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Krankenkassenwechsel 2017 und Änderung der Franchise

Veröffentlicht: 12. November 2017

Zum Jahresende besteht in der Schweiz die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln. Wer keine Scheu vor dem kleinen Aufwand hat, kann damit zum Teil erheblich Prämien sparen. Die neue Prämie sollte im Oktober von der aktuellen Krankenkasse mitgeteilt worden sein.

Krankenkassenwechsel Schweiz

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Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich und gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig: Keine Verträge länger als 1 Jahr eingehen.

Kündigung der Krankenkasse

Bis zum 30.November hat man die Möglichkeit die alte Krankenkasse zu kündigen. Wichtig: An diesem Datum muss die bisherige Krankenkasse das Schreiben erhalten haben.

Zusatzversicherungen

Grundversicherung und Zusatzversicherungen sind unabhängig voneinander. Es ist also möglich die Krankenkasse für die Grundversicherung zu wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Krankenkasse zu belassen. Der Kündigungstermin für die Zusatzversicherung ist in den meisten Fällen Ende September.

Änderung der Franchise

Jeweils zum Jahreswechsel gibt es die Möglichkeit die Franchise zu ändern. Die Änderung der Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November mitgeteilt werden. Folgende Franchisen gibt es zur Auswahl:

  • Kinder bis 18 Jahre ( 0.- / 100.- / 200.- / 300.- / 400.- / 500.- / 600.- )
  • Erwachsene ab 19 Jahre ( 300.- / 500.- / 1000.- / 1500.- / 2000.- / 2500.- )

Musterbriefe Krankenkasse

Angebote für die Schweizer Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht, trotz Karenzzeit gilt ab dem 1. Tag Beitragspflicht, daher sollte man mit dem Abschluss dieser Versicherung nicht abwarten. Versorgungslücken können über Zusatzversicherungen geschlossen werden. Ich helfe dir beim Finden des richtigen Versicherers. Ich leite deine Anfrage nur an die besten Anbieter weiter, damit diese dir ein Angebot erstellen und auf Wunsch offene Fragen beantworten können. Einfach Formular ausfüllen, Eckdaten festlegen und innerhalb von wenigen Tagen exklusive Angebote erhalten.

  • Unfalldeckung Nein: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wählt bei der Unfalldeckung bitte "Nein". Da man in diesem Fall automatisch über den Arbeitgeber gegen Unfall (UVG) versichert ist.
  • Unfalldeckung Ja: Alle Nichtberufstätigen, Selbständigerwerbende und Kinder müssen sich über eine private Unfallversicherung gegen Unfallrisiken versichern lassen. In diesem Fall bitte bei Unfalldeckung "Ja" wählen.
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