Vielen Dank für die Antworten
Beiträge von flowrider
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Ich möchte mich in die Diskussion einklinken, da ich auch nächste Woche umziehe und ebensfalls plane meinen Wohnsitz in Deutschland vorerst zu belassen. Meine Fragen dazu wären...
1. Muss ich dann überhaupt am Tag des Umzugs zum Meldebüro in Deutschland gehn, ich will mich ja nicht abmelden.
2. Komm ich ohne weiteres aus der deutschen gesetzlichen KV heraus, wenn ich hier noch einen Wohnsitz habe?
3. Ist mein Lebensmittelpunkt in der Schweiz, wenn ich unregelmäßig am Wochenende (z.b. 2-3x im Monat) meine Freundin in Deutschland in der alten Wohnung besuche, sonst aber in der Schweiz bin? -
Dankeschön für die schnelle Antwort !
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Hallo,
ich werde zum 01.10.2016 eine Stelle in der Schweiz antreten und habe eine Frage bezüglich der Aufenthaltsbewilligung B.
Man muss ja den Antrag für die Aufenthaltsbewilligung unbedingt vor Stellenantritt stellen. Muss die endgültige Genehmigung, die ja durchaus mal 4 Wochen dauern kann, auch schon zum Stellenantritt vorliegen ?
Bei der Grenzgängerbewilligung steht ja zum Beispiel explizit, dass die Bewilligung zum Stellenantritt vorliegen muss.Viele Grüße
Florian