Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mich schon durch einige Einträge durchgeklickt. So ganz schlau bin ich leider (noch) nicht geworden.
Am 02. Mai trete ich meine neue Stelle in Zürich an. Eine Wohnung in CH habe ich tatsächlich auch schon gefunden, welch ein Glück!
Da ich während der Probezeit nicht alle Brücken D aufgeben möchte, habe ich die G-Bewilligung beantragt und werde somit Wochenaufenthalter. Die Entfernung D - CH beträgt über 110 km, d.h. ich fahre dann am Wochenende zu meinen Eltern. Soweit so gut
Meine D Wohnung habe ich auf Ende April gekündigt und werde mich dann bei meinen Eltern (in D) anmelden. Dort habe ich dann ein eigenes Zimmer. Meint Ihr, es wäre ratsam mit meinen Eltern einen Mietvertrag abzuschliessen? Damit ich meldetechnisch keine Probleme bekomme? Somit ist D mein Hauptwohnsitz, richtig? Ich habe schon gelesen, dass das Ummelden zu den Eltern nicht ganz legal ist - aber mit einem Mietvertrag müsste das doch passen, oder? Zudem soll das ja nur während der 3 Monate Probezeit so laufen. Falls das dann mit mir und der Schweiz passt, würde ich mich um eine B-Bewilligung kümmern und mich in D abmelden.
Das heisst für mich: Einfach in der Gemeinde bei meinen Eltern anmelden und nicht viele Worte über den Standort CH verlieren, oder?
Mein Umzug in die Schweizer Wohnung findet Mitte April statt. Ich würde mir in D noch gerne ein neues Bett kaufen und mit in die CH nehmen. Das muss ich dann am Zoll mit 8% MWST verzollen, richtig?
Ich danke Euch schon jetzt für die Antworten!
PS: Toll und ein ganz grooooosses Dankeschön, dass es dieses Forum gibt!
Sonnige Grüße aus Esslingen!
Astrid