Hallo Maik,
vielen Dank für deine Antwort!
Hier meine verspätete Rückmeldung hierzu.
Bezüglich Punkt 1 ist es nach meinen Informationen tatsächlich so, dass ich nur in der Schweiz besteuert werde.
Das von dir beschriebene Verfahren sollte nur für Grenzgänger gelten, die Grenzgängereigenschaft sollte bei mir aber entfallen und das Einkommen aus dem Schweizer Arbeitsverhältnis in Deutschland steuerfrei (unter Progressionsvorbehalt) sein.
Beste Grüsse
Martin