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Beiträge von RAX2

  • Autoversicherung und Zollkennzeichen nach 1 Jahr mit Form 15.30

    • RAX2
    • 16. September 2020 um 18:42

    Guten Tag zusammen

    Ich bin gerade etwas am verzweifeln, weil ich in dem Jungle der schweizer Bürokratie nicht weiter weiss
    Vor 11 Monaten habe ich mein Auto mittels Formular 15.30 unverzollt überführt.
    Nun muss ich bis Ablauf eines Jahres mein Auto in der Schweiz versichern und eine technische Prüfung machen, damit ich für nochmals 1 Jahr ein Zollkennzeichen erhalte. Danach kann ich mir überlegen ob ich es importieren oder wieder nach Deutschland bringen will.
    Nun das Problem: Mir wurde vom Strassenverkehrsamt mitgeteilt, dass ich unbedingt einen zeitlich begrenzten Versicherungsnachweis für ein Zollkennzeichen beantragen muss.
    Nachdem ich heute nun mehrere Stunden mit diversen Versicherungsgesellschaften Kontakt aufgenommen habe (Smile, Helvetia, Mobiliar, Basel) wurde mir jeweils immer nur gesagt, dass diese das Konzept eines begrenzten Zollkennzeichens entweder nicht kennen oder nicht versichern können. Selbst ein Sachbearbeiter, welcher selbst seit 25 Jahren sowohl in Deutschland als auch Schweiz bei der Basel KZ Versicherung tätig ist, hatte noch nie von dieser temporären Versicherung gehört.
    Da meine Fahrerlaubnis in knapp 2 Wochen erlischt und ich nicht weiss wie ich das Auto sonst versichern soll hoffe ich, jemand von euch hat das Ganze schon hinter sich und weiss vielleicht mehr?

    Dankeschön und liebe Grüsse
    Max

  • Auto Verzollung mit Kaufvertrag / Zollkennzeichen für 2 Jahre

    • RAX2
    • 27. Dezember 2018 um 16:05

    Ich habe mit dem Zoll Kontakt aufgenommen (tatsächlich sehr freundlich! )
    Für alle die es interessiert: Das Auto muss laut dem Zollbeamten 6 Monate in Benutzung sein, also Kaufvertrag reicht wohl nicht..
    Daher werde ich nun überlegen es entweder einfach 2 Jahre per Form 15.30 zu fahren und dann zu versteuern oder sogar erst ab Oktober zu kaufen, mit Wohnsitz In der Schweiz könnte ich es dann ja direkt importieren und die deutsche Steuer ausweisen oder?
    Das Form 15.30 bedeutet, ich behalte einfach mein deutsches Kennzeichen und versteuere und versichere es auch nur in Deutschland oder? Aber ich darf es trotzdem mit einem schweizer Führerschein in der Schweiz fahren?
    Liebe Grüße!

  • Auto Verzollung mit Kaufvertrag / Zollkennzeichen für 2 Jahre

    • RAX2
    • 23. Dezember 2018 um 22:32

    Schönen guten Abend,

    ich muss es leider in diesem Unterforum nochmal probieren, ich habe mich nun wirklich viel mit dem Thema Umzug und Verzollung auseinandergesetzt aber zu speziell meiner Fragestellung findet man doch leider überhaupt keine offizielle Auskunft...

    Also erstmal zu meiner Situation:
    Ich wandere nächstes Jahr zu meiner Lebensgefährtin in die Schweiz aus und habe vorerst einen Arbeitsvertrag ab Oktober über 2 Jahre. Danach entscheiden wir ob wir langfristig dort bleiben oder zurück nach D ziehen.

    Nun möchte ich mir zuvor hier in Deutschland beim Händler meines Vertrauens noch einen Camping-Van kaufen (in der Schweiz so nicht erhältlich, zudem sehr gutes Angebot hier). Allerdings wird dieser mit Umbau und Ausstattung erst Anfang Mai lieferbar sein. Also leider gerade keine 6 Monate mehr bis Oktober... Daher nun meine Überlegungen/Fragen:

    Möglichkeit 1: Ich könnte ein Zollkennzeichen für 2 Jahre fahren, falls wir dann wieder nach D zurück gehen müsste ich nichts ummelden und nichts verzollen...
    1.: Soweit praktisch, aber dürfte meine Schweizer Freundin das Auto dann auch fahren mit diesem Kennzeichen? Schweizer dürfen ja keine ausländischen Autos in der Schweiz fahren...?
    2.: Und falls wir uns entscheiden in der Schweiz zu bleiben, muss ich es dann nach 2 Jahren verzollen... dann kommt auch nur noch der Zeitwert nach 2 Jahren zu tragen oder?

    Möglichkeit 2: Laut diesem Thread Ablauf Umzug nach Zürich - Hilfe!
    zählt das Datum des Kaufvertrages, diesen könnte ich bei meinem Händler auch schon vorab unterschreiben, somit hätte sich das Problem erledigt,
    Hier : Wie läuft die Einfuhr am Zoll ab? wurde jedoch der Fahrzeugschein verlangt...
    3.: Weiß jemand was man nun wirklich braucht, reicht der Kaufvertrag tatsächlich?

    Frage 4: Könnte meine Freundin das Auto importieren und mir verkaufen, sobald ich in der Schweiz wohne, oder gibt es hier eine Sperrfrist bei Übersiedlungsgut?

    Ich bin um jede Hilfe wirklich dankbar!! :smiling_face:

    Ganz schöne Feiertage und gutes neues Jahr schonmal


    Liebe Grüße

  • Mal wieder: Auto und Verzollung

    • RAX2
    • 16. Dezember 2018 um 18:37

    Vielen vielen Dank, das ist ein super Tipp!!
    Und das geht wirklich?
    Das heisst ja eigentlich, dass wenn man 24 Monate Zeit hat den Umzug abzuschliessen und nur 6 Monate das Fahrzeug auf sich zugelassen haben muss, dass man dieses eigentlich immer mit Umziehen kann, selbst wenn man es erst direkt vor dem Umzug noch kauft?


    Laut dem FAQ klingt das ja leider doch nicht ganz so einfach :thinking_face:
    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…-umzugsgut.html :

    Wie lange habe ich Zeit, meine im Ausland verbliebenen Gegenstände noch einzuführen?

    Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem. Die Voraussetzung der 6-monatigen Benützung im Ausland vor der Wohnsitzverlegung muss jedoch erfüllt sein. Für spätere Nachsendungen kann die Abgabenbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

  • Mal wieder: Auto und Verzollung

    • RAX2
    • 15. Dezember 2018 um 17:51

    Hm das wäre natürlich schlecht :winking_face: Das Auto würde ich hier kaufen, da wir den Händler kennen und gut Prozente bekommen, zudem gibt es das Auto (Ford Nugget) soweit ich das jetzt gesehen habe in der Schweiz nicht mal direkt zu kaufen...

    Wenn ich ihn tatsächlich nicht mit umziehen dürfte muss ich sowohl Autosteuer+Mehrwertsteuer + Zollgebühren zahlen (obwohl ich MWSt ja schon in D gezahlt habe?)

    EDIT: Ablauf Umzug nach Zürich - Hilfe!

    Laut diesem Thread zählt nur Datum des Kaufvertrags?

    Weiss das jemand denn genauer?

  • Mal wieder: Auto und Verzollung

    • RAX2
    • 14. Dezember 2018 um 16:37

    Hallo zusammen!

    Ich wandere nächstes Jahr auch endlich in die Schweiz aus (Zürich) und freue mich schon riesig.
    Nun beginnt mein Arbeitsvertrag zum 01.10. und ich möchte mir zuvor hier in Deutschland beim Händler meines Vertrauens noch einen Camping-Van kaufen. Allerdings wird dieser erst April-Mai lieferbar sein. Nun sind das ja vermutlich gerade keine 6 Monate mehr bis Oktober... Daher nun die Fragen:
    Kann ich den offiziellen Umzug im Notfall auch einfach ein Monat später stattfinden lassen, so dass ich bis dahin das Auto 6 Monate besitze?
    Und falls nein, zählt das Datum des Kaufvertrages, falls ich diesen schon zuvor unterschreiben könnte und das Auto erst später erhalte oder nur wann ich das Auto tatsächlich materiell besitze? Oder lässt der Zoll in so knappen Fällen mit sich reden?
    Das wäre sonst natürlich unheimlich ärgerlich wegen ein paar Wochen das komplette Auto zu verzollen :-/

    Vielen Dank schonmal und ich hoffe es kommen nicht noch ganz viele andere Fragen hinzu wenn es dann nächstes Jahr soweit ist (Bank, Versicherung, Aufenthaltsbewilligung etc :winking_face: )

    Liebe Grüße

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