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Beiträge von MaHa

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 2. Februar 2021 um 13:00

    Exakt. Trotzdessen haben sie sich in meinem Fall die Meldebestätigung angeschaut und eine Kopie dessen gemacht.

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 30. Januar 2021 um 22:14

    Also ihr hattet Recht. Nachdem ich meinte ich bin Wochenaufenthalter und bekäme die B-Bewilligung (habe den Ausweis noch nicht bekommen) meinte sie, dass ich kein Wochenaufenthalter bin, wenn ich eine B-Bewilligung habe.
    Damit hätte sich auch das mit dem Formular 15.30 erledigt. D.h. ich habe das Auto ganz normal als Übersiedlungsgut mit Formular 18.44 angemeldet.
    Die Verzollung hat lediglich auf dem Papier stattgefunden. Der deutsche Zoll hat mir ein Formular abgestempelt auf dem lediglich meine schweizer Adresse, mein Kennzeichen und "Umzugsgut" draufstand.
    Der schweizer Zoll hat wenigstens meine Auflistung der Umsiedlungsgüter angeschaut und abgestempelt. Wirklich jemand gesehen hat davon aber niemand etwas.

    Ich finde die Bezeichnung Grenzgängerbewilligung für einen Wochenaufenthalter etwas irreführend. Naja letztendlich bin ich mit dem Ergebnis trotzdem zufrieden.
    Da ich Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Bestätigung der Fahrzeugnutzung, Rechnungs des Fahrzeugs und Fahrzeugschein dabei hatte lief alles sehr reibungslos.

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 23. Januar 2021 um 21:26

    Habe es hierher: https://www.d-ch-law.com/PDF/Doppelwohn…am_2018_177.pdf bei Fussnote 44.
    Am Montag fordere ich sowieso das Formular an, dann kann ich auch gleich nachfragen, ob das in meinem Fall passt.

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 23. Januar 2021 um 02:15

    Bin mir mittlerweile sicher, dass das Formular 15.30 richtig ist.
    Art. 5k Abs. 2 VZV:
    2 Für Wochenaufenthalter gilt der Familienwohnsitz als Wohnsitz, sofern sie regel­mässig durchschnittlich zwei Mal im Monat dorthin zurückkehren.

    Werde am Montag direkt das Formular anfordern, damit ich es vorab ausfüllen kann.

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 23. Januar 2021 um 00:29

    Puh gar nicht so einfach. Mal sehen was der Zoll nächste Woche sagt.
    Danke für deine Antworten!

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 22. Januar 2021 um 16:43
    Zitat von MaHa

    http://www.swiss-german-club.ch/index.cfm?parents_id=1169

    "Bei Arbeitnehmern, welche unter der Woche in der Schweiz arbeiten und ihre Wochenenden regelmässig bei der Familie im Ausland verbringen (sog. Wochenaufenthalter), ist in der Regel ebenfalls von einem Wohnsitz im Ausland auszugehen."

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 22. Januar 2021 um 15:38

    Wochenaufenthalter kann man auch mit B-Bewilligung sein.

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 22. Januar 2021 um 14:16

    Kann mir die Frage nun selbst beantworten:
    http://www.swiss-german-club.ch/index.cfm?parents_id=1169


    Personen mit Wohnsitz im Ausland


    Personen mit Wohnsitz im Zollausland ist die Verwendung von
    ausländischen Motorfahrzeugen in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Sie
    dürfen ihre Fahrzeuge so lange im Zollinland, d.h. in der Schweiz,
    verwenden, wie sie ihren Wohnsitz im Zollausland beibehalten. Die
    Verwendung der Fahrzeuge ist ohne Formalitäten zulässig. Ausgenommen von
    dieser Regelung sind Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der
    Schweiz (Jahresaufenthalter, Kurzaufenthalter, Stagiaires etc.). Zoll-
    und strassenverkehrsrechtlich problematisch sind somit nur Fahrten von
    Personen, welche neben dem ausländischen Wohnsitz ihren Wohnsitz in der
    Schweiz haben oder sich in der Schweiz dauerhaft aufhalten.


    Ausnahmen für Arbeitnehmer (sog. „Wochenaufenthalter“) und Studierende (Formular. 15.30)

    [..]


    Werde es also erstmal in DE angemeldet lassen und das Formular 15.30 ausfüllen.

  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 22. Januar 2021 um 13:55

    Hallo zusammen,

    nächste Woche steht die Übersiedlung in meine Mietwohnung in Zürich bevor. Ich stelle mir aber gerade die Frage, ob ich mein Auto überhaupt als Übersiedlungsgut anmelden soll.

    Normalerweise muss der deutsche Führerschein innerhalb eines Jahres nach Einreise gegen einen schweizer Führerausweis eingetauscht werden. Mit diesem darf ich dann auch nur in der Schweiz angemeldete Fahrzeuge fahren.
    Soweit so gut. Laut Tabelle: https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbuch/auto-einfuhr, darf ich aber mit einem deutschen Wohnsitz, deutschem Führerschein und in Deutschland angemeldetem Auto in der Schweiz unterwegs sein.
    Ich bin bereits seit Anfang Januar in Zürich gemeldet. Den deutschen Wohnsitz habe ich allerdings nicht aufgegeben.

    Wäre es legal wenn ich meinen deutschen Führerschein nicht gegen den schweizer Führerausweis austausche und auch das Auto in Deutschland angemeldet lasse, da ich ja auch meinen deutschen Wohnsitz behalte?

    Viele Grüsse,
    Matthias

  • AirBNB

    • MaHa
    • 10. Januar 2021 um 01:32

    Ich war am Montag bei einem der Kreisbüros in Zürich und habe das Gesuch für die Aufenthaltsbewilligung B mit einer Airbnb-Adresse gestellt.
    Dafür war zusätzlich zum Arbeitsvertrag und einem Identitätsnachweis lediglich das Ausfüllen der "Einzugsanzeige" (hier zu finden) durch den Vermieter notwendig.

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