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Einbürgerung

Für die Einbürgerung und den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft gibt es zwei Wege, die ordentliche Einbürgerung und die erleichterte Einbürgerung.

Erleichterte Einbürgerung

Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung sind:

  • 3 Jahre mit seinem(-r) Schweizer Partner(in) verheiratet sein. Seit einem Jahr am Stück in der Schweiz leben und insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Der Schweizer Ehepartner muss bereits bei der Heirat die Schweizer Staatsbürgerschaft besessen haben.
  • oder bei Wohnsitz im Ausland seit mindestens 6 Jahren mit dem(-r) Schweizer Partner(in) verheiratet sein. In diesem Fall muss auch eine enge Verbundenheit mit der Schweiz nachgewiesen werden und der Antrag läuft über das zuständige Schweizer Konsulat bzw. die Auslandsvertretung.
  • oder als Kind, wenn ein Elternteil Schweizer(in) ist und bei Antragsstellung für die Schweizer Staatsbürgerschaft das Kind unter 22 Jahre ist.

Zusätzlich gelten folgende Grundvoraussetzungen:

  • In der Schweiz integriert
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
  • Achtung der Rechtsordnung  

Der Antrag für die erleichterte Einbürgerung wird beim Bundesamt für Migration, Abteilung Bürgerrecht in 3003 Bern-Wabern per Email ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) bezogen und auch eingereicht. Den Entscheid über die Zusage fällt allein der Bund. Der Kanton und die Gemeinde besitzen beim erleichterten Verfahren lediglich ein Anhörungs- und Beschwerderecht.

Bis zum Entscheid dauert es im Durchschnitt anderthalb Jahre. Nach Erhalt des Einbürgerungsbescheids muss man sich noch 2 Monate gedulden. Sofern die Gemeinde oder der Kanton keine Beschwerde einlegen, bekommt man nach Ablauf dieser Frist den definitiven Einbürgerungsbescheid. Danach kann der Schweizer Reisepass oder die Identitätskarte bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Die Kosten für die erleichterte Einbürgerung belaufen sich für Ehegatten mit Wohnsitz in der Schweiz auf ca. 1500.- CHF. Zu dieser Summe kommen die Kosten für den Reisepass oder die Identitätskarte noch dazu. Für Minderjährige und für Antragssteller mit Wohnsitz im Ausland sind die Gebühren für den Antrag etwas günstiger. Die genaue Auflistung der Kosten findet man beim Bundesamt für Migration.

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung verläuft durch drei Instanzen, die des Bundes, des Kantons und der Gemeinde.

Die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung vom Bund sind:

  • Seit 10 Jahren in der Schweiz leben. Die Jahre zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr werden doppelt angerechnet.
  • Sozial und Kulturell integriert
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
  • Achtung der Rechtsordnung  

Die Voraussetzungen und Verfahrensdauer sind für den Kanton und die Gemeinde sehr unterschiedlich und vom Wohnsitz abhängig. Einreichung des Lebenslaufes, Abstimmungen der Gemeindeversammlung, Einbürgerungs- und Sprachtests sind möglich. Den Antrag reicht man je nach Kanton, bei der Gemeinde, beim Kanton oder beim Amt für Migration ein. Die genauen Details für die regionalen Voraussetzungen und Ablauf und Dauer des Gesuches erfährt man am besten beim Kanton und der zuständigen Gemeinde. Dies würde hier sonst den Rahmen sprengen und es unnötig kompliziert machen.

Wichtig ist, dass ein Umzug während des Verfahrens die Einbürgerung gefährden kann. Wenn dies ein Thema ist, dann am besten möglichst frühzeitig bei der Gemeinde informieren, diese kann entscheiden, ob sie einem Wohnsitzwechsel während der Einbürgerung zustimmt.

Die Kosten sind für die ordentliche Einbürgerung sehr unterschiedlich und stark vom Wohnsitz abhängig, circa  3000.- Schweizer Franken sollte man aber einplanen. Zusätzlich dazu entstehen Kosten für Wohnsitzbescheinigung, Strafregisterauszug, Betreibungsauszug und Ausstellung der Identitätskarte oder des Reisepasses.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Für Deutsche ist der Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft Deutschland-Schweiz möglich. Die Schweiz erkennt die zweite Staatsbürgerschaft schon länger an. Aus deutscher Sicht sind die Einbürgerung und der Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft, ohne dabei die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, erst seit 2007 möglich.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Deutscher Reisepass mit dem Schweizer Reisepass.

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