Werd ich machen, danke. Aber unabhängig von den potentiellen Steuervorteilen jetzt interessiert mich ja insbesondere die Besteuerung bei vorzeitigem Bezug in Deutschland.
Anbei eine Übersicht von KPMG, bei der es für mich aber noch nicht klar ist was das für den überobgligatorischen Teil heisst vom AN heisst.