Salü,
ich hätte auch eine Frage bezüglich Umzug und Auto:
Ich ziehe berufsbedingt in die Schweiz und muss meinen derzeitigen Dienstwagen an meine alte Firma zurückgeben. Privat haben ich und meine Frau gerade ein Auto gekauft. Sie nutzt es. Ich darf es natürlich auch nutzen.
Ich ziehe im April in die Schweiz und werde dieses Auto natürlich nutzen müssen. Sie wird erst im Herbst/Winter nachziehen.
Meine Überlegungen hierzu waren, dass meine Frau das Auto als Umzugsgut (mind. 6 Monate in Besitz) angeben kann, um so die Zollgebühren zu vermeiden.
Nun zu meinen Fragen:
Kann ich das Auto mit deutschen Kennzeichen und Wohnsitz in der Schweiz nutzen? Gilt hier diese einjährige Frist?
Kann meine Frau, wenn sie dann in die Schweiz nachzieht, dieses Auto dann als Umzugsgut angeben?
Oder wäre es sinnvoller das Auto auf mich anzumelden und dann eben die Zollgebühren zu zahlen?
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich möchte nicht in die Schweiz ziehen und gleich Straftaten begehen