Wohnungssuche
Mietwohnungen in der Schweiz
Bevor es auf die Suche geht, ist es gut ein paar Einzelheiten zu wissen. Denn einige Dinge, die auf den ersten Blick ungewöhnlich scheinen, sind in der Schweiz ganz normal. Zur Wohnung gehört eine Küche. Diese ist fester Bestandteil der Mietswohnung. Die eingebaute durch eine eigene mitgebrachte Küche zu ersetzen, sollte man besser bleiben lassen. Besser man konzentriert bei der Wohnungssuche auf Wohnungen, in denen einem die Küche gefällt. Wenn es einem eh nicht wichtig sein sollte, umso besser, dann braucht man sich darum schon mal nicht mehr kümmern. Das Bad ist meistens auch vollständig und mit Spiegelwandschrank, WC-Rollenhalter und Handtuchhaltern ausgestattet.
Waschküchen sind allgemein üblich. Das Waschen der Wäsche erfolgt in der im Haus vorhandenen Waschküche. Die Waschmaschinen oder auch der Trockner sind für alle zugänglich. In sehr modernen oder Wohnungen, die 4.5 Zimmer und mehr haben, kann es aber sein, dass ein eigener Waschturm in der Wohnung vorhanden ist. Eine eigene Waschmaschine oder Trockner einzubauen ist weniger verbreitet und man stösst damit eher auf Unverständnis. Die Wäsche in der Wohnung zu trocknen ist meist nicht erlaubt, sondern sollte im Trockenraum, der meist an der Waschküche angeschlossen ist, erfolgen. Wichtig ist bei der Wohnungssuche nachzufragen, wie der Ablauf der Waschküche geregelt ist. Dies ist bei jedem Mietobjekt anders. Die einen haben für jeden Mieter feste Waschtage, wobei der Sonntag meistens als allgemeiner Waschtag gilt. Andere wiederum machen dies über Listen wo man sich vorher einträgt. Alle Möglichkeiten aufzuzählen, wäre nicht möglich, da die Kreativität der Vermieter in dieser Sache grenzenlos ist. Keine Bange, wenn es wegen der Waschküche mal Stress gibt, dass ist fast normal. Ich kenne so gut wie niemanden, der nicht schonmal deswegen Meinungsverschiedenheiten mit den Nachbarn hatte. Auch wenn die Schweizer nicht gern streiten, hier können sie es umso besser.
Eine Besonderheit in der Schweiz sind die offiziellen Zügeltermine. Viele Mietverträge haben eine dreimonatige Kündigungsfrist mit drei festen Terminen zum 31.März, 30.Juni und dem 30.September. Wer ausserhalb dieser Termin kündigen möchte, muss einen geeigneten Nachmieter stellen. Andere Kündigungsregelungen gibt es natürlich auch, aber dies ist die häufigste Variante. Dadurch, dass zu diesen drei Terminen die meisten Wohnungen wechseln, hat man für Anfang April, Juli und Oktober die meiste Auswahl an Wohnungen. Allerdings bedeutet dies auch, dass man zu diesen Zeitpunkten Handwerker, Umzugsfirmen und Leihwagen eher schlecht bekommt, ausser man reserviert sich diese weit im Voraus.
Die Wohnungssuche
Es gibt, wie auch in Deutschland, mehrere Möglichkeiten um nach einer Wohnung zu suchen. Sehr ergiebig und auch gut strukturiert sind spezialisierte Onlineportale für Immobilien. Bei diesen wird man sehr schnell fündig und bekommt häufig einen recht guten Eindruck und kann sich schon mal ein Bild von der Wohnung machen. Aber man sollte wissen, dass sich auf diese Anzeigen meist recht viele Bewerber melden werden. Das trifft vor allem auf Ballungszentren wie zum Beispiel Zürich, Basel und Bern zu. Wer sich gern die neuen Angebote per Mail zukommen lassen möchte, kann dies bei den meisten Seiten über die Erstellung eines Suchabos einrichten.
Etwas weniger populär, aber keineswegs schlechter, ist die Möglichkeit auf privaten Anzeigenportalen zu suchen. Dort suchen meist Vormieter einen möglichen Nachmieter. Diese Angebote können etwas günstiger als auf den reinen Wohnungsportalen sein. Die Suche kann sich aber etwas mühsamer gestalten.
Lokale Tageszeitungen, bieten teilweise neben der gedruckten Ausgabe, manchmal auch eine Onlineausgabe des Anzeigenteils an.
Immobilienseiten |
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www.homegate.ch |
www.home.ch |
www.urbanhome.ch |
www.immoscout24.ch |
www.immostreet.ch |
www.immowelt.ch |
www.newhome.ch |
www.immoclick.ch |
Suchportale |
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www.comparis.ch |
www.alle-immobilien.ch |
Lokale Anzeigen |
Zentralschweizer Anzeiger |
Thuner Amtsanzeiger |
Private Onlineanzeigen |
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www.tutti.ch |
www.anibis.ch |
www.nachmieter.ch |
Nach der Besichtigung der Wohnung
Nach der Wohnungsbesichtigung bekommt man meist ein Anmeldeformular überreicht. Dieses wird bei Interesse ausgefüllt und mit einer aktuellen Betreibungsauskunft oder Schufaauskunft direkt an den Vermieter oder meistens an die Verwaltung geschickt.
Die Betreibungsauskunft macht nur Sinn, wenn man bereits in der Schweiz gemeldet ist, diese ist mit der deutschen Schufaauskunft vergleichbar. Wenn man noch nicht in der Schweiz gemeldet ist, ist es aber auch kein Problem stattdessen eine aktuelle Schufaauskunft beizulegen. Auf Aktualität wird besonders wert gelegt. Zum Vergleich: Bei der Betreibungsauskunft wird erwartet, dass diese nicht älter als 14 Tage ist. Die Kosten für eine Betreibungsauskunft liegen um die 20.- CHF und ist bei der Gemeinde im Beitreibungsamt zu bekommen. Die Schufaauskunft kann man meines Wissens einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa in Deutschland beantragen.
Es ist empfehlenswert, ein kurzes persönliches Anschreiben und Ausweiskopien beizulegen. Im Anschreiben stellt man sich am besten kurz vor und warum man diese Wohnung gerne haben möchte. Diese beiden Dinge werden zwar nicht erwartet, aber man hebt sich dadurch von den anderen Bewerbungen ab.
Im Anmeldeformular wird häufig nach Referenzen gefragt. Das sind der vorherige Vermieter und der Arbeitgeber. Man muss damit rechnen, dass diese angerufen werden und sich nach einem erkundigt wird. Daher empfiehlt es sich, die angegeben Referenzen vorher darüber zu informieren.
Der Mietvertrag
Als Kaution werden in der Regel 1-3 Monatsmieten verlangt. Diese wird auf einem verzinsten Konto auf Ihren Namen hinterlegt und wird nach Auszug wieder freigegeben und ausbezahlt. Wie in Deutschland ist sie eine Sicherheitsleistung für entstandene Schäden. Im Vertrag taucht auch das Wort Mietzins auf, dieses bedeutet nichts anderes als die Kaltmiete. Die Wohnung wird gründlich gereinigt übergeben und nicht wie in Deutschland nur Besenrein. Bei der Übergabe werden auch alle eventuellen Schäden genau aufgenommen und Nachbesserungen protokolliert. Häufig kommt es vor, dass bei der Wohnungsübergabe der neue Mieter, Vormieter und Vermieter bzw. Hausverwaltung anwesend sind. Dadurch bekommen Vormieter und Nachmieter das gleiche Übergabeprotokoll. Nach dem Umzug muss man sich innerhalb der nächsten 14 Tage bei der Gemeinde anmelden. Gerade in ländlicheren Gegenden ist es gern gesehen, wenn man die Nachbarn nach dem Einzug zu einem Apero einlädt oder zumindest kurz "Grüezi" sagt. In der Stadt wird, das aber kaum noch gemacht.
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