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Beiträge von C.L.

  • Amt will mir Niederlassungsbewilligung L ausstellen, trotz Berechtigung auf B

    • C.L.
    • 11. März 2024 um 12:05

    Was mir in diesem Falle ein Dorn im Auge ist, dass diese Zeit mitunter nicht angerechnet wird.

    Nach einem Jahr wird es dann wieder bürokratisch mit Nachweisen, neuen Ausweisformularen und natürlich Geld umhergehen.

    Ich empfinde den Mehraufwand, für etwas was mir eigentlich zusteht, doch sehr lästig.


    Eine Ausbildung mache ich momentan nicht, werde aber in meinem Betrieb dauernd weitergeschult und möchte später in einem ähnlichen Feld eine Ausbildung machen.
    Mein Stundenlohn reicht mir zum Leben und noch viel weiter darüber hinaus.


    Ich habe heute Morgen eine Antwort auf meine Anfrage bekommen:

    "Die Praxis des Kantons Basel-Landschaft fusst grundsätzlich auf folgenden Eckpunkten:


    - Die FZA-Bewilligungen sind rein deklaratorischer Natur. Der jeweilige Ausweis bestätigt, dass die betroffene Person die Voraussetzungen des FZA tatsächlich erfüllt. Er attestiert das Anwesenheitsrecht im konkreten Fall.

    - Grundsätzlich wird unterschieden zwischen überjährigen (B-Bewilligung) und unterjährigen (L-Bewilligung) Arbeitsverhältnissen.

    - Ergänzt wird die Praxis durch Rechtsprechung (unter anderem BGE 131 II 339), aus welcher hervorgeht, dass speziell bei der Einreise auf die wirtschaftliche Integration zu achten ist.


    Da bei Arbeitsverträgen auf Stundenlohnbasis ohne fixes Pensum (gemäss Arbeitsvertrag haben Sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschäftigung) eine gewisse wirtschaftliche Unsicherheit besteht, wird bei der erstmaligen Erteilung einer Bewilligung eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt, welche spätestens bei der erstmaligen Verlängerung und des Fortbestands des unbefristeten Arbeitsverhältnisses in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wird."

    War das jetzt das letzte Wort in der Angelegenheit?

  • Amt will mir Niederlassungsbewilligung L ausstellen, trotz Berechtigung auf B

    • C.L.
    • 11. März 2024 um 05:21

    Mir ist diese ganze Sache eben nicht egal. Ob L oder B ist doch ein Unterschied. Und mal ganz davon abgesehen, dass die einzige Anforderung sei, einen unbefristeten Arbeitsvertrag (oder >365 Tage) zu haben, sich selbst finanzieren zu können, was ich übrigens mehr als kann, und sich ordnungsgerecht bei der Gemeinde anzumelden, sowie eine Krankenversicherung zu haben.

    All das habe ich fristgerecht aufgetrieben und nun fühle ich mich, dumm gesagt, benachteiligt.

    Ich werde nun erstmal eine E-Mail zurück an das Amt schicken und sie darum bitten, mir zu erklären warum es nur für die Aufenthaltsgenehmigung L gereicht hat.
    Es wäre mir dennoch lieber, mich von jemanden in der Hinsicht beraten zu lassen.

  • Amt will mir Niederlassungsbewilligung L ausstellen, trotz Berechtigung auf B

    • C.L.
    • 9. März 2024 um 16:13

    Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus, deswegen dachte ich vielleicht wäre es besser jemanden einzuschalten der sich auskennt und das über Ihn zu regeln.

    Natürlich möchte ich nicht alle Chancen verspielen, deswegen wäre ein Austausch mit jemanden der Erfahrung mit sowas hat aufjedenfall nicht schlecht.
    Wenn es eine Stelle gibt, wo man sich beraten lassen kann, dann würde ich mich natürlich dort hin wenden. Leider ist mir in die Richtung, außer der direkte Kontakt zum Amt, nichts ins Auge gefallen.

    Übrigens bin ich in den Kanton Basel-Land gezogen, das hab ich im ersten Post vergessen zu erwähnen.

  • Amt will mir Niederlassungsbewilligung L ausstellen, trotz Berechtigung auf B

    • C.L.
    • 9. März 2024 um 13:22

    Hey zusammen,

    ich bin Ende Oktober 2023 als Deutscher aus Deutschland in die Schweiz gezogen, dort lebe ich in einer WG und bin finanziel stabil durch meinen Job bei einem Branchenleader.

    Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet, allerdings im Stundenlohn, und mein Vorgesetzter ist super überzeugt von mir. Auch werde ich weiter ausgebildet, in der Arbeit die ich momentan mache, und möchte später dort meine Ausbildung in einem anderen Bereich machen.

    Nach langem hin und her mit dem Migrationsamt, ich habe alles zeitgemäß eingereicht, sollte ich nach 3 Monaten (jetzt knapp 5 Monaten) meine Niederlassungsbewilligung haben. Nämlich die Niederlassungsbewilligung B. So habe ich zumindest gedacht.
    Jetzt hat sich das Amt für Migration entschieden ich eigne mich nur für die Niederlassungsbewilligung L, diese geht nur ein Jahr. Dies ist nicht nur im Bürokratischen ein richtiger Rattenschwanz, sondern behindert mich auch an einigen Stellen im normalen Leben.

    Meine eigentliche Frage ist, wie gehe ich vor..?
    Einfach eine nette Mail zurückschreiben, dass ich dagegen Einspreche und sie sich das doch nochmal anschauen sollen? Anwalt?

    Ich eigne mich doch für die Niederlassungsbewilligung B oder etwa nicht?

    Hoffentlich könnt Ihr mir etwas Klarheit geben, da ich selbst in diesem Forum oder sonstwo keinen vergleichbaren Fall finden konnte.

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