Hallo zusammen,
ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage:
Wenn der erste kleine "Teilumzug" mit dem Antrag auf Übersiedlungsgut und der Liste des gesamten Hausrates am Zoll vonstatten gegangen ist und die Liste vom Zoll unterzeichnet (?) wurde, muss der eigentliche Umzug mit Möbeln etc. dann auch an einem Werktag während der für die Veranlagung von Handelswaren festgesetzten Zollstunden stattfinden oder geht das dann auch an einem Wochenende außerhalb dieser Stunden?
Muss man sich also bei jedem "Teilumzug" am Zoll mit dieser gesamten Liste melden?
Viele Grüße
Daniel