Leider nein. Schau aber noch, ob es irgendwas in der Richtung gibt. So würde es am meisten Sinn machen.
Hab es jetzt mal so geregelt, dass alle neuen Benutzer zunächst von mir freigeschalten werden.
Beiträge von Maik
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Danke dir für das Feedback. Ich bin immer wieder daran Spammer und Bots aus dem Forum fernzuhalten. Dafür werden immer wieder neue Mechaniken umgesetzt. Die allermeisten Attacken werden abgewehrt. Gegen die aktuelle Welle komme ich noch nicht an. Ich versuche aber mein Bestes.
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Selbstverständlich geht das auf diesem Weg. Dein Konto habe ich soeben gelöscht.
Wünsche dir alles Gute für die Zukunft.
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Diese Vorschau hat die Forensoftware nach dem Posten des Beitrags automatisch erzeugt. Woher sie den falschen Text genommen hat, weiß ich nicht, auf der verlinkten Seite wird er jedenfalls nicht angezeigt.
Dazu kann ich ein wenig Aufklärung geben. Das die Forensoftware hier für eine Vorschau mit einem verwirrenden Text gesorgt hat, liegt daran das die Süddeutsche Zeit bei der Meta-Beschreibung einen falschen Text verwendet hat. Dieser Text dient dazu, um den Suchmaschinen eine kurze Beschreibung des Beitrag zu geben. Gleichzeitig wird die Meta-Beschreibung beim Teilen von Links auf Social Media, WhatsApp und auch in Foren für die Vorschau des Links verwendet. Hier hat also leider die Süddeutsche Zeitung vergessen den Fehler in den Meta-Daten zu korrigieren.
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Meine Laienantwort wäre ja. Die Mieteinnahmen werden in Österreich versteuert. Für Erhebung des Steuersatz wird das Welteinkommen genommen. Aber ich bin kein Steuerberater, nur aus meiner privaten Erfahrung.
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Ich denke die Problematik ergibt sich bei jeder privaten Schule. Wenn mehr dran sein soll, dann müsste es schon etwas eidgenössisches oder in der Richtung sein.
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Die Weiterbildungen der Benedict Schule klingen oft gut und sicher spannende Sachen dabei. Man sollte aber genau hinschauen. Die Kurse der Privatschulen werden gern gemacht und sind damit leider nichts besonderes auf dem Arbeitsmarkt. Vielleicht als Einstieg, aber ein grosser Vorteil ist es nicht. Zumindest aus meiner Erfahrung und was ich so im Bekanntenkreis mitbekommen habe.
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Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber bei mir hat es damals leider so lang gedauert. Waren meines Wissens sogar eher 6 Wochen als 4. Ist mir noch in Erinnerung geblieben, da in der Schweiz die meisten bürokratischen Vorgänge sehr schnell gehen.
Das Einschreiben habe ich damals mit einem Abholschein bei der Post abgeholt. -
Wenn man sich zu Aus- und Weiterbildungszwecken in der Schweiz aufhält, gibt es meines Wissen nach Möglichkeiten sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Vorab sollte dazu unbedingt weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen eingeholt werden. KVG Schweiz ist da ein guter Ansprechpartner: https://www.kvg.org/
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Dann geht es nicht nur mir so. Da warnt man und wird zum Schluss nur belächelt, dass man sich nicht so haben soll und bisher auch bei keinem im Bekanntenkreis was passiert ist. Dabei meint man es nur gut und will den anderen vor Schaden schützen. Um so besser wird dann mal über einen schief gegangen Fall öffentlich berichtet.
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Altbekannte Regel, die oft belächelt wird. Hier sieht man aber gut, was passieren kann, wenn man es auf die leichte Schulter nimmt.
Danke dir für den Medienlink Kutscher.

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Den Ursprungsbeitrag habe ich bearbeitet. skk Bitte achte auf deinen Umgangston. Auch wenn die Situation ärgerlich ist, sind Beleidigungen fehl am Platz.
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Bei der AHV würde ich genau darauf achten, dass du zumindest den Mindestbeitrag einzahlst, um nicht zusätzliche Lücken in der Altersvorsorge zu verursachen.
Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder beanspruchen möchtest oder kannst, sehe ich keinen Grund dich beim RAV zu melden. Sobald du wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchtest, macht es aber Sinn, da je nach RAV, es sehr hilfreich sein kann.
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Die Bewilligung allein hat meines Wissens nach, keinen Einfluss darauf. Nur, wie MotU schon schrieb, ob du Quellensteuerpflichtig bist oder nicht. Je nach Gemeinde kann es auch sein, dass du günstiger weg kommst, als vorher mit Quellensteuer.
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Ob du in deinem Szenario ausschliesslich in der Schweiz besteuert wirst, bezweifle ich stark. Besteuert wirst du vor allem dort wo dein Lebensmittelpunkt ist. Da Frau und Kind in Deutschland wohnen, wird dies wohl als dein Lebensmittelpunkt festgelegt werden. Meiner Ansicht nach, würdest du in der Schweiz Quellensteuer zahlen, welche bei der deutschen Steuererklärung anrechnet wird. Ein Steuerberater wird dir dabei verlässliche Auskünfte erteilen können.
Elternzeit bzw. Vaterschaftsurlaub, Elternzeit gibt es in der Schweiz nicht, hängt vom Arbeitsort ab. Sehe ich also genauso wie von dir beschrieben. Sozialversicherung wird für Frau und Kind in Deutschland sein und für dich in der Schweiz. Da ihr beide, meiner Meinung nach in Deutschland versteuert werdet, solltet ihr auch Kindergeld bekommen.
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Hallo Peter
Hallo VianaHerzlich Willkommen in Forum. Ich wünsche euch eine schöne Zeit bei uns im Forum und einen spannenden Informationsaustausch.
Klingt nach einer sehr spannenden Konstellation bei euch. Wünsche euch alles Gute für den anstehenden Umzug. Kleiner Tipp vorweg, wenn du es nicht schon gefunden hast: Mach vor der ersten Fahrt mit euren Haushaltsgegenständen eine grobe Zusammenstellung eures Umzugsguts und dann bei jeder Fahrt über die Grenze eine Teileinfuhr eures Haushalts.
Schöne Grüsse
Maik -
Aus meiner Erfahrung und aus den angegeben Infos, würde ich sagen: Die Einkünfte bis zum 28.02.2023 werden in Deutschland versteuert und die Einkünfte ab dem 1.3.2023 in der Schweiz. Für die Berechnung des Steuersatze werden aber die gesamten Einkünfte aus beiden Ländern herangezogen. Ich bin aber keine Steuerberater und kenne nicht alle Informationen von euch.
Falls noch nicht bekannt: In der Schweiz seit ihr ohne Niederlassungsbewilligung ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 120'000 Franken verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ansonsten seit Ihr Quellensteuerpflichtig und die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abzogen. Freiwillig könnt ihr auch eine Steuererklärung machen. Ob dies Sinn macht, hängt stark vom Einzelfall ab.
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Der Metzger ist super. Erfüllt auch sehr viele Sonderwünsche. Ein bis zweimal im Monat wird frisch Mett gemacht, was per WhatsApp angekündigt wird und auch über Whatsapp bestellt werden kann. Wer da rein möchte kann mir gern seine Handynummer mit dem Stichwort "Mett" per PN senden.

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Das macht es in der Tat kompliziert und sollte besser ein Steuerberater genauer anschauen. Besser wäre es in Deutschland keine Einkünfte zu beziehen.
Ich würde davon ausgehen, dass die Einkünfte aus Deutschland in Deutschland versteuert werden und für die Berechnung des Steuersatzes die Gesamteinkünfte herangezogen werden. Eventuell kommt aber auch noch die Wegzugsbesteuerung hinzu. Schwierig zu sagen, ohne alle Details zu kennen. Aber wie gesagt, ich bin kein Steuerberater und ist nur meine Meinung/Erfahrung als Laie. Sollte dir aber ein paar Hinweise und Stichpunkte geben.
Schöne Grüsse
Maik