Hallo Zusammen,
derzeit wohne ich in meiner Eigentumswohnung in DE (arbeite auch in DE), und werde voraussichtlich in die CH "ziehen" mit bleibender Tätigkeit in DE.
Das Thema mit der Abmeldung ist hier schon heiß diskutiert worden, da ich diese Wohnung nichtsdestotrotz weiterhin regelmäßig nutzen werde, stellen sich mir hier ein paar Fragen:
*wenn ich mich >90Tage innerhalb 180Tage in der CH aufhalten sollte, muss ich mich bei der Gemeinde melden und einen Mietvertrag vorlegen um die offizielle Aufenthaltsbewilligung B (5 Jahre) zu erhalten?
*muss ein Umzug am Zoll deklariert werden, wenn zwei bestehende Haushalte existieren und außer Kleidung und Dekorartikel (Laster jeder Frau) im Grunde genommen nichts weiter überführt wird?
*was passiert genau mit dem Auto, wenn grundsätzlich der Aufenthalt ungefähr zu gleichermaßen an beiden Orten besteht, muss das Auto eingeführt werden mit dem ganzen Rattenschwanz was da noch mit sich bringt - Führerschein, Vorführen beim schweizer TÜV etc.?
Das wären die drei wesentlichen Fragen die ich hätte, die mir vielleicht einer mit seinem Wissen/Erfahrung beantworten kann, oder ein paar weitere Topics daraus resultieren.
Danke schonmal.