1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Mitglieder
  3. marconn

Beiträge von marconn

  • Was in der Schweiz billiger als in Deutschland ist!

    • marconn
    • 11. Oktober 2016 um 14:17

    @ s.oliver und Atilla,

    ja kann er ...

    nein, es ist kein Stundensatz. Ich bezahle 80 CHF für meine Steuererklärung und meine Frau 80 CHF für die Ihre, all inklusive mit Kopien etc.
    Dabei ist es auch völlig egal was am Ende rauskommt. es ist ein Pauschalpreis. So ist ist bei unserer Steuerberaterin.
    Wenn ich es nicht selbst bezahlt hätte würde ich es auch nicht glauben, weil es für Schweizer Verhältnisse schon recht günstig ist.

    Je nachdem wo ihr hinzieht oder wohnt kann ich Euch gerne das Büro empfehlen.


    Gruss
    Mario

  • Wohnungssuche

    • marconn
    • 11. Oktober 2016 um 14:07

    Hoi S Oliver,

    nach meiner Kenntnis und auch in dem Link beschrieben sind Maklerprovisionen unüblich in der Schweiz.

    schaust du hier:


    http://www.nzz.ch/wirtschaft/sch…hren-1.18397652

    Gruss
    Mario

  • Temporärer Arbeitsvertrag! Eure Meinung?

    • marconn
    • 11. Oktober 2016 um 13:52

    Hi,

    da hast du dich aber in etwas reinmanövriert...
    Wenn ich es richtig lese hast du bald einen Zuerwerbsjob für Bau / Gartenbau/ Landwirschaft in den Wintermonaten ohne Zusicherung einer durchgängigen Beschäftigung.
    Sehr riskant oder?

    Immer wenn du keinen Job hast verlierst du die Aufenthaltsbewilligung verstehe ich das richtig?
    Wenn dem so ist musst du ja das Land verlassen soweit ich das weiss.

    Ist nicht die einfachste Lösung sich erstmal ein möbiliertes Zimmer / Wohnung in Deutschland in Grenznähe zu suchen? Dann hast du einen offiziellen Wohnsitz und die Bescheinigung dürfte auch kein Problem sein.
    So würde ich erstmal anfangen. Und dann, wenn auch über temp. Büros einfach bewerben. Für Industrie etc. werden immer Leute gesucht ( wenn das deine Vorstellungen sind) und man hat bei den Arbeitgebern wo man eingesetzt ist eine erhöhte Chance auf eine Festeinstellung. Und dann Schritt für Schritt...

    Gruss Mario

  • Aufenthaltsbewillligung B, weiteres Konto in DT, nebenwohnsitz in DT möglich

    • marconn
    • 26. September 2016 um 18:25

    Hallo,

    das jemand nach einer Abmeldung aus Deutschland fragt habe ich auch noch nicht gehört. Ist der Schweiz eigentlich egal. Bei der Autoausfuhr /Zoll ist das dann schon anders.... :smiling_face:
    Wie Maik sagt, den jährlichen Lohnausweis ( nach Aufforderung vom Finanzamt) an das Finanzamt schicken dann sollte Ruhe sein.

    Und die Wohnsitzregelung in Deutschland ist so: Wenn ich in Deutschland nur einen Wohnsitz habe ist dies automatisch der Hauptwohnsitz. Also Nebenwohnsitz geht nur wenn ich in Deutschland einen weiteren Wohnsitz habe / hätte.
    Ich habe Konto und Wohnsitz etc. in Deutschland und fahre seit knapp 2 Jahren gut damit....


    Gruss
    Mario

  • Steuererklärung mit Aufenthaltsbewilligung B unter 120'000 CHF

    • marconn
    • 26. September 2016 um 18:14
    Zitat von Nina

    Guten Morgen Zusammen,
    ich bin mittlerweile gut ein Jahr in der Schweiz und habe mich gut eingelebt.
    Vielen Dank schon mal an alle die mir damals schon viele Fragen beantwortet haben :red_heart:

    Langsam kämpfte ich mich in die kleineren Themen wie Vorsorge (3. Säule), Zusatzversicherungen und eben auch Steuererklärung vor. :kissing_face:

    Mein Wissensstand war, dass man mit B und den ersten 5 Jahren Quellensteuer, keine Steuererklärung abgeben muss, solange man unter einem Jahresgehalt von 120'000 CHF brutto liegt.
    Das wurde mir beim Durchforsten der Beiträge auch so von euch bestätigt.

    Jetzt hat mich gestern mein Chef (aus der Niederlande) ganz entsetzt angeschaut, als ich Ihm gesagt habe, dass ich keine Steuererklärung abgegeben habe.
    Er hat das in seinen ersten 5 Jahren wohl trotzdem gemacht (mit Hilfe eines Steuerberaters) und dort Arbeitsweg, Arbeitskleidung, Essen in der Arbeit etc abgesetzt und wohl auch das Geld auch zurückbekommen.

    Meine Frage an euch: Hat das von euch auch schon mal jemand gemacht? Ist es wirklich zu empfehlen, dass man sich einen Steuerberater sucht oder kann man das vielleicht auch alle hinbekommen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und vielleicht ergibt sich daraus ja auch ein Tipp für alle die noch Quellensteuerpflichtig sind :grinning_squinting_face:

    Alles anzeigen
    Zitat von Nina

    Hallo Maik, Hallo Frank,

    Danke für eure Antworten.
    Ich hab jetzt auch noch ein bisschen zu dem Thema recherchiert und hab leider wirklich nicht viel schlaues gefunden.
    Maik, wie du schon sagst, der Steuerberater muss sich lohnen und da mein Chef in einer anderen "Liga" spielt :winking_face: lohnt es sich für ihn sicher mehr.

    Sollte ich dennoch vernünftige Informationen finden, die man dann auch selbst bearbeiten/ ausfüllen kann, geb ich euch natürlich wieder Bescheid!

    Wünsch euch allen noch einen schönen sonnigen Samstag und ein gutes Wochenende!

    Hallo Nina,

    ich würde es auf alle Fälle probieren mit der Steuererklärung, unabhängig vom Lohn. Ich habe es dieses Jahr als Quellsteuerzahler auch machen lassen. Man kann so einiges absetzen , dafür würde ich mir einen Steuerberater nehmen. Dieser kostet um die 80 CHF. Frank hat Recht, du musst bei deinem zuständigen Steueramt das Formular besorgen auf Neuveranlagerung. Das Steueramt schickt nachdem du das Formular zurückgesand hast dann alle Daten an deine Gemeinde wo du wohnhaft bist. Von der bekommst du dann die Steuerunterlagen zugeschickt. Mit denen am besten zum Steuerberater, der sagt dir genau was du benötigst. Im Groben: selbst wenn du in Deutschland noch einen Kredit haben solltest kannst du die Zinsbelastung hier geltend machen. Unterhalt für in Deutschland wohnende Kinder, erhöhte Arztkosten bzw. Zahnarztkosten, Weg zur Arbeit ( soll wohl bald wegfallen, nur noch pauschal dann), gewisse Versicherungen etc.
    Jede Gemeinde im jeweiligen Kanton hat einen Steuersatz. Als Quellsteuerzahler bezahlst du nach Kanton, und das viel zu viel.... Also ich wohne in der 3. günstigsten Gemeinde im Kanton St. Gallen. DIe Steuererklärung brachte mir fast einen Monatslohn als Rückerstattung. Und ich bin kein Kader Angestellter.. Ich muss zwar meinen Quellsteuersatz weiter so hoch zahlen, sehe es aber als Sparbuch und hole mir einen Grossteil über die Steuererklärung wieder. Gruss Mario

  • Umfrage zum Thema Auswanderung

    • marconn
    • 20. Oktober 2015 um 20:53

    erledigt :winking_face:

  • (Zweit)wohnsitz in Deutschland möglich oder vollständig abmelden?

    • marconn
    • 18. Oktober 2015 um 12:08

    Hoi Audrey76,

    Du kannst deinen Wohnsitz und damit Konto in Deutschland behalten.
    Anmelden in der Schweiz musst du dich natürlich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Einreise.

    Mit was für einem PKW kommst du in die Schweiz (wegen anmelden bei Einreise (und ummelden innerhalb 12 Monate ) )?

    siehe auch hier ein Beitrag aus dem Forum:

    CH Führerschein und Deutsches Auto

  • Aktuelle Bedingungen für Auswanderer

    • marconn
    • 18. Oktober 2015 um 11:59

    Hoi Aurelia,

    davon habe ich noch nichts gehört. Wenn geht es sicher um die Flüchtlinge, nicht aber um "Umsiedler" die hier in der Schweiz eine Arbeitsstelle haben etc.

    Gruss
    Mario

  • Nach Hause telefonieren?

    • marconn
    • 18. Oktober 2015 um 11:53

    Hallo zusammen,

    auch eine gute Möglichkeit ist die Countryflat von Sunrise, ein Land der Wahl für 15 CHF im Monat zusätzlich zum Vertrag. siehe Link.

    http://www1.sunrise.ch/Festnetz-Optio…l#mycountryflat

  • CH Führerschein und Deutsches Auto

    • marconn
    • 18. Oktober 2015 um 11:47

    immer wieder gerne.... :CH:

  • Fahrzeug als Umzugsgut

    • marconn
    • 15. Oktober 2015 um 09:33

    Hoi batschy,

    wenn du die Teileinfuhr vom PKW machst, sage aber du hast das Auto erst heute eingeführt hast oder willst es einführen. Weil du ja schon seit 1.9. hier bist und somit "schwarz und unverzollt" in der Schweiz rumfährst...

    Gruss
    MArio

  • CH Führerschein und Deutsches Auto

    • marconn
    • 15. Oktober 2015 um 09:25

    Hallo Sanara,

    aber Vorsicht! Falle ! --> Besitz des Autos von 6 Monaten VOR ERSTER EINREISE IN DIE SCHWEIZ !!!

    Soll heissen --> lege ich in deinem Fall den Umzug auf mindestens 10 Juni 2016 (wenn Auto am 10.12.15 zugelassen in D) darf ich vor dem 10. Juni nicht offiziell hier rumfahren falls die Arbeit schon früher angetreten wird und es einen B-Ausweis gibt. Wir hatten das Problem.... Auto im Oktober gekauft, Umzug extra auf Mai gelegt, ab 5.1. neue Stelle angetreten und angemeldet in der Schweiz (was man ja muss) und die Falle ist zugeschnappt....

    Seit ihr noch bis mindestens 10 Juni in Deutschland gibt es kein Problem, bei Grenzgängerausweis sicher auch nicht. beim Umzugsgut mit auf die Liste und dann innerhalb eines Jahres ummelden.

  • Frage zur Abmeldung und zum Zoll

    • marconn
    • 15. Oktober 2015 um 09:10

    Hoi Valentin,

    zu 1) was spricht dagegen?

    zu2) aus meiner Erfahrung hat es den Zoll weder interessiert wann ich abgemeldet bin und ob überhaupt. Mehr Wert wird auf Einfuhr von KFZ und Umzugsgut gelegt. Aussage des Zöllners bei der Einreise: Glauben sie mir, der Schweizer Zoll hat aktuell grössere Probleme als ein paar gebrauchte Möbel. Das sagt alles aus oder? G oder B Bewilligung hast du schon? Das ist von Interesse, das du hier ordentlich gemeldet bist.

    3) Wo kein Kläger da kein Richter ..... :smiling_face_with_sunglasses: Wenn zwischen dem ganzen Umzugsgut eine neuwertige Coutch steht und man nicht auf der Umzugsgutliste NEU schreibt wird es wohl keine Probleme geben. Der LKW wurde gewogen, Papiere überflogen... und weiter ging es.

    kleiner Tipp: da du schon in der Schweiz bist würde ich mit den Umzugslisten etc. schon mal zum Zoll gehen und alles abgeben/besprechen und den Umzugstag bekanntgeben (falls schon bekannt) Geht alles viel schneller. Ich hoffe du hast bei der Ersteinreise dein Auto schon angemeldet? Wenn nicht hast du es erst an dem Tag der Anmeldung Umzug eingeführt..... :winking_face:

    Gruss
    Mario

  • Fragen über Fragen :-)

    • marconn
    • 3. Oktober 2015 um 13:46

    Hoi Stelzy,

    ich kann ja nur von uns reden --> wir würden es immer wieder tun und hätten es schon vor 10 Jahren machen sollen. Was man mit Kindern beachten muss, darüber kann ich nicht viel berichten, ausser was ich gehört habe das die Kinderbetreuung etc. sehr teuer ist. Das hängt nun auch davon ab was ihr vorhabt (Frau bleibt zu Hause oder arbeitet nur 50% etc.). So pauschal kann man das nicht beantworten. Die in Deutschland eingezahlte Rente bleibt einfach beitragsfrei stehen. Neue Adresse angeben und es müsste dann jährlich der Kontoauszug kommen, nur das es nicht viel mehr wird. Hier gibt es das 3 Säulenmodell. AHV / Pensionskasse / und wenn man möchte noch die 3. Säule wo man selber einzahlt und man Steuervergünstigungenn dadurch hat. Auf dieser von Maik super erstellten Internetseite findet man sooooo viele Antworten. Einfach mal stöbern und bei offenen Fragen einfach posten.
    Wo wollt Ihr Euch hier in der Schweiz niederlassen? Habt Ihr da schon konkrete Vorstellungen? Vielleicht kann man dann detaillierter helfen :CH:

    Gruss
    Mario

  • CH Führerschein und Deutsches Auto

    • marconn
    • 3. Oktober 2015 um 13:33

    @Maik --> nein. Wenn man das Auto mit in das Umzugsgut nimmt und es nicht 6 Monate im eigenen Besitz ist muss man ja das KFZ verzollen. Ein entgegenkommen der Schweiz ist, das man 2 Jahre hier fahren darf, dadurch der Wert des KFZ ja sinkt und die Summe der Steuern, Zoll etc. nicht mehr so hoch ist. Für die Fristen der Ummeldung gelten die gleichen wie bei einem KFZ welches 6 Monate in seinem Besitz ist und als Umzugsgut deklariert. 12 Monate ab erstem Einreisedatum. Das genaue Datum steht auf den Papieren welche der Zoll ausstellt. Und anstatt normale Schilder bekommt man erst mal Zollkennzeichen. Sehen genauso aus, haben nur noch ein Z drin. Der Ablauf mit MFK etc. ist der gleiche.

    Zusammensetzung der Steuern/Zoll bei Einführung nach 2 Jahren :

    14CHF pro 100kg Fahrzeuggewicht = ZOLL / 13% vom Schwackewert (wird vom Zoll ermittelt) = Steuer

    Vor Fristende muss der Zoll/die Steuer bezahlt werden, dies kann direkt beim Zoll erfolgen. ( man wird nicht erinnert) :exclamation_mark:
    Oder man verkauft das KFZ ins Ausland vor Fristende. Beim letzten Grenzübertritt dann vom Zoll das Formular was man bekommt abstempeln lassen, dann darf man mit dem KFZ aber auch nicht wieder rein.

    Klingt alles kompliziert, ist es aber garnicht wenn man es weiss :grinning_squinting_face: Man kann es leider so detailliert nirgends nachlesen.

    Hoffe ich konnte damit allen helfen die es noch vor sich haben.

    Schönes, sonniges WE gewünscht

    Gruss
    Mario

  • CH Führerschein und Deutsches Auto

    • marconn
    • 30. September 2015 um 19:17

    Hoi zämme...

    bei meiner Frau war es auch so mit den 2 Jahren, jedoch fährt sie jetzt mit Zollkennzeichen und nach2 Jahren bezahlt man den Zoll etc. auf den Restwert des Autos.
    Das man 2 Jahre mit deutschen Kennzeichen fahren darf ist mir nicht bekannt. Eine kurze Fahrt zum Zoll schafft hier die Klärung.

    Gruss
    Mario

  • Frage zur Aufenthaltsbewilligung

    • marconn
    • 4. September 2015 um 08:49

    Hoi zämme...,

    hier im Kanton St. Gallen und vorher auch in Appenzell ging wie bei Meik alles über die Gemeinde, von Anmeldung bis Aufenthaltsbewilligung. Bank auch ohne Probleme. Krankenversicherung und Aufenthaltsbewilligung nachreichen und fertig. Arbeitsvertrag war wichtiger als alles andere.

  • In der Schweiz arbeiten - Notwendige Schritte bis zum 1. Arbeitstag

    • marconn
    • 4. September 2015 um 08:42

    Hallo AnWo, Maik trifft es auf den Punkt. Wir haben auch unseren Wohnsitz in Deutschland behalten. Ist kein Problem, und deine Eltern können dir wichtige Post innerhalb von wenigen Tagen zusenden, wir praktizieren das auch so. Viele Grüsse und guten Start !

  • Viele Fragen zur Auswanderung in die Schweiz

    • marconn
    • 4. September 2015 um 08:29

    Hoi Bernhard,

    Ich bin mit meiner Frau seit Januar 2015 hier in der Ostschweiz.
    einen Teil deiner Fragen kann ich aus Erfahrung beantworten.

    1. Vieles was uns sehr geholfen hat findest du auf dieser super Homepage hier die Maik gemacht hat ! Ein Lob an Maik an dieser Stelle.
    2. Ob Eure Berufe hier gesucht werden kann ich nicht sagen, weiss auch nicht wie flexibel ihr seit. Ich komme aus der Automobilindustrie und bin jetzt in einer Führungsposition in der Kunststoffindustrie. Vieles ist möglich, Fachkräfte werden eigentlich immer gesucht. einfach mal auf den Jobportalen der Schweiz schauen ( ostjob.ch, comparis.ch, jobscout24.ch, jobs.ch, jobwinner.ch, stellen.ch, jobagent.ch ) was im Moment so geht. :CH:
    3. Wir hatten kein grosses Grundkaptial zum Start hier in Switzerland. 10000 Euro sollten eigentlich locker reichen für Ummeldung KFZ, Papiere, Krankenkasse, Wohnung etc. Wenn man einen job hat kommt ja 4 Wochen später schon ein gutes Gehalt. :thumbs_up: Und ohne Arbeitsvertrag würde ich nicht starten. Ein Tipp. Wir haben in der Probezeit (3 Monate) in einer Ferienwohnung gewohnt und uns in Ruhe den Ort und die Wohnung rausgesucht wo es uns am besten gefallen hat. Nur über Internet ist es schwer möglich Besichtigungen etc. durchzuführen... Das muss aber jeder selber wissen.

    4. Das die Schweizer die Deutschen nicht leiden können kann ich bis dato nicht bestätigen. Kommt auch immer darauf an wie man sich verhält. Wir sind in der Ostschweiz im 3 Ländereck/Rheintal , hier ist es durch die Grenznähe zu D / AT denke ich sowieso etwas lockerer. Es haben schon Leute berichtet je weiter man in die Berge kommt desto schwieriger wird es als Deutscher Anschluss zu finden. (wenn du den Grossvater von Heidi kennst weisst du was ich meine )

    5. verstehen.... Also wir kommen ja aus dem deutschsprachigen Raum. Aber so einfach ist es nicht in den ersten paar Wochen alles zu verstehen. Beim ersten Meeting in der ersten Arbeitswoche lag mein Verständis bei 30%, lach.... Aber keine Angst, viele können auf "hochdeutsch" umschalten oder wenn man nett fragt wird auch wiederholt wenn man etwas nicht verstanden hat. Nach ein paar Wochen legt sich die Aufregung und man versteht immer mehr. Kein Problem also.

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen als noch ziemlich neuer in der schönen Schweiz.

    Gruss
    Mario

  • Gehalts Fragen Schweiz und Steuersystem

    • marconn
    • 4. September 2015 um 08:03

    Hoi zusammen,
    nicht vergessen das die Krankenversicherung vom Nettolohn noch bezahlt weren muss :winking_face:

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™