Danke für die zusätzlichen Infos. Ich hatte schon einmal eine ähnliche Situation mit einem Umzug ins Ausland und den ganzen Regelungen rund um Fahrzeug und Führerschein. Das Schwierige war damals weniger die eigentliche Vorschrift, sondern herauszufinden, ab welchem Zeitpunkt die Fristen tatsächlich laufen.
Bei dir würde ich vor allem die drei Punkte sauber auseinanderhalten: offizielles Zuzugsdatum, Zulassung des Fahrzeugs auf deinen Namen und die Folgen des Eintrags im Register. Gerade bei Schweiz/ausländischem Führerschein können die Details entscheidend sein. Hat hier jemand schon einen vergleichbaren Fall mit Wohnsitz in der Schweiz gehabt und kann sagen, wie es in der Praxis gehandhabt wurde?