Danke für das Angebot der Nachfragen. Bei mir hat sich das alles HEUTE in Luft aufgelöst. Die erlösende "Schlussverfügung" lag im Briefkasten. Wir sind jetzt seit dem 11. April Schweizer.
Im letzten Schritt scheint es mit zwangsweise ein paar "Zwittertage" zu geben: Schweizer ist man ja ab dem Moment, an dem die Verfügung erstellt wird, aber erfahren tut man das erst sobald man den Brief erhält. Insofern ist man zwangsweise ein paar Tage Schweizer ohne es zu wissen; bei uns waren das 2 Tage (Verfügung am 11. erstellt, am 13. lag' sie im Briefkasten). In meinen Augen völlig unwürdig, dass dieses Schreiben tatsächlich per B-Post verschickt wird. Da könnten sie das Verfahren gerne noch 20 Rappen verteuern, damit die A-Briefmarke dafür drin' ist
Was mich jetzt interessiert, aber im Thread auch schon gelesen habe, ist ob man wirklich 3 Wochen warten muss, bis der Pass beantragt werden kann. Ich fahre Ende April weg, das würde ich gerne testweise schonmal als Schweizer tun. Mal schauen ob ich es schaffe Pass + ID bis dahin zu erhalten. Ich werde mir mal erlauben am Montag das Zivilstandsamt und/oder das Passbüro in Zürich zu fragen.
Ansonsten würde mich interessieren, wen/was man alles aktualisieren "muss", bzw. wo es Sinn macht.
*Muss* scheint mir nur der Führerausweis zu sein (da bin ich mir auch nicht sicher, ob "muss" wirklich stimmt, aber manche Polizisten scheinen das zu glauben, insofern erspart man sich für CHF 30 evtl. dumme Diskussionen, insofern mach' ich's einfach).
*Sinn* macht es, je nach bisheriger Nationalität, bei der Autoversicherung, weil die günstiger werden könnte.
Ansonsten kann man es bestimmt vielen Stellen mitteilen, aber es dürfte keinen Unterschied machen. Insofern denke ich: That's it
Vielen Dank nochmals für diesen super Thread und allen mitlesern viel Erfolg im Prozess!