Update zum konkreten Fall:
Zollamt meint, Auto keinesfalls angeben, weil noch zugelassen in D. Würde alles nur unnötig viel komplizierter machen. Problematisch wäre, wenn das Auto in der Schweiz zugelassen worden wäre.
Mal sehen was passiert...
Update zum konkreten Fall:
Zollamt meint, Auto keinesfalls angeben, weil noch zugelassen in D. Würde alles nur unnötig viel komplizierter machen. Problematisch wäre, wenn das Auto in der Schweiz zugelassen worden wäre.
Mal sehen was passiert...
Habe meinen PKW Ende letztes Jahres im Rahmen eines Zuzugs in die Schweiz als Umzugsgut (18.44) verzollt. Wohnsitz seither ausschliesslich in der Schweiz.
Auto wurde aber bisher nicht in der Schweiz angemeldet, da angeblich 12 Monate Frist. Fahre selten, aber weiterhin mit D Führerschein/Nummerntafel in CH.
Gehe jetzt nach 10 Monate zurück nach Deutschland. Muss ich das Auto jetzt wieder verzollen, wenn immer noch D Versicherung und D Zulassung aufrecht?