Hallo zusammen und danke für die Antwort
Ich glaube ich habe da einen Fehler gemacht. Es ist so, dass ich
nun meine Arbeitserlaubnis B erhalten habe und endlich nach hause fahren kann um mein "Umzugsgut"
nachzuholen. Es ist nichts großes (Instrumente, Fahrrad ect.).
Wollte gleichzeitig auch mein Auto als Umzugsgut einführen. Habe aber gelesen, dass ich das gleich am ersten
Tag hätte machen müssen! Wohne jetzt schon seit knapp drei Monaten in der Schweiz.
Kann es da Ärger geben am Zoll oder ist das noch im Rahmen?
Bin bis jetzt drei mal über die Grenze hin-und her:
1. Bewerbungsgespräch
2. Wohnungssuche
3. Kurztrip nach Deutschland
Habe mich anfangs nicht sorgfältig genug informiert. Dachte, dass man es innerhalb von 6 Monaten
über den Zoll einführen muss, da beim PKW die selben Reglements wie beim "Umzugsgut" gelten.
Was habe ich nun zu befürchten?
Viele Grüße
Martin