Ich denke die Problematik ergibt sich bei jeder privaten Schule. Wenn mehr dran sein soll, dann müsste es schon etwas eidgenössisches oder in der Richtung sein.
Beiträge von Maik
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Die Weiterbildungen der Benedict Schule klingen oft gut und sicher spannende Sachen dabei. Man sollte aber genau hinschauen. Die Kurse der Privatschulen werden gern gemacht und sind damit leider nichts besonderes auf dem Arbeitsmarkt. Vielleicht als Einstieg, aber ein grosser Vorteil ist es nicht. Zumindest aus meiner Erfahrung und was ich so im Bekanntenkreis mitbekommen habe.
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Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber bei mir hat es damals leider so lang gedauert. Waren meines Wissens sogar eher 6 Wochen als 4. Ist mir noch in Erinnerung geblieben, da in der Schweiz die meisten bürokratischen Vorgänge sehr schnell gehen.
Das Einschreiben habe ich damals mit einem Abholschein bei der Post abgeholt. -
Wenn man sich zu Aus- und Weiterbildungszwecken in der Schweiz aufhält, gibt es meines Wissen nach Möglichkeiten sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Vorab sollte dazu unbedingt weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen eingeholt werden. KVG Schweiz ist da ein guter Ansprechpartner: https://www.kvg.org/
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Dann geht es nicht nur mir so. Da warnt man und wird zum Schluss nur belächelt, dass man sich nicht so haben soll und bisher auch bei keinem im Bekanntenkreis was passiert ist. Dabei meint man es nur gut und will den anderen vor Schaden schützen. Um so besser wird dann mal über einen schief gegangen Fall öffentlich berichtet.
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Altbekannte Regel, die oft belächelt wird. Hier sieht man aber gut, was passieren kann, wenn man es auf die leichte Schulter nimmt.
Danke dir für den Medienlink Kutscher.
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Den Ursprungsbeitrag habe ich bearbeitet. skk Bitte achte auf deinen Umgangston. Auch wenn die Situation ärgerlich ist, sind Beleidigungen fehl am Platz.
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Bei der AHV würde ich genau darauf achten, dass du zumindest den Mindestbeitrag einzahlst, um nicht zusätzliche Lücken in der Altersvorsorge zu verursachen.
Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder beanspruchen möchtest oder kannst, sehe ich keinen Grund dich beim RAV zu melden. Sobald du wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchtest, macht es aber Sinn, da je nach RAV, es sehr hilfreich sein kann.
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Die Bewilligung allein hat meines Wissens nach, keinen Einfluss darauf. Nur, wie MotU schon schrieb, ob du Quellensteuerpflichtig bist oder nicht. Je nach Gemeinde kann es auch sein, dass du günstiger weg kommst, als vorher mit Quellensteuer.
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Ob du in deinem Szenario ausschliesslich in der Schweiz besteuert wirst, bezweifle ich stark. Besteuert wirst du vor allem dort wo dein Lebensmittelpunkt ist. Da Frau und Kind in Deutschland wohnen, wird dies wohl als dein Lebensmittelpunkt festgelegt werden. Meiner Ansicht nach, würdest du in der Schweiz Quellensteuer zahlen, welche bei der deutschen Steuererklärung anrechnet wird. Ein Steuerberater wird dir dabei verlässliche Auskünfte erteilen können.
Elternzeit bzw. Vaterschaftsurlaub, Elternzeit gibt es in der Schweiz nicht, hängt vom Arbeitsort ab. Sehe ich also genauso wie von dir beschrieben. Sozialversicherung wird für Frau und Kind in Deutschland sein und für dich in der Schweiz. Da ihr beide, meiner Meinung nach in Deutschland versteuert werdet, solltet ihr auch Kindergeld bekommen.
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Hallo Peter
Hallo VianaHerzlich Willkommen in Forum. Ich wünsche euch eine schöne Zeit bei uns im Forum und einen spannenden Informationsaustausch.
Klingt nach einer sehr spannenden Konstellation bei euch. Wünsche euch alles Gute für den anstehenden Umzug. Kleiner Tipp vorweg, wenn du es nicht schon gefunden hast: Mach vor der ersten Fahrt mit euren Haushaltsgegenständen eine grobe Zusammenstellung eures Umzugsguts und dann bei jeder Fahrt über die Grenze eine Teileinfuhr eures Haushalts.
Schöne Grüsse
Maik -
Aus meiner Erfahrung und aus den angegeben Infos, würde ich sagen: Die Einkünfte bis zum 28.02.2023 werden in Deutschland versteuert und die Einkünfte ab dem 1.3.2023 in der Schweiz. Für die Berechnung des Steuersatze werden aber die gesamten Einkünfte aus beiden Ländern herangezogen. Ich bin aber keine Steuerberater und kenne nicht alle Informationen von euch.
Falls noch nicht bekannt: In der Schweiz seit ihr ohne Niederlassungsbewilligung ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 120'000 Franken verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ansonsten seit Ihr Quellensteuerpflichtig und die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abzogen. Freiwillig könnt ihr auch eine Steuererklärung machen. Ob dies Sinn macht, hängt stark vom Einzelfall ab.
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Der Metzger ist super. Erfüllt auch sehr viele Sonderwünsche. Ein bis zweimal im Monat wird frisch Mett gemacht, was per WhatsApp angekündigt wird und auch über Whatsapp bestellt werden kann. Wer da rein möchte kann mir gern seine Handynummer mit dem Stichwort "Mett" per PN senden.
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Das macht es in der Tat kompliziert und sollte besser ein Steuerberater genauer anschauen. Besser wäre es in Deutschland keine Einkünfte zu beziehen.
Ich würde davon ausgehen, dass die Einkünfte aus Deutschland in Deutschland versteuert werden und für die Berechnung des Steuersatzes die Gesamteinkünfte herangezogen werden. Eventuell kommt aber auch noch die Wegzugsbesteuerung hinzu. Schwierig zu sagen, ohne alle Details zu kennen. Aber wie gesagt, ich bin kein Steuerberater und ist nur meine Meinung/Erfahrung als Laie. Sollte dir aber ein paar Hinweise und Stichpunkte geben.
Schöne Grüsse
Maik -
Eine 100% Antwort wird dir wahrscheinlich nur ein Steuerberater geben können. Von uns im Forum wirst du nur Meinungen und Erfahrungswerte. Ist dir wahrscheinlich bewusst. Aber der Hinweis ist dennoch immer wichtig.
Könntest du bitte noch ein paar Infos dazu geben wo ihr angemeldet seid. Deutschland, Schweiz oder beides und aus welchen Ländern deine Einkünfte kommen und ob deine Frau auch Einkünfte in Deutschland hat.
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Die Einfuhr deines privaten Fahrzeug bei der Rückwanderung ist im vergleichbar, wie als wenn du in die Schweiz kommst. Hast, meines Wissens nach, nur weniger Zeit für die Ummeldung.
- Beim Umzug an der Grenzen bei der Ausfuhr des Haushalts mit angeben.
- Zuerst beim Schweizer Zoll als Ausfuhr abstempeln
- Danach beim deutschen Zoll einführen. Wenn es länger als 6 Monate im Besitz ist, fallen meiner Kenntnis nach nur Bearbeitungsgebühren an.
- Innerhalb von 6 Monaten beim deutschen Strassenverkehrsamt anmelden und auf deutsche Nummernschilder wechseln.
- Umtausch des Führerscheins nicht vergessen. Hast du in Deutschland ebenfalls nur 6 Monate Zeit.
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Wir sind auch aktuell auf Wohnungssuche. Vermögensnachweise hatte bei uns bisher keiner gefragt. Die Frage nach der Einkommenshöhe kommt aber sicher. Häufig gefragte unterlagen sind:
- Betreibungsauskunft (Wenn erst sehr kurz in der Schweiz, dann deutsche SCHUFA)
- Ausweiskopien
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung
- Kopie der Versicherungspolice (Haftpflichtversicherung)
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Komisch, dass die Polizei von Anzeige spricht. Fahren ohne Licht ist sicher gefährlich und nix kleines, aber sollte eigentlich unter normalen Bussgeldverwahren laufen. Hätte er eigentlich direkt vor Ort machen können.
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Grundsätzlich solltest du als Grenzgängerin selbständig tätig sein können. https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/pr…enzgaenger.html
Der weitere Ablauf hängt auch von der Unternehmensform ab. Für die Gründung einer Einzelfirma, musst du dich als Selbstständige bei der AHV anmelden. Diese benötige in der Regel einen Nachweis darüber, dass du bereits Aufträge hast. 5-6 sollten im Normalfall reichen.
Ob es als Grenzgänger da Unterschiede gibt weiss ich leider nicht.