Beiträge von ASStefan

    Hallihallo,


    "kurze" Frage:


    Bin schon längere Zeit in der Schweiz, inzwischen auch mit Permis B. Dementsprechend auch hier krankenversichert.


    Was passiert, wenn ich durch Unfall/Krankheit ein Pflegefall werde und, da meine Angehörigen in Deutschland wohnen, zurück nach D komme?


    Dann komme ich ja wieder in die gesetzliche KV & PV. Aber wer zahlt dann die Pflege?


    Lt. Wikipedia gilt:


    Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhält nur, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre versichert war. (§ 33 Abs. 2 SGB XI) Wechselt ein zuvor Privatversicherter wegen Eintritt der Versicherungspflicht in die soziale Pflegeversicherung, wird die vorhergehende ununterbrochene Versicherungszeit in der privaten Pflegeversicherung voll angerechnet.


    Wäre da ein guter Plan:


    2 Jahre in D privat versichern, 8 Jahre nicht, dann wieder 2 Jahre???


    Liebe Grüsse

    stefan

    Hallo,


    wie läuft das, wenn mein befristeter Vertrag ausläuft und ich nach Deutschland zurück gehe und dort noch keine Arbeit direkt im Anschluss habe?


    In der Schweiz kriege ich ja mit Permis L kein ALG. Bekomme ich das in Deutschland? Habe die letzten 3 Jahre nahezu durchgängig in der SChweiz gearbeitet.


    Beste Grüße
    Stefan

    Hallo,


    ich hätte mal folgende Frage:


    Ich habe immer befristete Arbeitsverträge in der Schweiz (Winter Skilehrer, Sommer diverse Tätigkeiten) und bekomme daher nur das Permis L. Bin kein Grenzgänger.


    Mein Arbeitgeber im Winter ist einverstanden, dass ich im Nebenerwerb ein wenig übersetze.


    Darf ich das überhaupt vom Gesetz her mit dem Permis L?