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Beiträge von DerDa

  • Entzug des Führerausweises

    • DerDa
    • 9. April 2021 um 16:20

    Liebe Alle

    Ich würde mich sehr über euer Schwarmwissen freuen bezüglich der Schweizer Administravismassnahmen/Führerscheinentzug beim Strassenverkehrsamt.

    Im Winter habe ich trotz angepasster Geschwindigkeit auf vereister Strasse die Kontrolle über mein Auto verloren und bin mit meinem Wagen auf dem erhöhten Randstein des regionalen Schienenverkehrs aufgekommen und hängengeblieben. Übliches Prozedere ist dabei Ersatzverkehr und natürlich eine Geldbusse. So weit, so gut. Jetzt kam der Brief, dass das Strassenverkehrsamt eine administrative Untersuchung durchführt und mir einen Monat den Führerschein entzieht. Das liegt mir etwas schwerer als die Geldstrafe, da ich Arzt bin, und teilweise schnell und zuverlässig in der Klinik sein muss (mit der Bahn müsste ich 1x umsteigen und würde auch zu spät ankommen, Fahrrad ist aufgeschlossen). Den Zeitraum kann ich mir innerhalb der nächsten 6 Monate aussuchen. Gerne würde ich daher den Führerschein 2 x 2 Wochen während meiner Ferien abgeben. Laut des Schreibens kann ich vor der Massnahme dazu Stellung beziehen.

    Wie schätzt ist dabei die Toleranz gegenüber Ärzten ein? Der Polizist hatte mich natürlich nach meinem Beruf gefragt, und ich vermute, dass die Information dem Strassenverkehrsamt weitergeleitet wurde (oder auch nicht). Lohnt es sich überhaupt, dort anzurufen? Kennt eventuell jemand die rechtliche Grundlage?

    Ich freue mich über Antworten und etwas moralische Unterstützung. :smiling_face:

    Dr. DerDa

  • PKW_Verzollung unter 2 Jahren? Why me?

    • DerDa
    • 10. Dezember 2020 um 21:28

    Danke - ich versuche es mal auf diesem Wege: dass ich Student bin.

    Deutschland hat zu beanstanden, dass die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen, und dass ich daher mein Auto in Deutschland abmelden solle --> Schweizer provisorisches Kennschild (120CHF), damit ich die gleiche Prozedur nicht ein Jahr später wieder für 120CHF habe, solle ich es doch am Besten gleich verzollen...

    Ich schicke noch mal eine Mail...

  • PKW_Verzollung unter 2 Jahren? Why me?

    • DerDa
    • 10. Dezember 2020 um 21:06

    Ich bin eingeschriebener Student, aber auch berufstätig.

  • PKW_Verzollung unter 2 Jahren? Why me?

    • DerDa
    • 10. Dezember 2020 um 17:50

    Liebe About Swiss-ler

    Seit Anfang diesen Jahres bin ich in der Schweiz wohnhaft. Keine 6 Monate zuvor habe ich mir einen Gebrauchtwagen zugelegt.
    Beim Umzug habe ich mein Wagen als unverzolltes Fahrzeug mit der Bewilligung 15.30 als Umzugsgut korrekt angemeldet. Dort steht drauf "Verfallsdatum: Zwei Jahre ab Zuzug in die Schweiz."

    Da ich nun offiziell in Deutschland abgemeldet bin, sitzt mit das Strassenverkehrsamt D im Nacken: Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

    Nach langem Rumeiern kam nun ein Brief vom Strassenverkehrsamt TG: BW habe sie beauftragt, meine Kontrollschilder einzuziehen, sei die deutsche Zulassung nicht bis zum (hier knappe Frist einfügen ;)) abgemeldet.
    Wenn ich mein Auto aus D abmelde und in der Schweiz anmelde, müsse ich es auch verzollen.

    Ich finde das alles sehr strange: Nach mehreren Telefonaten mit dem Strassenverkehrsamt TG (und die zuständige Damen ist auch noch falsch informiert - sie behauptet, ich müsse mein Auto nicht für die ca. 13% verzollen, da es ja jetzt schon (rückwirkend) 6 Monate in meinem Besitz sei), E-Mails nach BW (dort antwortet mir die zuständige Dame nicht einmal!) und Telefonate mit dem Zoll (der mir immer wieder versichert, alles überkorrekt erledigt zu haben), bin ich ratlos.

    Das Schweizer Strassenverkehrsamt rät mir, mein Auto gleich "definitiv in die Schweiz (Import)" einzuführen (ich müsse ja keine ca. 13% zahlen...), dann würde ich mir die Prüfschilder (ca. 120CHF) und die richtigen Schilder 1 Jahr später (nochmal 120CHF) sparen.

    Das Formular 13.20A würde ich beim Zoll bekommen: Dort rät man mir aber von einer Verzollung unter 2 Jahren ab.

    Grosse Frage: Wie vermeide ich legal, dass meine Schilder eingezogen werden?
    Grössere Frage: Wie vermeide ich eine Verzollung unter 2 Jahren? Gerne würde ich das natürlich hinauszögern, da die ca. 13% Verzollung sich somit senkt. Was ratet ihr mir?

    Noch seltsamer ist, dass mein Mitbewohner, mit dem ich zusammen umgezogen bin, keine solcher Briefe bekommen hat. Auch nach viel informieren im Netz und beim Zoll hatte sonst niemand eine solche Situation zuvor. :confused_face:


    Danke schon mal im Voraus für eure Antworten - bin nun wirklich ratlos, und das Internet gibt irgendwie auch nichts her.

    Grüsse
    DerDa

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