Für die Einbürgerung und den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft gibt es zwei Wege, die ordentliche Einbürgerung und die erleichterte Einbürgerung.
Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung sind:
Zusätzlich gelten folgende Grundvoraussetzungen:
Der Antrag für die erleichterte Einbürgerung wird beim Bundesamt für Migration, Abteilung Bürgerrecht in 3003 Bern-Wabern per Email (
Bis zum Entscheid dauert es im Durchschnitt anderthalb Jahre. Nach Erhalt des Einbürgerungsbescheids muss man sich noch 2 Monate gedulden. Sofern die Gemeinde oder der Kanton keine Beschwerde einlegen, bekommt man nach Ablauf dieser Frist den definitiven Einbürgerungsbescheid. Danach kann der Schweizer Reisepass oder die Identitätskarte bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Die Kosten für die erleichterte Einbürgerung belaufen sich für Ehegatten mit Wohnsitz in der Schweiz auf ca. 1500.- CHF. Zu dieser Summe kommen die Kosten für den Reisepass oder die Identitätskarte noch dazu. Für Minderjährige und für Antragssteller mit Wohnsitz im Ausland sind die Gebühren für den Antrag etwas günstiger. Die genaue Auflistung der Kosten findet man beim Bundesamt für Migration.
Die ordentliche Einbürgerung verläuft durch drei Instanzen, die des Bundes, des Kantons und der Gemeinde.
Die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung vom Bund sind:
Die Voraussetzungen und Verfahrensdauer sind für den Kanton und die Gemeinde sehr unterschiedlich und vom Wohnsitz abhängig. Einreichung des Lebenslaufes, Abstimmungen der Gemeindeversammlung, Einbürgerungs- und Sprachtests sind möglich. Den Antrag reicht man je nach Kanton, bei der Gemeinde, beim Kanton oder beim Amt für Migration ein. Die genauen Details für die regionalen Voraussetzungen und Ablauf und Dauer des Gesuches erfährt man am besten beim Kanton und der zuständigen Gemeinde. Dies würde hier sonst den Rahmen sprengen und es unnötig kompliziert machen.
Wichtig ist, dass ein Umzug während des Verfahrens die Einbürgerung gefährden kann. Wenn dies ein Thema ist, dann am besten möglichst frühzeitig bei der Gemeinde informieren, diese kann entscheiden, ob sie einem Wohnsitzwechsel während der Einbürgerung zustimmt.
Die Kosten sind für die ordentliche Einbürgerung sehr unterschiedlich und stark vom Wohnsitz abhängig, circa 3000.- Schweizer Franken sollte man aber einplanen. Zusätzlich dazu entstehen Kosten für Wohnsitzbescheinigung, Strafregisterauszug, Betreibungsauszug und Ausstellung der Identitätskarte oder des Reisepasses.
Für Deutsche ist der Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft Deutschland-Schweiz möglich. Die Schweiz erkennt die zweite Staatsbürgerschaft schon länger an. Aus deutscher Sicht sind die Einbürgerung und der Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft, ohne dabei die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, erst seit 2007 möglich.