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KV/SV in CH bei geringf. Beschäftigung in DE

  • CK1999
  • 4. Juli 2024 um 10:18
  • CK1999
    2
    CK1999
    Beiträge
    2
    • 4. Juli 2024 um 10:18
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich werde nach meinem nun beendeten Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland einen LL.M. an der Universität Lausanne absolvieren und freue mich schon auf diese neue Aufgabe und den Abschnitt in meinem Leben. Lausanne habe ich im Zuge meines Auslandsaufenthalts 2019-2020 (der durch Covid leider jäh unterbrochen wurde) kennengelernt und ich freue mich sehr, wieder zurückkehren zu können.

    Jetzt, da ich aber nicht über ein Austauschprogramm in CH bleiben werde, muss ich mich natürlich um den ganzen administrativen Kram selbst kümmern. Das meiste konnte ich auch klären (wobei hier das allergrößte Problem die Wohnungssuche bleibt, da die meisten Wohnungsverwaltungen einen vor ein Henne-Ei-Problem stellen: Entweder, sie wollen schon vorab die Aufenthaltsbewilligung B sehen, den man aber ohne Wohnung nicht beantragen kann, oder, sie verlangen eine Bürgschaft durch eine Person, die in der Schweiz wohnen muss, was schwierig ist, wenn man neu ins Land kommt und noch keinen insb. auf so einer Ebene kennt) und mich durch den bürokratischen Dschungel wühlen.

    Letztlich plane ich aber, im Einklang mit den Rechtsvorschriften noch eine Arbeit aufzunehmen, um u.a. für die restlichen Studiengebühren (ich bekomme durch ein Stipendium leider nur einen Teil der Gebühren gedeckt) Geld anzusparen und natürlich auch die Lebensqualität etwas zu erhöhen sowie Erfahrungen zu sammeln. Ich konnte bereits in Erfahrung bringen, dass im Kanton Waadt als Student eine maximale Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche möglich ist (das dürfte ungefähr max. 35%-Workload entsprechen). Nun ist es so, dass ich noch eine Tätigkeit als Wissenschaftliche Hilfskraft an meiner Heimatuniversität habe, die ich 100% remote ausführen kann und prinzipiell auch weiterführen möchte. Ich bin hier angestellt für 29 Stunden pro Monat, ergo 6,67 Stunden pro Woche, wobei eine Pauschalbesteuerung von 2 % vereinbart ist und ich daher netto mit etwa 520 Euro unter dem Satz für geringfügige Beschäftigungen von 530 Euro bleibe.

    Ich habe natürlich schon mal versucht, mich selbst zu informieren und dabei festgestellt, dass, sobald irgendeine Tätigkeit in CH die Workload von ca. 25 % der deutschen Tätigkeit übersteigt, ich in CH kranken- und sozialversicherungspflichtig wäre. Trifft das soweit zu? Und eine ganz wesentliche Frage: Muss ich im Hinblick auf Doppelbesteuerungsregeln etwas beachten, wenn ich noch eine kleine Tätigkeit in CH aufnehme, insb. mit Blick auf das deutsche (oder gar schweizerische) Finanzamt? Gibt es sonst noch irgendetwas, was ich bei meiner Recherche übersehen habe?

    Für eure Antworten bedanke ich mich vorab und verbleibe mit

    vielen Grüßen!

  • lieberjott
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    lieberjott
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    Wohnort
    Südbaden (Grenzgänger)
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    2011
    • 4. Juli 2024 um 18:26
    • #2

    Koordination bezüglich Sozialversicherung läuft über diese Stelle https://dvka.de/de/arbeitgeber…iedstaaten.html bzw. Äquivalent in der Schweiz.
    Aber müsstest du nicht eh in der Schweiz krankenversichert sein, wenn du de facto in der Schweiz wohnen und studieren wirst?

  • CK1999
    2
    CK1999
    Beiträge
    2
    • 5. Juli 2024 um 18:24
    • #3

    Hi,


    danke für den Link - das schaue ich mir mal in Ruhe an.

    Bei einem Studium kann man sich in der Schweiz von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist hier nur eine gültige Kv in der EU mit entsprechender Karte. Das habe ich 2019 auch schon einmal gemacht. Das entfällt allerdings, wenn man irgendeine Erwerbstätigkeit in CH aufnimmt.

    Viele Grüße

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