Kurzer Zwischenruf....
Ich habe die Grenzgängerbewilligung und würde gerne die Auftenthaltserlaubnis B beantragen. Mir wurde im Rathaus Sankt Gallen UND im Migrationsamt in SG gesagt,
sie brauchen dafür die Abmeldung von Deutschland, sonst geht das nicht.
Ich hätte auch gerne die Aufenthaltserlaubnis B und wäre gerne in D weiterhin gemeldet, da auch ich dort alle paar Wochen bin.
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung / Nachweis auf den ich mich beziehen könnte?
Vielen Dank für eure Hilfe!