Hoi zämme,
vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare hier im Forum.
Einige Fälle sind tatsächlich sehr ähnlich dem meinem, aber es gibt noch ein paar Unterschiede, wo ich gerne einmal euer Wissen und Erfahrung nutzen würde.
Mein eigentlicher Steuerberater hat hier nur Vermutungen und der neue Arbeitgeber nimmt diese Funktion erst nach Vertragsunterschrift und in den ersten beiden Jahren wahr.
Ich habe ein gutes und unbefristetes Angebot im Kanton Zug erhalten. Meine Familie ist derzeit wohnhaft in NRW. Ich pendele schon über 10 Jahre für diverse Unternehmen um den Globus zu Werksoptimierungen.
Eine ähnliche Tätigkeit soll ich auch aus der Schweiz erfüllen und nehme mir vor Ort eine Wohnung.
Ich werde prinzipiell Wochenaufenthalter in der Schweiz bzw. steht mir ein Tag/Woche Home Office (vermutlich D) zu. In Summe komme ich auf mehr als 150 Tage in der Schweiz ggf. sogar über 183 Tage, dies wird aber schwierig, da Projekte auch in D, China oder USA stattfinden sollen.
Der Arbeitgeber lässt mir die Wahl zwischen G Grenzgängerstatus als Wochenaufenthalter oder B Bewilligung, wobei HR die Tendenz hat zu G.
Steuerlich ist mein Ziel möglichst wenig in D zu zahlen, allerdings habe ich mit meiner Frau (Teilzeitbeschäftigung) eine gemeinsame Veranlagung und auch eine Teilhaberschaft an einer kleinen Firma.
Jetzt meine Frage, muss ich als internationaler Wochenaufenthalter in DE noch Steuern auf das Einkommen der Schweiz zahlen und mich vorher beim Finanzamt melden? Dies kommt für die Home Office Tage wohl zu.
Ist es günstiger mit der Grenzgängerbewilligung G oder der Bewilligung B?
Vorteil G
Als Grenzgänger habe ich eine günstiger Krankenversicherung der größten Krankenkasse der Schweiz mit 216 CHF und 300 CHF Franchise als Grenzgänger.
Meine privaten Reisekosten für die Transfers sowie lokale Ausgaben Wohnung (ca. 20k CHF p.a.) kann ich wohl mit der Schweizer Steuer gegenrechnen.
Also prinzipiell werde ich die Quellensteuer wohl abführen und mit der EK-Steuererklärung in D verrechnen, ist dies korrekt?
Vorteil B
Kaum noch Steuern in D. Oder kommt hier ebenfalls die Quellensteuer zum Zuge und gebe ich dies mit der EK-Steuererklärung in D an.
Ich könnte in 1-2 Jahren die Familie holen wenn sie denn dann will...
Das Doppelbesteuerungsabkommen kommt bei mir wohl zum tragen...nur wie...
Besten Dank für eine kurze Hilfestellung!