Beiträge von Hans Peter

    Hallo Maik,


    wieso sollten die mich noch zu einem persönlichen Gespräch einladen, wenn ich den Antrag dort persönlich abgebe? Ich habe das eigentlich so geplant:


    1. Aufenthaltsbewilligung beantragen(Passfoto, Perso/Reisepass, Arbeitsvertrag, Schriftliche bestätigen von meinem bekannten das ich dort wohne) ca. 2 Wochen bevor ich anfange zu arbeiten
    2. Arbeiten
    3. Anmeldung beim der Einwohnerkontrolle. wenn es möglich ist wollte ich mich am Tag des Aufenthaltsantrags anmelden.
    4.Wohnungssuche
    5.Antrag auf Familiennachzug wenn ich eine Wohnung gefunden habe(Heiratsurkunde,Mietvertrag,Perso, Passfoto)
    6. Umzug
    7. Innerhalb von 3 Monaten eine Krankenversicherung abschließen.


    Falls du Fehler in meinem Plan findest würde ich mich freuen, wenn du mir diese nennst :grinning_squinting_face:


    Und danke für die Links sind gute Ergänzungen zu deinem Artikel dabei.

    Hallo Maik,


    als erstes möchte mich bei dir für diese geniale Seite bedanken! Ich werde nächste Woche meine Aufenthaltsbewilligung beantragen mit Passfoto und Arbeitsvertrag hoffentlich reicht das:) Danke für den Tipp mit der schriftlichen Bestätigung.


    Mit der Mentalität komme ich sehr gut zu recht nur nicht mit deren Banken und Krankenkassensystem:/

    Guten Tag,


    ich hatte mich vor ein paar Monaten in der Schweiz beworben, weil meine Frau und ich gerne in der Schweiz sind und uns vieles in der Schweiz besser gefällt als in Deutschland. In den ersten Monaten hat es nicht wirklich geklappt nun habe ich ein sehr gutes Angebot aus der Schweiz erhalten was ich nicht ablehnen kann und auch nicht will. Ich habe mich natürlich schon vorher über einen Umzug informiert nur sind alle Informationen so ausgelegt das es nicht zu meinen Problem passt. Jetzt wollte ich mal meine Fragen hier stellen vielleicht kann mir jemand behilflich sein:)


    1. Ich habe einen bekannten in der Schweiz ich würde gerne in den ersten Wochen dort Wohnen und dann dort eine Wohnung suche, da ich dann früher anfangen kann. Nun ist meine Frage ist es möglich das ich meine Aufenthaltsbewilligung beantragen kann ohne einen Mietvertrag?
    2. Wann muss ich mich in Deutschland spätestens bei der Gemeinde abmelden?
    3. Wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung aus wenn meine Frau noch in Deutschland gemeldet ist aber ich in der Schweiz wohne und auch dort gemeldet bin?


    Ich würde mich auch über sonstige Tipps freuen die uns den start erleichtern.


    Gruß