Ja, genau diese Perspektive meinte ich… wenn ich eh regelmäßig nach D muss und dort auch einer Arbeit nachgehe, kann ich dann überhaupt eine Bewilligung B beantragen? Aber anmelden muss ich mich an meiner Adresse in jedem Fall oder? (Unabhängig vom Aufenthalt-Status)? Vielen Dank
Beiträge von Bekki444
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Hi! Ja, bei dem Thema weiß ich wie vorzugehen ist. Durch die Zusendung meiner beiden Arbeitsverträge wird das festgestellt. Aber bei dem Thema Aufenthaltsbewilligung bin ich mir nicht sicher was der beste Weg wäre (Grenzgänger oder Aufenthalter). Lge
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Hallo liebes Forum
Folgendes: ich werde ab nächsten Monat einen neue Stelle in Zürich antreten zu 60%. Habe dort auch schon ein WG-Zimmer angemietet. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber in D habe ich von 100 auf 40% reduziert, um noch wichtige Projekte abschließen zu können. Diese Regelung gilt für ein Jahr.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich, um beiden Arbeitsverhältnissen weiter nachgehen zu können, besser Wochenaufenthalter mit der Grenzgängerbescheinigung G werde oder eine normale Aufenthaltsbescheinigung C beantrage. Ich werde mindestens 2 mal im Monat nach Deutschland müssen und wohne mehr als 200km entfernt der Grenze. Für eure Einschätzung wäre ixh sehr dankbar.
Lge 🔖