Hi Bill81
Hier findest du Informationen zu unserer Krankenversicherung für Grenzgänger: https://www.sympany.ch/de/priv…ationen/grenzgaenger.html
Dir und deiner Familie alles Gute und viele Grüsse
Sympany, Alessandra
Hi Bill81
Hier findest du Informationen zu unserer Krankenversicherung für Grenzgänger: https://www.sympany.ch/de/priv…ationen/grenzgaenger.html
Dir und deiner Familie alles Gute und viele Grüsse
Sympany, Alessandra
Hi Gingy
Wir haben deine Frage unseren Spezialisten vorgelegt und sie um eine Einschätzung gebeten:
«Wir empfehlen dir folgendes Vorgehen: Kontaktiere den Anbieter, bei welchem du deine Ergänzungsversicherung abgeschlossen hast direkt oder deinen Berater in Deutschland. Es sollte unbedingt bestätigt werden, dass deine Zusatzversicherung auch dann greift, wenn du über die sog. Aushilfsleistung (via Formular E106) bei der DAK (als Aushilfsträger) versichert bist.
Falls dies nicht bestätigt werden kann, gibt es verschiedene Anbieter in Deutschland, die eine Zusatzversicherung für Grenzgänger, die in der Schweiz grundversichert sind, anbieten.
Wir von Sympany bieten keine Zusatzversicherung für Grenzgänger an.»
Fragen? Unsere Grenzgänger-Spezialist*innen sind gerne für dich da. Du erreichst sie telefonisch unter +41 58 262 41 65.
Viele Grüsse
Sympany, Andrea
Hallo OgelDerEchte
Betreffend Krankenversicherung - Infos zu unserem Angebot für Grenzgänger findest du hier: sympany.ch/de/privatkunden/grundversicherung/euroline.html
Viele Grüsse
Sympany, Andrea
Hallo Steinbock
Betreffend Krankenkasse und als Ergänzung zum Posting von Kerstin - Infos zu unserer Krankenversicherung für Grenzgänger findest du hier: https://www.sympany.ch/de/priv…ersicherung/euroline.html
Viele Grüsse
Sympany, Andrea
Guten Morgen
Korrekt – Sie können die Unfalldeckung in der Grundversicherung jederzeit zum Ersten jeden Monats ein- bzw. ausschliessen. Das geht online und ist ganz unkompliziert.
Freundliche Grüsse
Sympany
Lieber Hanseilig
Gerne unterstützen wir Sie, Ihre Fragen zu beantworten.
Wenn Sie sich in Deutschland bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, teilen Sie der Agentur für Arbeit mit, bei welcher deutschen gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sein möchten.
Im Vorfeld sollten Sie sich eine deutsche gesetzliche Krankenkasse aussuchen und diese über Ihre Situation und Ihre bevorstehende Mitgliedschaft informieren.
Wenn Sie in Deutschland kein Arbeitslosengeld beantragen, besteht für Sie aufgrund Ihrer privaten Vorversicherungszeit (Mondial Vertrag) keine Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse abzuschließen.
Sie haben entweder die Möglichkeit im Mondial Tarif zu bleiben und die Unfalldeckung einzuschliessen oder sich in Deutschland privat zu versichern. Gleichzeitig können Sie für Ihrer Reise eine Auslandsreiseversicherung in Deutschland abschliessen.
Gerne steht Ihnen die Grenzgängerabteilung von Sympany für Fragen zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch unter: +41 58 262 43 03 oder per E-Mail unter: grenzgaenger@sympany.ch
Freundliche Grüsse
Sympany