Bei mir ist das Szenario ähnlich. Allerdings habe ich mein Kind auch in der Schweiz gemeldet. Für Deutschland ist das nur der 2. Wohnsitz.
Auskunft heute der Krankenversicherungs Überprüfung Stelle in der Schweiz:
Da das Kind in Ch gemeldet ist braucht es eine Schweizer Krankenversicherung. Gibt kaum Ausnahmen.
„Versicherungspflicht von Kindern bei Erwerbstätigkeit der Eltern in verschiedenen Staaten:
Die Versicherungspflicht der Kinder leitet sich von der Versicherung der Eltern ab. Der Anspruch des Wohnstaates ist vorrangig zu betrachten. Arbeitet ein Elternteil im Wohnstaat, sind die Kinder im Wohnstaat versicherungspflichtig.“
Das Kind ist aber auch bereits über die Mutter in der deutschen Familienversicherung. Frage mich ob es einfach 2 KVs dann hat? Ist sowas erlaubt?