Möchte zu diesem Thema (in LI arbeiten und CH wohnen als Ausländer (AT) ergänzend hinzufügen und gleichzeitig fragen:
Aufenthaltsbewilligung B habe ich mit Arbetisvertrag aus LI ohne Umstände in AR (Herisau) erhalten. Status: In der Schweiz ansässig ohne Erwerbstätigkeit => daher habe ich AV + Mietvertag (MV) von Freundin gebraucht, um Ausländerausweis B zu erhalten. MV musste nicht geändert werden! Schriftliche Bestätigung des Vermieters war ausreichend, dass ich einziehen bei ihr darf.
Bin auch voll steuerpflichtig in CH (dh. kein Quellensteuerabzug vom AG in LI).
Habe nun erste Lohnabrechnung vom AG in LI erhalten.
Folgende Abzüge:
4.7 % AHV IV Abzug
0.5 % Arbeitslosenversicherung
0.9 PK Risiko + Verwaltung
4 % PK Altersvorsorge
0,54 % Krankentaggeldversicherung KTG
1,148 % Nichtbetriebsunfall
+ mein AG in LI zahlt einen Krankenkassenbeitrag (freiwillig?) von ca 2 % des Bruttolohnes
Nun meine Fragen dazu:
1. Der Beitragssatz in die ALV ist in der Schweiz ja um eingiges höher. So viel ich weiss 2.2 % akuell. Bekomme ich, falls ich arbeitslos werde, trotzdem ein Arbeitslosengeld, das jenem in der Schweiz entspricht? Ein entsprechendes Gesetz (Abkommen) zw CH und LI gibt es ja, das gegenseitige Ansprüche bejaht: https://www.gesetze.li/konso/pdf/1980019000?version=1
2. Wofür sind die 0.9 %?
3. Wofür dient die KTG und gibt es die Abzüge auch in CH?
4. Kann mir irgendjemand sagen, ob die Abzüge in LI oder in CH höher sind?
Danke euch und RIESEN DANK auch, dass es dieses Forum überhaupt gibt. Hat mir viel geholfen die letzten Monate - auch wenn man die Erfahrung immer selber machen muss und es in CH sehr viel vom Kanton abhängig ist, in dem man lebt und von den Beamten, mit denen man zu tun hat.
LG