegten Schneeketten befahren werden und müssen nach Aufhebung der Schneekettenpflicht auch wieder demontiert werden.
Automobilclubs
In der Schweiz existieren zwei Automobilclubs. Der TCS - Touring Club Schweiz ist dabei am meisten verbreitet. Vom Aufbau her ist dieser am ehesten mit dem ADAC in Deutschland und dem ÖAMTC in Österreich vergleichbar.
Wie informativ war dieser Text?