Beiträge von LarissaWegzügler

    Hallo zusammen,


    ich wohne seit kurzem bei meinem Freund (Bewilligung C) bin jedoch noch nicht „umgezogen“. Da mein Freund bereits die Wohnung vollständig eingerichtet hat und wir ebenso schon ein Auto für mich in der Schweiz gekauft haben ziehe ich ja nur mit „Kofferinhalt“ um, somit könnte ich mir doch den Antrag bzw. Aufwand mit dem Umsiedlungsgut einfach sparen und meine Koffer einfach so in die Schweiz mitnehmen oder nicht?


    Von meinem Steuerberater habe ich bis jetzt die Informationen erhalten, dass er für mich weiterhin meine Steuerrechtlichen Angelegenheiten erledigen wird . Allgemein gilt wenn ich meinen Arbeitsort und Wohnort in Deutschland habe und dann in die Schweiz ziehen möchte jedoch weiterhin meinen Arbeitsplatz in Deutschland behalten werde, gelte ich als Wegzügler/in. Deutschland behält sich somit das Besteuerungsrecht im Wegzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren vor.


    Krankenversichert bin ich weiterhin bei meinem deutschen Arbeitgeber. Laut dem deutschen Finanzamt kann ich eine Befreiung der Schweizer-Krankenkasse beantragen, da ich im deutschen arbeite und auch versichert bin.



    Ich habe mich gegen Ende März im deutschen abgemeldet und am darauffolgenden Tag in der Schweiz angemeldet. Da ich bereits im Vorfeld das Migrationsamt kontaktiert hatte, solle ich laut deren Aussage als Aufenthaltszweck "erwerbstätig im Ausland" angeben.


    Liebe Grüsse

    Hallo zusammen,


    ich wohne seit kurzem bei meinem Freund (Bewilligung C) bin jedoch noch nicht „umgezogen“. Da mein Freund bereits die Wohnung vollständig eingerichtet hat und wir ebenso schon ein Auto für mich in der Schweiz gekauft haben ziehe ich ja nur mit „Kofferinhalt“ um, somit könnte ich mir doch den Antrag bzw. Aufwand mit dem Umsiedlungsgut einfach sparen und meine Koffer einfach so in die Schweiz mitnehmen oder nicht?


    Von meinem Steuerberater habe ich bis jetzt die Informationen erhalten, dass er für mich weiterhin meine Steuerrechtlichen Angelegenheiten erledigen wird . Allgemein gilt wenn ich meinen Arbeitsort und Wohnort in Deutschland habe und dann in die Schweiz ziehen möchte jedoch weiterhin meinen Arbeitsplatz in Deutschland behalten werde, gelte ich als Wegzügler/in. Deutschland behält sich somit das Besteuerungsrecht im Wegzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren vor.


    Krankenversichert bin ich weiterhin bei meinem deutschen Arbeitgeber. Laut dem deutschen Finanzamt kann ich eine Befreiung der Schweizer-Krankenkasse beantragen, da ich im deutschen arbeite und auch versichert bin.


    Ich habe mich gegen Ende März im deutschen abgemeldet und am darauffolgenden Tag in der Schweiz angemeldet. Da ich bereits im Vorfeld das Migrationsamt kontaktiert hatte, solle ich laut deren Aussage als Aufenthaltszweck "erwerbstätig im Ausland" angeben.


    Liebe Grüsse