Die 120k CHF sind nur ein Kriterium. Steuerpflichtiges Vermögen oder nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen (bspw. Mieteinnahmen im Ausland) gehören aber u.a. auch zu diesen Kriterien. Und die Freibeträge sind nicht besonders hoch.
Danke für den Hinweis. Ich habe mit der kantonalen Steuerverwaltung telefoniert und die meinten, dass wie von Ihnen erwähnt zB Mieteinnahmen oder andere Nebenbeschäftigungen auch zum gesamte Einkommen zählen. Beim Vermögen haben sie gesagt, dass im von mir beschriebenen Fall die Steuererklärung erst bei einem Vermögen von über 80k fällig wird.