Die Zusammenveranlagung habt Ihr nur, wenn der Mann in Deutschland einen Wohnsitz hat. Hat er in Deutschland keinen Wohnsitz, kann er hier nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein, somit keine Zusammenveranlagung.
Nach dem geschilderten Stand: Mann in Deutschland keinen Wohnsitz, Frau mit 2 Kindern allein, hat die Frau die Steuerklasse 2 (Alleinstehend mit Kind(ern).
Der Mann versteuert nach dem jetzigen Stand in der Schweiz. Die Frau in Deutschland als Alleinstehende mit Kindern.
So wurde es mir damals erklärt, und so hatte es bei MIR funktioniert. Wie gesagt ist nur meine Erfahrung… ich Meißel nichts in Stein, ich gebe nur meine Erfahrungen weiter.