Umzug kurzfristig planen

  • Guten Tag,


    ich hatte mich vor ein paar Monaten in der Schweiz beworben, weil meine Frau und ich gerne in der Schweiz sind und uns vieles in der Schweiz besser gefällt als in Deutschland. In den ersten Monaten hat es nicht wirklich geklappt nun habe ich ein sehr gutes Angebot aus der Schweiz erhalten was ich nicht ablehnen kann und auch nicht will. Ich habe mich natürlich schon vorher über einen Umzug informiert nur sind alle Informationen so ausgelegt das es nicht zu meinen Problem passt. Jetzt wollte ich mal meine Fragen hier stellen vielleicht kann mir jemand behilflich sein:)


    1. Ich habe einen bekannten in der Schweiz ich würde gerne in den ersten Wochen dort Wohnen und dann dort eine Wohnung suche, da ich dann früher anfangen kann. Nun ist meine Frage ist es möglich das ich meine Aufenthaltsbewilligung beantragen kann ohne einen Mietvertrag?
    2. Wann muss ich mich in Deutschland spätestens bei der Gemeinde abmelden?
    3. Wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung aus wenn meine Frau noch in Deutschland gemeldet ist aber ich in der Schweiz wohne und auch dort gemeldet bin?


    Ich würde mich auch über sonstige Tipps freuen die uns den start erleichtern.


    Gruß

  • Hallo Hans Peter und Willkommen im Forum


    Zu deinen Frage:


    1. Ja das geht, du kannst die Adresse deines Bekannten angeben. Du solltest dich innerhalb der ersten Woche unbedingt auch bei deiner Wohngemeinde anmelden. Das wichtiste für die Aufenthaltsbewilligung ist der Arbeitsvertrag.


    2. Prinzipiell sobald du dort nicht mehr wohnst, aber die meisten Gemeinden sind da nicht sehr streng. Die Deutsche Botschaft in Kanada hat zum Thema "Abmeldung" einen sehr lesenswerten Artikel geschrieben: http://www.kanada.diplo.de/con…elderecht_mb_download.pdf


    3. Deine Frau wird in Deutschland besteuert und du in der Schweiz (sofern du in der Schweiz gemeldet bist). Für die Besteurung deiner Frau in Deutschland würde ich zur Sicherheit beim FInanzamt nachfragen, wie es sich bei deinem Wegzug mit ihrer Steuerklasse verhält.


    Wenn du noch keine eigene Wohnung hast, solltest du dir von deinem Bekannten eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass du bei ihm wohnst. Dieses kannst du dann überall verwenden wo du einen Wohnsitznachweis erbringen musst. Zum Beispiel für eine Bankkontoeröffnung.


    Für den Start habe ich ein paar sehr empfehlenswerte Bücher zusammengestellt, die dir einen guten Einblick in die Schweizer Mentalität geben und dir den Start in den Schweizer Alltag erleichtern sollen. Ansonsten ist das Forum für jede Frage offen. :winking_face:


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo Maik,


    als erstes möchte mich bei dir für diese geniale Seite bedanken! Ich werde nächste Woche meine Aufenthaltsbewilligung beantragen mit Passfoto und Arbeitsvertrag hoffentlich reicht das:) Danke für den Tipp mit der schriftlichen Bestätigung.


    Mit der Mentalität komme ich sehr gut zu recht nur nicht mit deren Banken und Krankenkassensystem:/

  • Ja das wird reichen. Sehr wahrscheinlich werden sie dich zum persönlichen Gespräch auf das Amt für Migration einladen. Keine Bange, ist nix schlimmes.


    Wenn dir etwas unklar sein sollte, kannst du gern fragen. Zum Thema Krankenkasse in der Schweiz hast du dir meinen Beitrag auf der Hauptseite wahrscheinlich schon angeschaut.


    Hier noch ein paar lesenswerte Beiträge aus dem Forum:
    Krankenversicherung - Zusatzversicherung für Deutschland
    Arztkosten und Franchise
    Selbstbehalt Medikamente und Franchise
    Fragen über Fragen ...


    P.S. Danke für das Lob. :smiling_face::kissing_face:

  • Hallo Maik,


    wieso sollten die mich noch zu einem persönlichen Gespräch einladen, wenn ich den Antrag dort persönlich abgebe? Ich habe das eigentlich so geplant:


    1. Aufenthaltsbewilligung beantragen(Passfoto, Perso/Reisepass, Arbeitsvertrag, Schriftliche bestätigen von meinem bekannten das ich dort wohne) ca. 2 Wochen bevor ich anfange zu arbeiten
    2. Arbeiten
    3. Anmeldung beim der Einwohnerkontrolle. wenn es möglich ist wollte ich mich am Tag des Aufenthaltsantrags anmelden.
    4.Wohnungssuche
    5.Antrag auf Familiennachzug wenn ich eine Wohnung gefunden habe(Heiratsurkunde,Mietvertrag,Perso, Passfoto)
    6. Umzug
    7. Innerhalb von 3 Monaten eine Krankenversicherung abschließen.


    Falls du Fehler in meinem Plan findest würde ich mich freuen, wenn du mir diese nennst :grinning_squinting_face:


    Und danke für die Links sind gute Ergänzungen zu deinem Artikel dabei.

  • Hallo Hans Peter


    Sinn und Zweck würde ich bei Ämtern nicht hinterfragen. :winking_face: Ändert eh nichts an der Tatsache. Das Gespräch ist wie so vieles vom Kanton abhängig. In Luzern gibt es die Regelung, dass man nur die Aufenthaltsgenehmigung erhält, wenn man an einem persönlichen Gespräch teilgenommen hat. Dauert etwa 30min.


    Sieht soweit sehr gut aus. Die Krankenversicherung würde ich möglichst Zeitnah abschliessen, dann ist es im Fall der Fälle auch einfacher, wenn mal was passiert.

  • halloooo maik!:-)))
    jetzt bin ich etwas verunsichert, stecke ja auch mitten in den vorbereitungen für den umzug und möchte alles perfekt vorbereitet wissen!
    wann muss ich denn den antrag auf familiennachzug spätestens stellen? dachte wir (unsere 2 kinder und ich) können "einfach" einreisen mit mietvertrag und aufenthaltsbewilligung meines mannnes (recht auf familiennachzug) und anschließend melden wir uns bei den entsprechenden behörden an!?


    lieben dank schon mal und einen schönen tag.
    lg ulli

  • Keine Bange, das Personenfreizügigkeitsabkommen gibt dir als EU Bürger das Recht auf Familiennachzug.


    Voraussetzung ist eine ausreichend grosse Wohnung. Daher ist bei Hans Peter die Reihenfolge genau richtig


    Infoblatt des Bundesamt für Migration zum Familiennachzug


    Für den Antrag wird benötigt:

    • Kopie des Mietvertrages
    • Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises
    • Original Eheschein oder Familienbuch
    • Geburtsscheine der Kinder
    • Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Arbeitsvertrag