Ob du in deinem Szenario ausschliesslich in der Schweiz besteuert wirst, bezweifle ich stark. Besteuert wirst du vor allem dort wo dein Lebensmittelpunkt ist. Da Frau und Kind in Deutschland wohnen, wird dies wohl als dein Lebensmittelpunkt festgelegt werden. Meiner Ansicht nach, würdest du in der Schweiz Quellensteuer zahlen, welche bei der deutschen Steuererklärung anrechnet wird. Ein Steuerberater wird dir dabei verlässliche Auskünfte erteilen können.
Elternzeit bzw. Vaterschaftsurlaub, Elternzeit gibt es in der Schweiz nicht, hängt vom Arbeitsort ab. Sehe ich also genauso wie von dir beschrieben. Sozialversicherung wird für Frau und Kind in Deutschland sein und für dich in der Schweiz. Da ihr beide, meiner Meinung nach in Deutschland versteuert werdet, solltet ihr auch Kindergeld bekommen.