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Beiträge von Mimi

  • Wie lange darf man Elternzeit nehmen, wenn man in Deutschland arbeitet, aber in der Schweiz wohnt?

    • Mimi
    • 29. März 2018 um 17:21

    ja Elternzeit ist ortsunabhängig.
    Elterngeld gibt's nur in Deutschland Lebens. Es gibt Ausnahmen- aber die Treffen auf dich nicht zu, soweit in das sehe (vom Arbeitgeber in die Schweiz entsandt z.b.).
    Du müsstest dich aber einfach mal bei der elterngeldstelle informieren (in baden-wurttemberg ist es bspw. die landesbank)

    Nein in der Schweiz gibt es nichts vergleichbares.

    Du hast hier nur etwas längeren nachberuflichen Mutterschaft (in D sind es ja 8 Wochen hier sind es 14 bis 16 wo Ben je nach Kanton und Arbeitgeber -dafür hast du keinen vor der Geburt) aber das trifft dich nicht da du in D arbeitest.

    Ansonsten muss man es sich leisten können daheim zu bleiben wenn man hier lebt.

    Gruss
    Mimi

    PS: falls jemand andere Infos hat bzgl. Alternativen in der Schweiz nur her damit

  • Wie lange darf man Elternzeit nehmen, wenn man in Deutschland arbeitet, aber in der Schweiz wohnt?

    • Mimi
    • 29. März 2018 um 07:56

    du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen nach deutschem Recht - dabei ist es egal wo du lebst. Elternzeit ist aber nicht bezahlt.
    .
    Elterngeld ist etwas ganz anderes.
    Du bekommst aber keine 3 Jahre Elterngeld sondern nur 14 Monate (Lebensmonate vom 1. Bis einschliesslich 14.)wenn ihr beide nehmt und 12 wenn nur einer nimmt. Und das sind Max. 67% vom Gehalt.
    Und eigentlich ist die Voraussetzung für Elterngeld dass du gemeinsam mit dem Kind in D wohnst. Das dürfte also schwierig werden.
    Achso ihr könnt das Elterngeld splitten dann gibt's 24 Monate Elterngeld aber eben jeden Monat nur die Hälfte.

    Gruss
    Mimi

  • Arbeitslos melden bei selbständiger Kündigung?

    • Mimi
    • 16. März 2018 um 14:17

    Hallo Robert

    Ich bin mir ziemlich sicher dass du eine Sperre bekommst wenn du selber kündigst (ähnlich wie in D).
    Und ohne Meldung gibt es auf keinen Fall Geld. Du muss dann auch eine recht hohe Anzahl an Bewerbungen pro Monat nachweisen und weiterhin Geld zu bekommen. War zumindest bei einer Kollegin so die letztes Jahr gegangen ist.
    Sie hat auch darauf bestanden, dass ihr gekündigt wird, damit sie eben das Geld bekommt. Auch wenn es evtl. besser im Lebenslauf ausgesehen hätte wenn sie selber gekündigt hätte.

    Aber wenn du keine Leistungen willst musst dich höchstwahrscheinlich auch nicht melden.

    Gruss
    Mimi

  • An / Abmeldung

    • Mimi
    • 10. März 2018 um 12:05

    zum Zweitwohnsitz nich:

    Du kannst (sofern deine Gemeinde in der CH keine Anmeldung verlangt) durchaus zwei Wohnsitze haben. ABER: beide gelten als Hauptwohnsitz. In Deutschland kannst du einen Zweitwohnsitz nur geltend machen wenn beide in D sind. Im alltäglichen Leben wird sich das kaum bemerkbar machen, wie und ob das steuerliche Auswirkungen hat kann ich dir nicht sagen.

    Liebe Grüsse
    Mimi

  • Elterngeld in der Schweiz

    • Mimi
    • 2. Februar 2018 um 19:28

    Ne, er ist hier auch versichert. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass er sich hier nicht befreien kann. Habe ich erst hier im Thread gelernt. Mal sehen ob wir das auch nachträglich noch hinbekommen...
    Also sprich hier ist er immer über die Schweizer Krankenkasse gegangen. Er geht nur zum Zahnarzt und das zahlt die Krankenkasse komplett. Alles andere ist uns viel zuviel Fahrerei.

    Ich hatte das in deinem Posting dann wohl falsch verstanden - sorry

    Mit den Kids gehen wir hier zum Arzt - das ist mir zu stressig da jedes mal nach D zu fahren.

  • Elterngeld in der Schweiz

    • Mimi
    • 1. Februar 2018 um 18:21

    Hi

    Auch die Krankenkassen scheinen das unterschiedlich zu handhaben. Mein Mann zahlt nichts in seiner Krankenkasse solange er in Elternzeit ist (obwohl wir hier wohnen)

    Aber trotzdem Kathrin: du musst dich in der Schweiz versichern. Ausnahme musst du hier in der Schweiz beantragen. Siehe Posting von Maik oben.

    Liebe Grüsse

  • Elterngeld in der Schweiz

    • Mimi
    • 24. Dezember 2017 um 06:57

    ich bin die ersten 3 Monate gependelt und mein Mann ist mit den Kindern in Deutschland geblieben.
    Danach war das Elterngeld durch, meine Probezeit rum und es gab keine Probleme mit der Elterngeldstelle.

    Das mit der Kdankenkasse würde ich dringend klären. IdR sind Arztbesuche im Ausland ja nur für den Urlaub gedacht. Wenn sie auch regelmassige Vorsorgeuntersuchungen der Kinder übernehmen fände ich das sehr verwunderlich bzw. Eben sehr kulant. Gibt es sicher bei der ein oder anderen. Würde ich mich aber nicht drauf verlassen.

    Liebe Grüsse und frohe Weihnachten!

  • Elterngeld in der Schweiz

    • Mimi
    • 22. Dezember 2017 um 21:17

    ich hatte damals gefragt bei der Kindergeldstelle und die Aussage war eindeutig. Wenn wir umziehen bevor der Elterngeldanspruch durch ist, bekommen wir von den Moment an nichts mehr.

    In deinem Link steht in meinen Augen das drin was ich gesagt habe. Aber wer weiss - anderer Sachbearbeiter - andere Regeln. Alles möglich. Wir haben halt die 3 Monate gewartet und waren so sicher.

    Deine Frage mit der Krankenversicherung verstehe ich nicht ganz. Wenn du in die Schweiz ziehst musst du dich hier versichern. Ea besteht Versicherungspflicht. Ausnahmen gibt es für Grenzganger - sonst wären mir keine bekannt. Aber da weiß Maik evlt. mehr.

    Liebe Grüsse
    Mirjam

  • Elterngeld in der Schweiz

    • Mimi
    • 21. Dezember 2017 um 21:10

    Liebe Kathrin

    ELTERNGELD gibt es nur mit Wohnort in Deutschland. Ist in den Broschüren eindeutig beschrieben.
    Ausser dein Arbeitgeber entsendet dich ins Ausland (das heisst du arbeitest fur deinen dt. Arbeitgeber MIT Entsendungsvertrag im Ausland)
    Da du in Elternzeit umziehst gehe ich davon aus, dass das auf dich nicht zutrifft.

    Und NEIN, sich in D bei den Eltern oder Freunden zu melden und dann der EG Stelle zu sagen, das man einen dt. Wohnsitz hat ist KEIN legaler Weg, um Elterngeld zu bekommen. Sinn ist nämlich, dass man in D auch tatsächlich lebt.

    Kindergeld bekommst du auch wenn du im Ausland wohnst, solange du einen Arbeitsvertrag in Deutschland hast. Allerdings weniger. Du musst angeben was du in der Schweiz als vergleichbare Leistung bekommst.Dein Mann wir hier Kinderzuschlag bekommen. Die dt. Familienkasse zahlt dann die Differenz zum dt. Kindergeld-sofern das höher wäre. Je nach Kanton in der Schweiz und aktuellem Umrechnungskurs variiert das. Bei uns sind es ca. 15€ im Monat. Aber Zürich zahlt auch nur den Mindestsatz von 200CHF pro Kind - andere Kantone zahlen mehr (250 oder sogar 300) da würdest du dann nichts mehr bekommen, weil der Satz im Ausland ja höher ist als das was du in D bekommen würdest.

    Krankenkasse: ja da müsstest du weiterhin beitragsfrei versichert sein. Zumindest unsere Krankenkasse macht das so. Wir haben angegeben, dass wir umgezogen sind und es war kein Problem. Ist aber insofern egal, als dass du dich hier in der Schweiz so oder so versichern musst. Ist aber für Zahnarzt Geschichten ganz praktisch.
    Ich weiß aber nicht, ob unsere Krankenkasse da einfach kulant oder unwissend ist, oder ob das immer so ist.

    Und ja dein Mann wir dann als Alleinverdiener veranlagt.
    Bei uns haben sie es erst falsch gemacht, aber wir haben dann die Elternzeitbescheinigung vom dt. Arbeitgeber eingereicht und dann hat das problemlos geklappt.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Liebe Grüße
    Mirjam

  • 3. Forums- und Auswanderertreffen - 10. Dezember 2017 Weihnachtsmarkt Basel

    • Mimi
    • 27. November 2017 um 17:32

    Entscheidet ihr mal wann und wo - wir entscheiden uns dann spontan. In den Adventswochen kann ich Dank grosser Familie immer nur von WE zu WE entscheiden :smiling_face:

    Liebe Grüsse
    Mimi

    PS: Die Terminvorschläge von RobLena sind bei uns aktuell noch alle (fast) frei :winking_face:

  • Schweizer Führerschein

    • Mimi
    • 14. November 2017 um 19:54

    @Maik
    wir haben auch keine Motorwäsche gemacht - nur Unterboden. Und alle Schweizer Arbeitskollegen haben mir davon abgeraten die Motorwäsche zu machen weil es auch nicht lohnt.

    Scheint also schon sehr vom Kanton und Kontrolleur abzuhängen.

  • Auto unabhängig einführen

    • Mimi
    • 14. November 2017 um 19:51

    honigbiene ich habe auch nur die 24.95 gezahlt - aber vlt. Ist es teurer wenn man sich auch pakete usw. Nachschicken lässt?!

  • Wohnsitz - Kindergeld - Elterngeld

    • Mimi
    • 14. November 2017 um 19:15

    Hallo

    Rechtlich eindeutig:

    Zum Bezug von Elterngeld muss derjenige der bezieht inkl. Kinder in D leben, nicht nur gemeldet sein. Das ist auch ganz einfach für das Amt überprüfbar. Z.B. wenn dein Kind in Basel in die Krippe geht, wirst du kaum in D leben... Wo bist du krankenversichert, wo gehst du zum Arzt mit den Kindern - lauter so Sachen...

    Und übrigens, sich in D anzumelden ist nach neuem Meldegesetz in D strafbar, wenn man nicht tatsächlich dort lebt. Wie sehr es kontrolliert wird ist die andere Seite.

    Kindergeld gibt es auch im Ausland, sofern du in D noch einen Job hast und das im Audland bezahlte Kindergeld niedriger ist als in D. Die Differenz wird gezahlt. Aber ohne Job in D auch kein Kindergeld. Hat nichts mit der Meldeadresse zu tun.

    Ich habe das alles durch, daher bin ich da sicher.

    Gruss
    Mirjam

  • Lebenshaltungskosten in Zürich

    • Mimi
    • 27. September 2017 um 20:08

    Hallo

    Ich versuche mal auf einen Teil zu antworten:

    1. Deine Freundin braucht auch eine schweizer Krankenkasse sobald sie hier lebt. Egal ob sie arbeitet oder nicht.

    2. Wenn nicht verheiratet, gibt es keinen Familiennachzug. Das heisst sie bekommt nicht wie du die Aufebthaltsbewilligung B, sondern eine kürzere zur Jobsuche. Meines wissens gilt die 3 Monate und ist auf 1 jahr verlängerbar. Aber das weiss Maik besser, der antwortet sicherlich noch.

    3. zum Gehalt: Ich verdiene ähnlich und versorge damit eine 4 köpfige Familie in Zürich. Von daher würde ich sagen das muss reichen für 2 Leute. Wir gehen auch ab und an ins Kino. Essen gehen machen wir nicht mehr jede Woche, wenn du richtig Essen gehen meinst. Und wir gehen auch nicht jede Woche noch ein Bierchen mit Kollegen trinken. Dafür haben wir diverse Mehrausgaben mit den Kids, so dass sich das kompensieren sollte. Habe nicht das Gefühl, dass wir im Allltag auf etwas verzichten, obwohl wir in Deutschland noch ordentliche Doppelverdiener waren (auch schon mit Kids).

    4. Wenn ich dann aber sehr, dass ihr für eine Wohnung für 2 Leute 3500 CHF augeben wollt, schätze ich dass euer Lebensstil doch deutlich aufwändiger ist. Wir zahlen hier für 4.5 Zimmer und über 100m2 unter 3000CHF (Inkl. Garagenplatz, in Zürich meiner Meinung nach unverzichtbar wenn man ein Auto hat). Wir wohnen aber auch nicht im Kreis 6 oder 7 oder noch teurer, sondern eben 11. Aber auch von hier ist man in 10min in der Innenstadt mit den Öffentlichen.

    Du siehst, was man unter extravagant, einfach oder so versteht kann sehr unterschiedlich sein.

    Als Anhaltswerte zum selber Abschätzen:

    Essen gehen wird bei uns immer um die 150CHF egal ob mit oder ohne Kids (ohne gibt es eben 1 Gang mehr, da hat man mehr Ruhe :smiling_face: )

    Kino kostet in Zürich je nach Wochentag und Uhrzeit um die 20 CHF pro Person.

    Das Monatsticket ZVV Zone 110 (Zürich Stadt) kostete knapp 90CHF, das Jahresticket 782CHF.

    Kaffee trinke ich nicht - Sorry.
    Bier kostet zwischen 6 und 10 Franken. (Zumindest da wo wir vom Büro ab und an was trinken gehen)

    Mittagessen bekommst du zwischen 10 und 35 Franken (je nachdem ob take Away oder in House, Sandwich oder "richtiges" Essen)

    Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

    Gruss
    Mimi

    Sorry für Tippfehler - bin am Natel nicht der Tippheld... :frowning_face:

  • Ausländerausweis

    • Mimi
    • 30. August 2017 um 18:38

    Hallo Feinripp

    Ich will dich nicht entmutigen aber bei mir hat die Anmeldebescheinigung = 0 gebracht.

    Weder Sunrise/Scwisscom/UPC haben sie akzeptiert ( war aber auch nicht hartnäckig, Da ich zu Beginn noch jedes WE nach D bin und unter der Woche im Büro kostenfreies WLAN hatte...)

    Was mich extrem genervt hat: bei der Post konnte ich zwar ein Konto eröffnen aber musste den Zuschlag für Grenzgänger Zahlen (trotz Abmeldung in D) und den haben sie erst mit Vorliegen der B-Bewilligung umgestellt. (Und auch nicht rückwirkend zurück erstattet.) Da habe ich sehr viel diskutiert...

    Kann aber bei anderen Banken anders laufen

    Drücke dir die Daumen dass du es schnell hinbekommst

  • Schweiz,ja oder nein?

    • Mimi
    • 22. August 2017 um 17:59

    zu den Betreuungszeite :

    Kiga schlecht - da Stimme ich zu (hier 8.15 - 11.55) allerdings gut mit Hort ergänzbar (Transfer kiga Hort übernimmt der Hort) Hort kostet allerdings und ist natürlich nicht billig - aber zahlbar.

    Krippe (unter 4 Jahre) da sind die Betreuunszeiten super- du kannst durchgehend von 7 bis 18.00 betreuen lassen (wenn man das mag - Plätze zu bekommen ist nicht sooo schwierig wie man immer hört - zumindest haben viele Freunde und Arbeitskollegen diese Erfahrung in den letzten 6 Monaten gemacht. Wir betreuen aktuell den Kleinen noch selbst) ABER diese Betreuung ist tatsächlich sehr teuer (100% Betreuung ca. 2500 - 3100 CHF in Zürich).

    Ansonsten kann ich Mike nur zustimmen.

    Und mit 6 Jahren ist das schon ein Umbruch - gerade eingeschult und schon Schulwechsel... Ich habe das selbst gehabt als Kind ( allerdings innerhalb Deutschlands) und fand es sehr hart. Alle kannten sich und der Fortschritt war ganz anders...

    Für uns ist klar: Wechsel zurück nach D maximal bis der Grosse eingeschult wird. Wir wollen keinen Systemwechsel nach der Einschulung (Ausnahmen wenn es aus irgendwelchen Grüden nicht anders geht mal ausgeschlossen) frühestens wieder beim Wechsel auf die weiterführende Schule. Aber das ist geschmackssache.

    Liebe Grüsse
    Mirjam

  • Ausgewandert und Krankenversicherung in D nicht abgemeldet! Nun RG bekommen!!!

    • Mimi
    • 11. August 2017 um 18:13

    Hey Rob,

    Kann es sein dass du gesetzlich freiwillig und pflichtversichert in Deutschland verwechselst? Bei deinem Job schätze ich mal dass du auch in Deutschland schon über der Einkommensgrenze für die gesetzliche PFLICHTversicherung warst. Wenn man über dieser Grenze verdient (liegt irgendwo zwischen 50'000 und 60'000€ glaube Ich, wird allerdings regelmäßig angepasst- ist also nicht jedes Jahr gleich) KANN man sich privat versichern. Tut man das nicht, so ist man zwar weiterhin bei seiner gesetzlichen KV versichert aber eben freiwillig und nicht pflichversichert. Da gelten andere Konditionen. Von daher könnte es rechtens sein.

    Ich selbst war wie deine Frau bei der Barmer und habe diese erst aus der Schweiz raus gekündigt (hatte noch keine Anmeldung, habe einfach eine Kopie meines Versicherungsscheines eingeschickt und gesagt das ich nicht mehr in D arbeite und lebe)- allerdings direkt im ersten Monat nach meinem offiziellen Arbeitsende in D - da gab es keine Probleme. Die Barmer scheint mir was so etwas angeht allerdings generell eher kulant zu sein, haben da bzgl. Elternzeit noch einige Vorteile die sie, glaube ich, nicht gewähren müssten (Ich werde mich hüten nachzufragen....) also ist der Vergleich evtl. Nicht zielführend leider.

    Viele Grusse
    Mirjam

  • Elternzeit: Krankenversicherung und Meldeadresse

    • Mimi
    • 11. August 2017 um 08:19

    Hallo

    Ja der Arbeitgeber weiss Bescheid. Auch hier die Schweizer Adresse.

    Achja Kindergeld musst du auch melden. Dass ihr umzieht und dass ihr in der Schweiz Kindergeld bekommt (über deinen Mann nehme ich mal an). Wenn ihr deine EZ Bestätigung von dem dt. Arbeitgeber mitschickt, bekommt ihr die evtl. Differenz ( kindergeld in ist D höher als hier in Zürich-die Höhe variiert je nach Kanton) noch ausbezahlt so lange du in D theoretisch einen Arbeitsplatz hast. Sind knapp 20€....Wusste ich vorher nicht. Ich wollte uns von Kindergeld abmelden und dann hiess es: " nene sie bekommen noch was " Fand ich cool

    Liebe Grüsse
    Mirjam

  • Elternzeit: Krankenversicherung und Meldeadresse

    • Mimi
    • 1. August 2017 um 20:00

    Hallo du kannst in deiner dt. EZ leben wo du willst. Musst es nur abgeben. Wir haben der Krankenkasse einfach unsere Schweizer Adresse angegeben. Das war kein Problem.

    Allerdings müssten wir uns trotzdem auch hier Krankenversichern.

    Erstmal soviel.

    Gruss
    Mirjam

  • Kosten für Kinder in der Schweiz?!

    • Mimi
    • 20. Juli 2017 um 07:39

    hallo ihr zwei

    Wie so vieles ist das meiste davon abhängig vom Kanton.

    Was S.oliver beschreibt kann ich soweit für Zurich bestatigen.

    Hier kann man sich den Kindergarten ab 4 auch nicht aussuchen, sonddrn wird zugeteilt. Abr Achtung Betreuungszeit: 8.30-11.55
    Wäre also keine 50% Stelle mit machbar. Der zusatzliche Hort ist relativ teuer.

    Achso wenn ihr das Kind in einen privaten Kindergarten bringt konnt ihr den naturlich frei wählen. Der Kostet aber dann idR auch ordentlich und er muss annerkannt sein.

    Unter vier Jahden kostet eine Vollzeit Betreuung hier locker eine Monatsmiete. Kann im AG anders sein.

    Kindergeld gibt es. Wird uber den AG beantragt und ausgezahlt. Das sind mind. 200 CHF pro Kind bis das Kind 16 ist. Danach gibt es 250 CHF so lange es sich in einer Ausbildung befindet. Die einzelnen Kantone durfen hohere Beträge auszahlen Tel. Gibt es auch Geburtsprämien.

    Es gibt nicht wie Dt. Elternzeit mit Arbeitsplatzgarantie und Kündigungsschutz.
    Es gibt kein Elterngeld. Mutterschaft sind 16 Wochen. Diese idR nach der Geburt - Abweihungen - z.B. schon tlw. Vor der Geburt sind durch den AG notwendig. In de Zeit gibt es je nach Firma bis zu 90% Lohn (in d gibt es hier weniger)

    Vater bekommen gesetzlich glaube ich 2 Tage - einigen Firmen bieten bis zu 2 Wochen an.

    Danach kann man unbezahlten Urlaub beantragen oder kündigen- ist dann Sache de Firma.

    Steuerlich wird ea mit Kindern dtl. günstiger. Betreuungskosten kann man wohl auch anrechnen - sehen wir dann nächstes Jahr.

    Genauere Infos und Tipps und auch Zahlen gerne privat. Ich will nicht zuviele Details öffentlich :winking_face: schreiben.

    MfG
    Mirjam

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