Das ist ja interessant, Danke Maik für deine Mühen!!
Beiträge von marvelousmo
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Ich habe die gleiche Auskunft ebenfalls telefonisch vom Zollamt Lörrach erhalten, keine Erstattung bei L-Ausweis. Allerdings ist eine Erstattung trotzdem möglich wenn man eine Abmeldebescheinigung oder einen Reisepass mit schweizer Adresse vorlege.
Soweit meine Infos vom Zollamt Lörrach.
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Dankeschön!
basileus: bin mitnichten aus steuerlichen gründen nach riehen gezogen
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Hallo liebe community,
Gestattet noch eine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit einer Begründungen zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht? Auf kvg.org wird das im jeweiligen pdf ja relativ genau aufgedröselt (LINK). Ich möchte mich nun aber gerne befreien lassen und frage mich, ob sich andere Leute auch ohne gravierender Erkrankungen haben befreien lassen können, in dem Sie z.B. mit Altersrückstellungen etc argumentiert hätten. Wie kulant ist die kvg da?
Herzlichen Dank!
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Hallo Maik,
vielen Dank für deine Info! Ich werde morgen mal im Migrationsamt anrufen, wenn sich noch etwas Neues ergibt, schreibe ich das hier natürlich!
Merci und einen schönen Abend!
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Habe die Antwort nun doch beim Recherchieren gefunden, allerdings in einem Beitrag der NZZ LINK
Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine im ganzen Kanton erhobene Steuer, bei welcher ein einheitlicher Steuertarif angewandt wird, der auch die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern umfasst. Da es für die Berechnung der Quellensteuer nicht auf den steuerrechtlichen Wohnsitz der Steuerpflichtigen ankommt und der jeweilige Gemeindesteuerfuss somit keine Rolle spielt, werden die Gemeindesteuerfüsse im Tarif als Mittelwert berücksichtigt.
Vielleicht hilft es anderen, die sich die gleiche Frage stellen.
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Darf ich den älteren Thread nochmals auspacken:
Sobald du nicht mehr Quellensteuerpflichtig bist, hängt der Steuerfuss nicht nur vom Kanton sondern vielmehr von der Gemeinde ab.
Sehe ich das richtig, dass sich der Steuersatz als Quellensteuerpflichtiger NUR nach dem Kanton richtet und nicht auch nach der Gemeinde?
Nehmen wir an ich ziehe in eine Gemeinde, deren allg. Steuersatz niedriger ist als der kantonale habe ich sozusagen nichts davon, weil ich als Quellensteuerpflichtiger trotzdem den kantonalen Satz zahlen muss? -
Hallo liebes Forum,
Nachdem meine Partnerin im Grenzgänger Sub-Forum schon eine Frage gestellt hat, hätte ich auch noch eine kleine Frage. Ich habe bereits im viel recherchiert, habe aber widersprüchliche Angaben erhalten.
Kurzform: Kann ich Waren aus der EU (in die Schweiz) ausführen, wenn ich weiterhin einen deutschen Wohnsitz, meinen Lebensmittelpunkt und (Haput-)Wohnsitz in der Schweiz habe?
Langform: Ich besitze die Aufenthaltsbewilligung B mit Wohnsitz und Arbeitsstätte in der Schweiz. Weiterhin habe ich einen Wohnsitz bei meinen Eltern in D, den ich gerne behalten würde. Ich besitze also einen dt Reisepass mit dt. Adresse sowie eine Aufenthaltsbewilligung B. Kann ich damit Waren beim Zoll ausführen und mir die MwSt. erstatten lassen?
Es heißt ja oft, wann benötige den Reisepass mit schweizer Adresse. Im Nachbarforum "Hallo-Schweiz" (LINK). Hier gibt ein User an, im Hauptzollamt in Singen angerufen zu haben und folgende Informationen bekommen zu haben (Stand 02/2017)
Das ging jetzt schnell. Auskunft vom Zollamt Singen: Bei Wohnsitz Schweiz und Aufenthaltsbewilligung B ist die Ansässigkeit in der Schweiz für den deutschen Zoll gegeben. Ein weiterer Wohnsitz in D würde dem nicht entgegen stehen. [...]
Wie sieht das in der Praxis aus? Wird in der Regel vom deutschen Zoll der Ausländerausweis B akkzeptiert oder gibt es da regelmäßig "Stress"? Ich kann mich natürlich nochmals direkt beim Hauptzollamt erkundigen, aber was habe ich von der Aussage wenn es der Zollbeamte vor Ort dann doch anders handhabt. Deswegen würde mich eure real-life Erfahrungen interessieren.Vielen Dank für eure Hilfe!
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Hallo,
ich hätte eine Frage, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen
Ich plane, in die Schweiz zu ziehen, werde aber weiterhin in Deutschland arbeiten, da ich dort eine verbeamtete und unbefristete Stelle habe.
In der Schweiz werde ich mit meinem Partner zusammenziehen, der in der Schweiz wohnt und arbeitet, er hat eine Aufenthaltsbewilligung B. Ich planen meinen alleinigen Wohnsitz in der Schweiz zu haben.Werde ich eine Aufenthaltsbewilligung L bekommen, die jeweils nur ein Jahr gültig ist? Und kann ich mit dieser Aufenthaltsbewilligung L auch die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen, wenn ich in Deutschland einkaufen gehe? In meinem Reisepass müsste ja dann schließlich der schweizer Wohnort vermerkt sein, da ich keinen anderen Wohnsitz mehr haben werde
Herzlichen Dank in die Runde und viele Grüße!