Was mir in diesem Falle ein Dorn im Auge ist, dass diese Zeit mitunter nicht angerechnet wird.
Nach einem Jahr wird es dann wieder bürokratisch mit Nachweisen, neuen Ausweisformularen und natürlich Geld umhergehen.
Ich empfinde den Mehraufwand, für etwas was mir eigentlich zusteht, doch sehr lästig.
Eine Ausbildung mache ich momentan nicht, werde aber in meinem Betrieb dauernd weitergeschult und möchte später in einem ähnlichen Feld eine Ausbildung machen.
Mein Stundenlohn reicht mir zum Leben und noch viel weiter darüber hinaus.
Ich habe heute Morgen eine Antwort auf meine Anfrage bekommen:
"Die Praxis des Kantons Basel-Landschaft fusst grundsätzlich auf folgenden Eckpunkten:
- Die FZA-Bewilligungen sind rein deklaratorischer Natur. Der jeweilige Ausweis bestätigt, dass die betroffene Person die Voraussetzungen des FZA tatsächlich erfüllt. Er attestiert das Anwesenheitsrecht im konkreten Fall.
- Grundsätzlich wird unterschieden zwischen überjährigen (B-Bewilligung) und unterjährigen (L-Bewilligung) Arbeitsverhältnissen.
- Ergänzt wird die Praxis durch Rechtsprechung (unter anderem BGE 131 II 339), aus welcher hervorgeht, dass speziell bei der Einreise auf die wirtschaftliche Integration zu achten ist.
Da bei Arbeitsverträgen auf Stundenlohnbasis ohne fixes Pensum (gemäss Arbeitsvertrag haben Sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschäftigung) eine gewisse wirtschaftliche Unsicherheit besteht, wird bei der erstmaligen Erteilung einer Bewilligung eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt, welche spätestens bei der erstmaligen Verlängerung und des Fortbestands des unbefristeten Arbeitsverhältnisses in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wird."
War das jetzt das letzte Wort in der Angelegenheit?