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Beiträge von menace76

  • Steuern zahlen als Neuankömmling in der Schweiz

    • menace76
    • 14. März 2021 um 09:59

    Möchte zu diesem Thema (in LI arbeiten und CH wohnen als Ausländer (AT) ergänzend hinzufügen und gleichzeitig fragen:

    Aufenthaltsbewilligung B habe ich mit Arbetisvertrag aus LI ohne Umstände in AR (Herisau) erhalten. Status: In der Schweiz ansässig ohne Erwerbstätigkeit => daher habe ich AV + Mietvertag (MV) von Freundin gebraucht, um Ausländerausweis B zu erhalten. MV musste nicht geändert werden! Schriftliche Bestätigung des Vermieters war ausreichend, dass ich einziehen bei ihr darf.
    Bin auch voll steuerpflichtig in CH (dh. kein Quellensteuerabzug vom AG in LI).

    Habe nun erste Lohnabrechnung vom AG in LI erhalten.
    Folgende Abzüge:
    4.7 % AHV IV Abzug
    0.5 % Arbeitslosenversicherung
    0.9 PK Risiko + Verwaltung
    4 % PK Altersvorsorge
    0,54 % Krankentaggeldversicherung KTG
    1,148 % Nichtbetriebsunfall

    + mein AG in LI zahlt einen Krankenkassenbeitrag (freiwillig?) von ca 2 % des Bruttolohnes

    Nun meine Fragen dazu:
    1. Der Beitragssatz in die ALV ist in der Schweiz ja um eingiges höher. So viel ich weiss 2.2 % akuell. Bekomme ich, falls ich arbeitslos werde, trotzdem ein Arbeitslosengeld, das jenem in der Schweiz entspricht? Ein entsprechendes Gesetz (Abkommen) zw CH und LI gibt es ja, das gegenseitige Ansprüche bejaht: https://www.gesetze.li/konso/pdf/1980019000?version=1
    2. Wofür sind die 0.9 %?
    3. Wofür dient die KTG und gibt es die Abzüge auch in CH?
    4. Kann mir irgendjemand sagen, ob die Abzüge in LI oder in CH höher sind?

    Danke euch und RIESEN DANK auch, dass es dieses Forum überhaupt gibt. Hat mir viel geholfen die letzten Monate - auch wenn man die Erfahrung immer selber machen muss und es in CH sehr viel vom Kanton abhängig ist, in dem man lebt und von den Beamten, mit denen man zu tun hat.

    LG

  • Aufenthaltsbewilligung B ohne Arbeitsvertrag

    • menace76
    • 3. März 2021 um 22:21

    Ich habe nunmehr meinen Ausländerausweis B vom Migrationsamt bekommen. Was mich etwas (positiv) überrascht ist, dass dieser eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren hat. Ich dachte immer, dass dieser bloss 1 Jahr gültig ist, aber da war ich schlecht informiert.

    Weiss zufällig jemand, was passiert, falls ich meinen Job "verliere". Werde ich dann ausgewiesen oder behält der Ausweis seine Gültigkeit von 5 Jahren?
    Danke vorab

  • "Rosa Schein" / Umzug von Österreich in die Schweiz

    • menace76
    • 1. März 2021 um 07:28

    OK, ich verstehe. Vielen Dank euch beiden für die Info. Dann warte ich mal noch zu mit dem Umtausch, ob ich es überhaupt ein Jahr in der Schweiz "auhalte" :winking_face:

  • "Rosa Schein" / Umzug von Österreich in die Schweiz

    • menace76
    • 25. Februar 2021 um 15:17

    Frage für Appenzell-Ausserrhoden:
    Darf ich meinen alten "rosa Schein" behalten (der nämlich kein Ablaufdatum in AT hat), wenn ich hier einen Führerausweis beim Verkehrsamt in Trogen beantrage. Leider kam von dort keine Antwort auf meine Frage, ob ich meinen österr Führerschein behalten darf.
    "
    Besten Dank für Ihr E-Mail.Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) ist der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzuschreiben.Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ar.ch/verwaltung/dep…fuehrerausweis/

  • Aufenthaltsbewilligung B ohne Arbeitsvertrag

    • menace76
    • 25. Februar 2021 um 15:13

    War auch dem Migrationsamt ausreichend. Also ich fasse zusammen für AR: es reicht anscheinend eine Bestätigung des Vermieters, dass man in die Wohnung/Haus ziehen darf, wenn der MV auf Partner lautet (vorausgesetzt natürlich, dass Arbeitsvertrag vorhanden ist). Somit warte ich nun auf die Ausstellung meines B-Ausländerausweises, was aber nur mehr Formsache sein sollte, da ich schon Termin beim Passamt in Herisau hatte.

  • Aufenthaltsbewilligung B ohne Arbeitsvertrag

    • menace76
    • 12. Februar 2021 um 18:05

    Also der Gemeinde Herisau hat eine Bestätigung des Vermieters, dass ich Einziehen bei ihr darf + Kopie ihres MV gereicht. Hoffentlich auch dem zuständigen Migrationsamt, weil da wandern alle meine Unterlagen jetzt hin. LG.

  • Aufenthaltsbewilligung B ohne Arbeitsvertrag

    • menace76
    • 1. Februar 2021 um 12:16

    Hallo,
    ich bin auch gerade dabei, in die Schweiz zu meiner Freundin zu "zügeln" und habe die folgende Auskunft vom Migrationsamt in Trogen (AR) erhalten:
    "Da Sie im Ausland erwerbstätig sein werden, erhalten Sie in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige, sofern Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen und umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sind. Nach erfolgter Einreisehaben Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle in Herisau anzumelden und gleichzeitig das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einzureichen. Für die Gesuchsprüfung benötigen wir folgende Unterlagen:
    - Formular 1
    - Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
    - Einkommens- und Vermögensnachweise (Bankbelege, Rentenbestätigungen, etc.)oder Kopie des Arbeitsvertrages
    - Kopie des Mietvertrages der Wohnung
    - Nachweis oder Offerte einer Krankenkasse mit Monatsprämie und Franchise
    - Ausgefülltes Formular „Nachweis finanzielle Verpflichtungen“
    Freundliche Grüsse"

    Mein zukünftiger Arbeitgeber befindet sich nämlich in LI. Beim Formular 1 handelt es sich um das Formular "Gesuch Ausländerbewilligung". Bin schon gespannt wie die Story ausgeht. Weiß zufällig jemand, ob anstatt Mietvertrag (dieser lautet aktuell nämlich nur auf meine Freundin), es auch ausreichend ist, wenn uns der Vermieter schriftlich bestätigt, dass ich einziehe?
    Danke

  • Leben in der Schweiz - arbeiten in Liechtenstein (als österr. Staatsbürger)

    • menace76
    • 31. Oktober 2020 um 08:06

    Hey, nachdem meine Freundin (Schweizerin) und ich (Österreicher) genug von der Fernbeziehung haben, soll meine Reise in die Schweiz gehen.
    Nach langem Suchen habe ich jetzt endlich eine Stelle in Liechtenstein gefunden. Bis dato war ich quasi als "Tourist" in der Schweiz bei ihr.
    Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation? Vor allem würde mich interessieren, ob ich steuerlich der Quellensteuer unterliege (vermutlich aber nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ein liechtensteinischer Arbeitgeber, die Quest in die Schweiz abführt) oder ob ich in die ordentliche Veranlagung muss. Gehalt liegt circa bei 60.000 CHF / Jahr. Aufenthaltsbewilligung habe ich noch keine. Muss mich "offiziell" erst bei der Gemeinde anmelden. Hoffe ich bekomme dann Status L oder B.
    Vor allem würde mich interessieren, ob es "günstiger" ist als Ausländer im Quest-System oder in der ordentlichen Veranlagung. Geplanter Wohnort (Herisau in AR). Ich weiss, dass es in Österreich für uns günstiger waere, aber am Wohnort führt kein Weg vorbei!
    Vielen lieben Dank
    Kurt

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