Aus meiner Erfahrung lässt sich das nicht pauschal beantworten. Ein Preisvergleich sorgt hier immer wieder für Überraschungen.
Wichtig zu Wissen ist dass es in der Schweiz ein anderes Tastenlayout wie in Deutschland gibt.
Beiträge von -michael-
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Abgaswartung ist aber nicht notwendig wenn das Auto eine OBD Diagnose an Bord hat.
Das ist bei allen aktuelleren Fahrzeugen verbaut. -
Der Gubrist und die ganze Nordumfahrung ist eine einzige Katastrophe.
Ich arbeite im Aussendienst und muss mehrmals in der Woche da durch.
Ist ein Horror. Morgens geht der Stau um spätestens 6:15 stehst du immer.
Mittags ab 15:00 gehts auch wieder los. Ausnahme sind die Schulferien
(wie im Moment) da gehts einigermassen. -
Die obige Beschreibung bezieht sich aber nur auf verschiedene Wohnsitze innerhalb der Schweiz.
In deinem Fall mischt das deutsche Finanzamt auch noch mit.
Wenn ihr verheiratet seit und keine Gütertrennung vereinbart ist kann die Hälfte deines Einkommens deiner Frau angerechnet werden.
Ich war mal selbstständig und musste einen grösseren Betrag Kirchensteuer nachzahlen obwohl ich keiner Kirche angehörte.
Die hälfte meines Einkommens wurde meiner Frau zugeschlagen und sie war kirchensteuerpflichtig.
Die Antwort auf deine Frage kann dir nur das deutsche Finanzamt geben. -
Fahren mit Schaltwagen mit diesem Eintrag ist wie fahren ohne Führerausweis.
Entweder passendes Fahrzeug fahren oder Führerausweis ohne Einschränkung machen.
Anderen Weg wird es nicht geben.
Gilt übrigends so auch in Deutschland. Hast viel Glück gehabt, 30 Jahre fahren ohne Fahrerlaubnis ... -
Es gibt ein klitzekleines Schlupfloch : https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCsingen_am_Hochrhein
Büsingen ist deutsches Staatsgebiet aber schweizer Zollgebiet. Wenn du dort wohnst brauchst du deinen Führerschein nicht umschreiben
(ist ja Deutschland) aber dein Fahrzeug wird in der Schweiz verzollt und versteuert (aber in Deutschland zugelassen).
Der grosse Nachteil sind die deutschen Steuern (Einkommensteuer) und die schweizer Preise. -
Der Führerschein muss vor der ersten Fahrt beantragt sein. Bei mir hat es 2 Wochen gedauert bis ich den Führerschein in den Händen hatte.
Bei einer Kontrolle in der Schweiz reicht es zu sagen dass dein Schein beantragt ist.
Wichtig zu wissen ist wenn du in Deutschland wohnst und einen schweizer Firmenwagen hast darfst du mit deinem Firmenwagen nach der Arbeit
nur bis nach hause fahren. Weitere Fahrten sind aus Zoll- und Steuerrechtlichen Gründen nicht erlaubt !
Wenn du in der Schweiz wohnst kannst du deinen Firmenwagen ohne Einschränkungen nutzen. -
Hier findest du alle Infos zum schweizer Führerausweis : https://fuehrerausweise.ch/
Aus dieser Seite kannst du angeben was du bereits hast und bekommst den Weg zu deinem Wunsch angezeigt : https://fuehrerausweise.ch/weg-zum-ausweis/
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Die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer ist eine rein deutsche Angelegenheit.
Da haben die Schweizer nichts mitzureden. -
Für die Anerkennung der Arzthelferin bzw. MFA ist das SBFI (Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation)zuständig.
Bei meiner Frau hat es so etwa 500 Franken gekostet.
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/b…derlassung.html -
In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung, jeder muss einzeln versichert werden.
Für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich besteht ein Versicherungswahlrecht, wonach die Möglichkeit existiert,
sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen.Ob das für Luxemburg auch gilt kann ich leider nicht beantworten. Evtl. bekommst du beim zuständigen Migrationsamt darauf eine Antwort.
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Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist die IV zuständig.
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Der einzige Weg wäre eine Verzollung und Versteuerung des schweizer Fahrzeugs in der EU.
https://www.aso-deutschland.de/nachrichtendet…ahren-darf.html
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Wir haben und zum Umzugtstag in D abgemeldet, sind in CH eingereist (mit einem Teil des Umzugs)
und haben uns angemeldet. Den Rest haben wir dann eine Woche später eingeführt.
Die Wohnungen hatten wir einen Monat überlappend. -
Kannst du dich nicht in Deutschland für einen Tag vor der Ummeldung in die Schweiz arbeitslos melden ?
Dann würdest du automatisch in Deutschland versicherungspflichtig und bei der AOK zwangsversichert. -
Das kann ich dir leider nicht beantworten. Am besten beim Zoll in der Schweiz nachfragen.
Wir haben das Auto und unseren Wohnwagen bei der ersten Fahrt angegeben, die Fahrzeugpapiere hatten wir mit, beide Fahrzeuge allerdings nicht.
Die Abfertigung beim Zoll war kein Problem, wir haben alle Zollpapiere für die Fahrzeuge erhalten. -
Die Leistungen der Krankenkassen in der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt und damit bei allen Kassen gleich.
Zusatzversicherungen wirst du bei deiner Krankheit nur mit Ausschluss bekommen.Unterschiede gibts bei der Erstattung (du musst die Rechnung bezahlen und einreichen oder der Arzt kann direkt mit der Kasse abrechnen).
Manche Kassen lassen sich auch viel Zeit mit der Erstattung.Ein Vergleich der Grundversicherungen gibts hier : https://swupp.ch/
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Ich würde dringend die Deutsch-Schweizer Grenze empfehlen.
Über Österreich müsstest du die Ausfuhr in Deutschland erklären und Transit in Österreich anmelden.
In Österreich musst du für den Transit eine Sicherheitsleistung hinterlegen die du nach der Ausfuhr wiederbekommst.
Ist ein riesiger Verwaltungsaufwand. Aus diesem Grund laufen auch die meisten Umzüge über die direkte Grenze
auch wenn der Weg um den Bodensee genommen werden muss.Gruss
michi -
Ich hab letztes Jahr Dr.Tax verwendet https://localhost/www.drtax.ch
Ob andere Programme besser sind kann hab ich nicht getestet. -
Hallo Martin,
wenn du Quellensteuerpflichtig bist und die Steuerersparniss aus der 3. Säule nutzen möchtest musst du eine Steuererklärung abgeben.
Ab der ersten Steuererklärung musst du aber weiterhin eine Steuererklärung abgeben.
Ich würde die empfehlen mit einem Steuerprogramm eine Steuererklärung zu erstellen. Das Programm errechnet dir dann ob es sich lohnt oder nicht.Gruss
michi