Abschießend:
War gar kein Problem beim Zoll. Der Beamte hat einfach ein paar Daten aus dem Zulassungsschein in ein Formular eingetragen sowie meinen Aufenthaltstitel und meine Inskriptionsbestätigung kopiert. Der Spaß kostet 25 CHF, und man bekommt eine Bestätigung mit.
Beiträge von LeistungsRegenwurm
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Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten...
Momentan ist das Auto sowieso zu Hause, mein Bruder und ich teilen es uns im Allgemeinen.
Prinzipiell würde ich nach meinem Master wieder zurückziehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man den Führerschein erst nach einem Jahr umtauschen.Gekauft habe ich das Auto tatsächlich erst nach dem Umzug (Davor hat es meinem Bruder gehört) . Damit man in Zürich eine Parkkarte mit Ausländischem Kennzeichen beantragen kann, muss das Auto auf die beantragende Person zugelassen sein, deshalb haben wir es umgeschrieben.
Primär wäre es mir um den Sommer gegangen (da wäre die Führerscheinsperre auch schon wieder vorbei, jedoch der Eintrag im Register bleibt, steht zumindest so in dem Schreiben welches ich erhalten habe), um in der vorlesungsfreien Zeit etwas in der Schweiz herumzureisen, bevor das Jahr seit dem Zuzug vorbei ist und man den Führerschein wechseln müsste.
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Nun ja, ich bin in einer etwas verzwickten Lage und suche nach einem Ausweg.
Da ich ausschließlich zu Studienzwecken in der Schweiz bin, mein KFZ hier jedoch nutzen wollte, habe ich es nichtsahnend einfach mitgenommen. Unlängst bin ich durch einen Kommilitonen darauf aufmerksam geworden, dass ich dieses hätte verzollen müssen bzw. in meinem Fall eine Zollbewilligung 15.30 hätte beantragen müssen.
Ursprünglich wollte ich das bei nächster Gelegenheit erledigen. Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass ich bereits mit dem KFZ geblitzt wurde und infolgedessen einen IVZV-Eintrag (Fahrverbot – ja, das ist eine andere Geschichte) habe. Diese Angelegenheiten habe ich jedoch über meinen Wohnsitz zuhause geregelt, wo das Auto auch angemeldet und versichert ist.
Meine Bedenken sind nun, dass ich im Zuge der Zollbewilligung Probleme bekommen könnte, da ich das KFZ zuvor nachweislich bereits in der Schweiz verwendet habe. Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation bzw. Tipps, wo man sich diesbezüglich informieren kann, ohne gleich ein Zollverfahren auszulösen?
Merci!