Hallo,
Ich bin Deutsche und Schweizerin und lebe derzeit noch in Deutschland und arbeite als Grenzgängerin in der Schweiz und möchte gerne wieder in die Schweiz ziehen.
Nun habe ich ein Form Formular im Internet (Seite Finanzamt Baden-Württemberg) gefunden auf dem steht das wenn man sich aus Deutschland abmeldet und in die Schweiz zieht dem deutschen Finanzamt Nachweise über diesen Umzug vorlegen muss unter anderem die Abmeldebescheinigung, als auch das Umzugsgut Formular. Bezieht sich dieses Umzugsgut Formular auf das Übersiedlungsgut welches man beim Schweizer Zoll anmeldet?
Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht, wenn man als Grenzgänger die Schweiz zieht, sich beim deutschen Finanzamt melden muss oder es reicht sich einfach abzumelden bei der Stadt. Ich denke eher es ist eine gesonderte Regelung für Grenzgänger soviele Nachweise erbringen zu müssen unter anderem das Formular zum Umzugsgut vom Zoll.
Was ist wenn man lediglich mit 3 Koffern umzieht muss man diese auch anmelden?
Vielen Dank für eure Hilfe