Hallo MiaKateandMe
hast du zufällig schon eine Auskunft der Elterngeldstelle erhalten?
Konkret, kann man als DE Staatsbürgerin, mit Angestelltenverh. in DE und Anspruch auf Elterngeld (12x 1800€) , seinen Wohnsitz zu seinem Partner in die Schweiz verlegen und so in der Schweiz legal das Deutsche Elterngeld beziehen?
Liebe Grüsse, Franziska