Ich kenne einen Fall, da lief es so: zuerst hat der QS-Zahler beim Arbeitgeber angefragt. Ob man eine SE abgeben muss. Die Antwort war relativ unsicher, aber eher "Ja, fragen Sie beim Kanton. Tun Sie es bitte, da eine Strafanzeige möglich ist"
Dann hat es paar Iteration gegeben, um festzustellen, welcher Kanton für zuständig ist - der QS-Zahler ist ja 3 Mal umgezogen.
Zuständig war der letzte Kanton, der am 31.12. Nachdem die Frau vom Steueramt den elektronischen Lohnnachweis gesehen hat, hat sie mitgeteilt, dass der Steuerpflichtige doch eine SE abgeben muss. Alles lief per eMail, später kam die schriftliche Aufforderung.
Also, automatisch ist da gar nix gelaufen. Vor allem wenn man paar Mal Kanton gewechselt hat und in keinem über 120k verdient hat. Aber in der Summe...
Möglicherweise sieht es anders aus, wenn man die 120K in EINEM Kanton verdient hat