Wie siehts eigentlich bei der ärztlichen Untersuchung für den 7,5 Tonner aus, wird da der Sehtest gleich mitgemacht, oder muss man extra zum Optiker? Weiss das jemand?
man muss extra zum Arzt. Ein Optiker reicht nicht
Wie siehts eigentlich bei der ärztlichen Untersuchung für den 7,5 Tonner aus, wird da der Sehtest gleich mitgemacht, oder muss man extra zum Optiker? Weiss das jemand?
man muss extra zum Arzt. Ein Optiker reicht nicht
Du solltest auf jeden Fall rechtzeitig klären, unter den Schutzschirm des DBA zu kommen. Als Single war eine Wohnung in DE zu halten in Absprache mit dem FA kein Problem, verheiratet wage ich nicht, Dir eine fundierte Auskunft zu geben. In deiner Situation lauern Fallstricke, ich glaube einiges hängt davon ab, wieviel Deine Frau verdient, und ob ihr steuerlich gemeinsam veranlagt werdet.
Herzlichen Glückwunsch!
Sooooooo,
sorry, lange hats gedauert. Sehr lange. und ihr habt sicher in der Zwischenzeit eure eigenen Erfahrungen gemacht. Zum Thema Home-office kann ich leider nichts sagen, da ich wenn dann mobil arbeite, und das in der Schweiz. Aber:
Es hat geklappt! nach drei Jahren habe ich jetzt endlich mit den deutschen Steuerbehörden alles soweit ausklamüsert und bestätigt und abgehakt. Steuerbescheid für 2021, 2022 und 2023 ist durch mit 60 Tage-Regelung, 180 Tage-Regelung und was weiß ich nicht. Jedenfalls zahle ich auf meinen Schweizer Lohn keine Steuern in Deutschland. 2022 und 2023 kamen letzte Woche rein.
Hätte dazu noch Fragen:
1. Wie hoch ist denn die Quellensteuer, wonach bemisst die sich?
2. Musst du in DE Deine Anlage KAP abgeben? Oder nur Vermietung & Verpachtung in DE, und die Kapitaleinkünfte in CH wie beim "echten" Aufenthalter?
3. Weiß jemand, ob man die WA-Regelung auch selbständig in Anspruch nehmen kann? (zunächst ohne GmbH)
Themen Kinder & Immobilien kann ich so unterschreiben. Für mich war es sogar mit ein Grund, zwischendurch wieder zurück zu gehen.
Immobilien sind in der CH eine weniger günstige Anlageklasse als Wertpapiere, in DE ist es halt umgekehrt. Dass man Kursverluste nicht abziehen kann, wenn Gewinne nicht besteuert werden - sollte eigentl ein no-Brainer sein ![]()
Thema Freizeit kann ich so gar nicht nachvollziehen - ich finde immer noch die aufregendsten Erlebnisse und Möglichkeiten in der Schweiz. Allerdings versteht man das erst, wenn man vorhat wirklich größere Dinge zu tun als den vorgefertigten all-inclusive Alpenzoo mit Leitplanken links & rechts. Falls Du kindgerechte günstige Möglichkeiten suchst, teste mal & unterstütze doch bitte die vielen tollen kleineren Gebiete abseits der weltberühmten Mega-Resorts. Das werdet Ihr (und die Region) garantiert nicht bereuen!
Thema Auto gibt es einige unverständlich scharfe Regeln. Als Resident darf man theoretisch kein EU Fahrzeug mehr in der Schweiz fahren, nichtmal das Wohnmobil von den Eltern oder einen geliehenen Transporter. Und die MFK mit ihren Vorladungen ist völlig unflexibel, da zeigt der Staat unmittelbar, wie wenig autofreundlich er inzwischen ist. Das DE System, wo man es halt innerhalb einer gewissen Frist erledigt haben muss, ist da meilenweit voraus bzw entspannter.
Thema Arbeit könnte man die Eintrittsbarrieren für Startups, Einzelunternehmen und kleine Gesellschaften senken. Inzwischen bieten viele Länder die Möglichkeit für kostengünstige mini-GmbH's und Limited Gesellschaften, das könnte die Schweiz auch mal einführen. Die Sonderregelung zur Prüfung einer Selbständigkeit halte ich für verfehlt. So werden Jungunternehmer abgehalten etwas auszuprobieren, und Freelancer werden ja nicht geschützt, wenn sie dann von Payment Service Providern ausgenommen werden und doppelte Sozialabgaben zahlen müssen! Da ist wirklich noch Bedarf, das zu verbessern.
1. Der Eigenmietwert ist irrelevant. Die Besteuerung obliegt dem Staat in dem sich die Liegenschaft befindet. Aus dem gleichen Grund wirkt auch der Steuerwert nur satzbestimmend, und wird in CH nicht selbst besteuert. Die Einnahmen müssen nicht erfasst werden, im Gegenzug können die Ausgaben nicht abgesetzt werden. Parallel muss man ggf in DE noch eine Erklärung mit der Anlage Vermietung & Verpachtung abgeben, oder alternativ alle 3 Jahre erklären, daß die Famile die Bude unentgeldlich nutzt.
2. Die Bewertung ist Verhandlungssache. Einen plausiblen Vorschlag zu bringen und zu belegen macht Sinn, in einem Fall bin ich mit dem KP + Kaufvertrag durchgekommen. Aus Inseraten wie beim Vorposter würde ich es nicht nehmen, da die Angebotspreise in der Regel höher sind als der tatsächliche VKP. Außerdem ist natürlich ein aktueller Preis schon oft höher als ein älterer Wert. Also da wird man wohl einen passenderen Wert finden. Im Endeffekt ist aber die Progression bei der Vermögenssteuer nicht sehr hoch.