Hallo zusammen,
vorab ein großes Dankeschön an die tolle Comumunity und die Arbeit - wirklich sehr hilfreich!
Ich habe ein paar Beiträge zu dem Thema gelesen, bin aber nicht abschließend schlau geworden. Ich möchte gerne Fehler vermeiden, daher Frage ich lieber nach.
Folgende Situation: Nach Abschluss des Studiums lebe und arbeite ich seit März 2021 in St Gallen, bin hier gemeldet und es wird die Quellensteuer abgeführt. Ich besitze eine Aufenthaltsbewilligung B. Ich habe noch einen Wohnsitz in D und ein Depot in D mit thesaurierendem ETF (in den ich gerne weiterhin monatlich einzahlen würde, dzt ca. 10K ?
Meine Fragen dazu:
- Wie funktioniert das mit der Steuer? Soweit ich es verstanden habe, muss man keine schweizerische Steuererklärung bei einem Gehalt < 120K CHF abgeben. Wie verhält sich das mit dem deutschen Depotkonto? Muss ich deswegen eine Steuererklärung einreichen? Gibt es hier ein Cut off der Depot-Grösse, ab der man eine Steuererklärung abgeben muss?
Soweit ich es verstanden habe , muss ich in D für das Depotkonto keine Steuern zahlen, sobald meine CH-Adresse beim online Broker bekannt ist. Sollte ich aber die deutsche Adresse beibehalten, müsste ich dann trotz Lebensmittelpunkt in CH eine Steuererklärung in D abgeben? Und bedeutet das, dass ich die Erträge daraus bereits in D versteuert habe und sie in Ch nicht mehr angeben muss?!
Dankbar für jede Hilfe!
Liebe Grüsse
Matias