Hallo Ihr!
Das ist genau unsere Frage!
Nur zum Unterschied, es handelt sich bei mir um eine Ausbildung von 2-3 Jahren in der Schweiz!
Was für Vor- und Nachteile liegen zwischen Grenzgängerbewilligung und Aufenthaltsbewilligung?
Theoretisch hab ich nur jedes zweite Wochenende frei, was also eigentlich den Grenzgänger ausschließen würde (mind. 1x pro Woche in die alte Heimat)
praktisch merkt das keiner, wenns nur jedes zweite Woe ist?!?
Müsste ich mich bei einer Aufenthaltsbewilligung in D ganz abmelden? Oder nicht.
Denn dann wäre der Aufwand B nicht viel schwieriger wie Ausweis "G"?
Aber mit der Krankenkasse evtl?
Vielen Dank für eure tolle Seite und die Antworten!
Ich habe hier bereits mehr gelernt, als in den letzten Tagen im Internetsurfing