Beiträge von Coco

    Hallo Allerseits


    unser Umzug ist fast geschafft, nächste Woche noch das große Zeuch per Spedition und dann sollte es eigentlich gelaufen sein, wenn mir die Spedition nicht ständig einen Strich durch die Rg machen würde.


    Ganz kurz zum Sachverhalt: Benötige ich bei Einfuhr sofort die Abmeldung aus DE ????
    Ich hab gelesen, dass man gegen eine Sicherheitsleistung eine provisorische Zollbehandlung durchführen lassen kann. weiß das kein Spediteur, die angeblich größtenteils Schweizer Umzüge machen ? was ist das für ein Haufen.....hab schon richtig Magenschmerzen.


    Wir haben alle nötigen Unterlagen, haben uns auch schon in der Schweiz angemeldet, können uns aber erst am 31.3. abmelden, da meine Tochter noch eine OP in D hat.
    Aus versicherungstechnischen Gründen ist es unmöglich und uns am Tag der Einfuhr abzumelden.


    Ich habe seit Wochen Kontakt mit einem Zollbeamten, den ich schon mächtig strapaziert habe, er teilte mir mit, dass Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Anmeldung in der Schweiz für die Einfuhr des Übersiedlungsgut ausreichend sind.


    So....die Spedition sagt aber, das stimme so nicht, sie brauchen die Abmeldung aus Deutschland und es werde Zoll fällig, den ich dann mittels Gesuch wieder zurückfordern kann.
    Ich dreh hier gerade fast durch....macht denn jeder Zöllner, was er will ? Hab dem Spediteur die Mail vom Zoll zugesandt, interessiert die aber nicht, jeder Zollbeamte würde willkürlich entscheiden ?


    Habt Ihr sowas schon mal erlebt ?


    danke fürs Lesen und ein schönes WE
    Carola

    Huch, das hört sich ja alles kompliziert an.


    Ich hab regen Kontakt mit dem Schweizer Zoll, wegen diverser Angelegenheiten.


    Mir wurde das Formular 15.30 (mit Vermerk Wohnsitzverlegung) sogar vorgeschlagen.
    Ich hab leider das Problem mit dem Besitz des Fahrzeuges(noch keine 6 Monate)und überlege auch, ob ich vorerst in D gemeldet bleibe.


    Aber Du schreibst, Du bist noch in D gemeldet, hat man in der CH keine Abmeldebestätigung von Dir verlangt, ist die nicht zwingend für Ausweis B ?


    LG Coco

    Super, danke ! Das mit dem Brief war mir wichtig.


    Ich behalte Konto in D und zahle weiter, hab aber vor, es innerhalb weniger Monate auszulösen, bevor die Jahresfrist abläuft, der MFK bereitet mir keine Sorgen.


    Meine Bank würde sogar die Finanzierung mit Bürgen, Konto in D und AV in der CH, weiterlaufen lassen, steht bei denen auf der Website. Scheint wohl häufiger ein Problem gewesen zu sein.
    Nur im Moment kläre ich mit meiner Versicherung ab, wie lange die das Auto in der CH dulden.


    danke noch mal ganz herzlich !

    @TommesOB


    ich danke Dir !


    Du warst das doch, mit der VW-Bank, es las sich so, als hättest bei 15.30 den KFZ-Brief nicht vorlegen müssen.
    Das wäre nämlich meine Frage, der vom Zoll meinte, weil mein Auto noch keine 6 Monate auf uns läuft, kann ich nicht als Umzugsgut deklarieren, sondern soll Formular 15.30 am Zoll direkt beantragen...... nichts mit der 6-Monatsfrist.(Wohnsitzverlegung soll deklariert sein)


    Ich hab keine alte Mühle, deswegen wäre der Wertverlust nur förderlich, außerdem bekommen wir, lt Aussage vom Zoll sämtliche Einfuhrabgaben zurück, per Antrag über den Kanton, weil meine Tochter IV erhält.


    Mir ging’s um das Dilemma eines finanzierten Fahrzeuges...mit Brief ohne Brief oder über die Grenze laufen


    noch ne Anmerkung: ich meine irgendwo auch gelesen zu haben, dass Firmen- oder Leasingfahrzeuge auch über 15.30 zu deklarieren sind, die können doch auch keinen Brief vorlegen.
    Außerdem ist das Formular dafür gedacht, dass das Fahrzeug jederzeit wieder ins Urprungsland zurückgeführt werden kann....und dafür die 2 Jahresfrist.

    Danke Ihr Lieben !


    Also, folgenden Gedanken hatte ich noch zum Fahrzeugdilemma:


    wenn ich Formular(Übersiedlungsgut) vorerst als „Ausstattung einer Wohnung unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland“ deklariere und meinen Arbeitsvertrag nach hinten datieren lasse und die komplette Wohnsitzverlegeung später vollziehe ? Dann hab ich noch bissel Luft, wegen dem Auto oder ? Welches Datum zählt dann, wenn ich noch im Ausland gemeldet bin, das des Arbeitsvertrages ?
    Da müsste doch dann Formular 15.30 beantragen am Zoll direkt oder ? Und hab 2 Jahre Zeit, zurückzuführen oder zu verzollen, gell ?


    Eine Frage zu Formular 15.30, ist der Fahrzeugausweis/brief vorzulegen oder reicht die Zulassung, weiß das jemand ?



    Hach, ist das alles aufregend


    @xcimo


    Meine Tochter ist minderjährig, auf Grund ihrer Schwerbehinderung, sind die Autos immer auf sie gemeldet, auch aus steuerlichen Gründen und sie zieht natürlich mit, ich glaube nicht, dass wir da Probleme haben, ist ja alles auch in D ordentlich geregelt. Ist eben nur doof, dass die Finanzierung erst frisch ist, aber konnte ja Keiner ahnen.
    Hab auch den Zoll mal mit meinem Kram angeschrieben, weil ich’s gern schriftlich hätte, wenn denn eine Lösung für uns ansteht.


    Unser Kanton gibt nämlich bekannt, dass ich im Falle einer Verzollung, eine Rückertsattung erhalte(Steuer und Zoll)


    Liebe Grüße und vielen vielen Dank !

    Hallo Allerseits,


    hab mich schon tagelang durchs Forum gelesen und bin dankbar, so viel Wertvolles an Infos zu finden, danke.


    Dennoch hab ich zwei Fragen:


    Um KFZ als Umzugsgut zu deklarieren, sollte es 6 Monate im Besitz sein....sind die Schweizer sehr pingelig, auf den Tag genau oder soll ich mein Umzugsdatum nach hinten verschieben ? Auto läuft seit November auf meine behinderte Tochter und im März wollten wir umziehen.
    Jetzt fehlen mir noch 14 Tage zur 6-Monatsfrist Ab wann zählt die Frist, wenn ich es jetzt z.B. als Teileinfuhr deklariere und später, innerhalb eines Jahres(wegen Führerausweis) einführe, zählt der Zeitpunkt der Anmeldung ?
    Oder kann/soll ich das Fahrzeug später noch nachmelden.
    Zudem ist es blöderweise finanziert, will es aber innerhalb der Frist auslösen....konnte ja keiner ahnen, dass ich in die CH gehe, sonst hätte ich keine Finanzierung gemacht. Finanzierung in der CH ist nicht geplant.


    Und noch eine Frage:


    was zählt als Umzugstermin, die Einfuhr mit Spedition ? Ist die Abmeldung von D beim Zoll vorzulegen oder reichen Arbeits- und Mietvertrag ?
    Mein Arbeitsvertrag läuft ab 1.4., hab aber bis 15.5. Zeit, zu beginnen, wills dennoch nicht hinauszögern.




    Ich hoffe, ich bekomme etwas Licht ins Dunkle und lieben Dank inzwischen.


    LG Coco237