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Beiträge von redkk

  • Corona Epidemie: Informationsaustausch

    • redkk
    • 3. Mai 2020 um 11:38

    Quarantäne bei Einreise wurde gestern bis 10.5 verlängert.
    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/akt…-rueckreisende/

    Ich kann da natürlich nicht ganz objektiv bleiben, aber meine Geduld und Solidarität sind langsam am Ende. Dieses ständige Hin und Her, diese kurzfristigen Änderungen die nicht mal grossartig kommuniziert werden, sind nicht mehr hinnehmbar. Es gibt genug Leute die von der Grenzschliessung betroffen sind und ich verstehe nicht wieso hier kein Fortschritt erfolgt. Es gibt schliesslich genug Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen an die ich mich als einreisender Deutsche natürlich halte, diese Quarantäne macht es aber faktisch nicht möglich in meine Heimat zu reisen.

  • Corona Epidemie: Informationsaustausch

    • redkk
    • 1. Mai 2020 um 11:19
    Zitat von MiaKateandMe

    Das SEM hat die Ausstellung von Bewilligungen bis auf weiteres eingestellt und die schon ausgestellten Bewilligungen sind nicht mehr gültig (ich meine due Bewilligungen wo Partner (DE) zu Partner in die Schweiz will).

    Standardtext, den die betroffenen heute bekommen haben per Mail:

    Hab von sem Antwort bekommen .

    Guten Tag Frau xxxxxxxx


    Besten Dank für Ihre Rückfrage.


    Leider hat sich die Regelung zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Lebenspartner per heute wieder geändert. Es wurde nicht mit so vielen Gesuchen von grenzüberschreitenden Partnerschaften gerechnet. Die grosse Zahl der daraus resultierenden Einreisen steht deshalb im Widerspruch zu den getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Aus diesen Gründen sind Einreisen zwecks Besuchen bei Paar-, Liebesbeziehungen und Bekanntschaften von nicht verheirateten oder registrierter Partnerschaften oder von Paaren ohne gemeinsame Kinder in der gegenwärtigen Phase nicht (mehr) möglich. Entsprechend muss ich Ihnen mitteilen, dass die erteilte Bewilligung keine Gültigkeit mehr hat.

    Alles anzeigen

    Das tut mir Leid -.- Ist es dir möglich, wenn die "14 Tage Quarantäne bei Einreise"-Anordnung nicht mehr gilt, mit deinem deutschen Reisepass nach DE zu reisen und mit der Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz zurück?

  • Corona Epidemie: Informationsaustausch

    • redkk
    • 16. April 2020 um 16:57

    Meine Situation:
    lebe in Kreuzlingen 50m von der Grenze zu Konstanz (Baden-Württemberg), meine Freundin in Ludwigsburg bei Stuttgart.
    Aufgrund der 14-tägigen Quarantäne bei Einreise kann ich sie nicht mehr besuchen.

    Jetzt ist mir beim Lesen von der baden-württembergischen Verordnung der § 3 Abs. 1 Nr. 5 aufgefallen:
    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/akt…-rueckreisende/

    "Ausnahme von der Quarantäne: {...} 5. die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder Personen, die einen
    sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein
    geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners,
    dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.

    Wenn ich dieses juristische Kauderwelsch richtig verstehe, dürften also Deutsche die in der Schweiz wohnen aufgrund eines geteilten Sorgerechts, wenn der Lebenspartner nicht unter dem gleichen Dach wohnt oder für medizinische und Behandlung oder Pflege ohne Quarantäne nach Deutschland.

    Damit wären glaube ich einige Unklarheiten geklärt :smiling_face:

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