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Beiträge von Stephan77

  • Rücktausch Schweizer in den deutschen Führerschein

    • Stephan77
    • 31. Januar 2021 um 15:44

    Hallo Zusammen,

    ich hätte eine Frage auf die ich keine Antwort finde.

    Ich muss nun meinen deutschen Führerschein in einen Schweizer Führerschein umtauschen.
    Ich habe zur Zeit zusätzlich die Klassen C1/CE/C1E also die Klasse mit der man FZG über 3,5- 7,5t fahren oder Fahrzeuge mit Anhänger über 750kg Last fahren darf.

    Wenn ich die in der Schweiz auch haben will brauche ich eine Gesundheitsprüfung. Daher überlege ich die Klassen überhaupt beantragen soll.
    Was ich nicht weiss ist, wenn ich jetzt die Klassen 1/CE/C1E für den Schweizer Führerschein nicht beantrage ob ich dann die Klassen auch für Deutschland verloren habe (Wenn ich meinen Führerschein wieder zurücktausche).
    Wird wenn ich meinen Führschein in D wieder eintausche das aus Basis meines Schweizer Führerscheins (also dann ohne die Klassen C1/CE/C1E) gemacht oder auf Basis meines alten deutschen Führerscheins (mit den Klassen C1/CE/C1E)?

    Weisst das zufällig jemand?

    Viele Grüsse

    Stephan

  • Corona Epidemie: Informationsaustausch

    • Stephan77
    • 7. Mai 2020 um 21:12

    Hallo Zusammen,

    Auf der Webseite und den FAQ steht es leider falsch:
    EU/EFTA-Staatsbürger/innen, die einen vor dem 25. März 2020 abgeschlossenen Arbeitsvertrag oder und einen unterzeichneten und gültigen Mietvertrag, spätestens gültig ab. 1 April, in der Schweiz vorweisen können;

    In der PDF Version die an die Behörden ging steht es korrekt:
    EU/EFTA-Arbeitnehmer/innen, die einen Arbeitsvertrag (abgeschlossen vor dem 25. März 2020) und einen unterzeichneten und gültigen Mietvertrag (spätestens gültig ab. 1 April) in der Schweiz vorweisen können.

    https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/a…-covid-19-d.pdf

    Daher die Verwirrung. Daber vielleicht habt ihr ja Glück und erwischt einen Zöllner der sich von einem Ausdruck der FAQ überzeugen lässt.


    PS: Habe auch einen Härtefall angefragt - Antwort vom SEM seht aber noch aus.

    Arbeitsvertrag vom 03.12.2019 und Mietvertrag geschlossen am 12.03.2020 aber Mietbeginn erst 01.05.2020 - mal schauen ob das reicht...

  • Umzug in die Schweiz Ende Mai

    • Stephan77
    • 1. Mai 2020 um 10:00

    Hallo Natascha,

    ich habe ein sehr ähnliches Problem wie du, da ich selbst ursprünglich Ende April mit meiner Familie in die Schweiz ziehen wollte und am 01.05. meine neue Stelle in der Schweiz antreten sollte - trifft mich die Grenzschließung natürlich auch selbst ziemlich und versuche natürlich sobald es wieder möglich ist
    in die Schweiz einzureisen um meine Aufenthaltsbewilligung in meiner neuen Wohnsitzgemeinde zu beantragen...

    Aktuell kannst du m.E. keine Aufenthaltsbewilligung beantragen falls du das nicht schon vor dem 25.03. eingereicht hast.


    Der Bundesrat ja gestern am 29.04. Lockerungen zur Einreise beschlossen - aber nur für
    für Personen die ihre Aufenthaltsbewilligungen schon vor 25.03. eingereicht hatten und für grenzüberschreitende Dienstleistungen und für Drittstaatten Angehörige. Die genauen Lockerungen findet ihr hier:


    https://sync.vaillant-group.com/owa/redir.aspx…g-id-78940.html

    • Die Kantone bearbeiten alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen (am 25. März 2020) eingereicht wurden.
      Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
    • Auch neue Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder gemäss den üblichen Vorgaben des FZA bearbeitet, sofern sich die Dienstleistungserbringung auf einen schriftlichen Vertrag stützt, der vor dem 25. März 2020 abgeschlossen wurde.
      So kann beispielsweise ein Monteur aus Deutschland eine bereits bestellte Maschine in einem Schweizer Unternehmen installieren.
    • Arbeitnehmenden aus Drittstaaten, die bereits über eine Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz verfügen, denen aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen aber kein Visum mehr ausgestellt werden konnte, wird die Einreise erlaubt.
    • Gesuche für eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschränkungen für Drittstaatenangehörige (am 19. März 2020) eingereicht wurden, werden weiterbearbeitet. Sie werden genehmigt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ausländergesetz erfüllt sind und die Stelle tatsächlich angetreten werden kann.

    Laut der Live Übertragung des Bundesrates vom 29.04. soll ab ab 08.06.2020 weitere Lockerungen in Kraft treten - was aber noch nicht sicher ist.
    Siehe: Der Satz fällt ab ca. 5:45min
    https://www.youtube.com/watch?list=PLE…ature=emb_title

    Ungefähr wiedergegeben:
    "Ab 08.06.2020 sollen wenn sich die Lage weiterhin positiv entwickelt wieder Gesuche von Erwerbstätigen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit neu gestellt und bearbeitet werden. Zusätzlich wird die Stellen-Meldepflicht wieder eingeführt (Bevorzugung von Schweizern Arbeiternehmern)."

    Viele Grüße

    Stephan

  • Corona Epidemie: Informationsaustausch

    • Stephan77
    • 1. Mai 2020 um 09:57

    Hallo Zusammen,

    für alle Die Probleme mit der Einreise in Schweiz haben.

    Der Bundesrat ja gestern am 29.04. Lockerungen zur Einreise beschlossen - aber nur für
    für Personen die ihre Aufenthaltsbewilligungen schon vor 25.03. eingereicht hatten und für grenzüberschreitende Dienstleistungen und für Drittstaatten Angehörige. Die genauen Lockerungen findet ihr hier:


    https://sync.vaillant-group.com/owa/redir.aspx…g-id-78940.html

    • Die Kantone bearbeiten alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen (am 25. März 2020) eingereicht wurden.
      Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
    • Auch neue Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder gemäss den üblichen Vorgaben des FZA bearbeitet, sofern sich die Dienstleistungserbringung auf einen schriftlichen Vertrag stützt, der vor dem 25. März 2020 abgeschlossen wurde.
      So kann beispielsweise ein Monteur aus Deutschland eine bereits bestellte Maschine in einem Schweizer Unternehmen installieren.
    • Arbeitnehmenden aus Drittstaaten, die bereits über eine Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz verfügen, denen aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen aber kein Visum mehr ausgestellt werden konnte, wird die Einreise erlaubt.
    • Gesuche für eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschränkungen für Drittstaatenangehörige (am 19. März 2020) eingereicht wurden, werden weiterbearbeitet. Sie werden genehmigt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ausländergesetz erfüllt sind und die Stelle tatsächlich angetreten werden kann.

    Laut der Live Übertragung des Bundesrates vom 29.04. soll ab ab 08.06.2020 weitere Lockerungen in Kraft treten - was aber noch nicht sicher ist.
    Siehe: Der Satz fällt ab ca. 5:45min
    https://www.youtube.com/watch?list=PLE…ature=emb_title

    Ungefähr wiedergegeben:
    "Ab 08.06.2020 sollen wenn sich die Lage weiterhin positiv entwickelt wieder Gesuche von Erwerbstätigen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit neu gestellt und bearbeitet werden. Zusätzlich wird die Stellen-Meldepflicht wieder eingeführt (Bevorzugung von Schweizern Arbeiternehmern)."


    Da ich selbst ursprünglich Ende April mit meiner Familie in die Schweiz ziehen wollte und am 01.05. meine neue Stelle in der Schweiz antreten sollte - trifft mich die Grenzschließung natürlich auch selbst ziemlich und versuche natürlich sobald es wieder möglich ist
    in die Schweiz einzureisen um meine Aufenthaltsbewilligung in meiner neuen Wohnsitzgemeinde zu beantragen...

    Viele Grüße

    Stephan

  • Quellensteuer

    • Stephan77
    • 15. Februar 2020 um 11:42
    Zitat von basileus

    Hoi Stephan,

    die Quellensteuer ist tatsächlich vom Kanton abhängig. In Neuenburg bezahlst du z.B. deutlich mehr als in Zug. Grundsätzlich ist die Quellensteuer die "mittlere Steuer" für den Kanton, d.h. es gibt Gemeinden welche niedrigere Steuern haben und Gemeinden die höhere Steuern haben.

    Als Ausländer mit B-Bewilligung führt dein Arbeitgeber die Quellensteuer an das kantonale Steueramt deines Wohnkantons ab. Bei einem Jahresgehalt von über CHF 120'000.- musst du eine reguläre Steuererklärung abgeben und wirst dann wie ein Schweizer veranlagt. Die schon entrichtete Quellensteuer wird mit deiner finalen Steuer verrechnet (auch richtig erkannt).


    Korrekt.

    Genau das heisst es, allerdings nur für Einkommen unterhalb von CHF 120'000.- Wobei man hier schauen muss, da sich dann natürlich auch die Steuerbelastung ändert.Ein gutes Beispiel ist Zürich-Stadt: mit Quellensteuer ist die Steuerbelastung vergleichsweise gut, aber durch den doppelten Steuerfuss bezahlt man mit regulärer Besteuerung in der Stadt einiges mehr an Steuern.
    Ich verwende immer Comparis zum Berechnen der Steuern. Der Rechner dort ist wirklich sehr gut (da gibts sowohl einen Rechner für Quellensteuer als auch einen für reguläre Besteuerung). Problem beim regulären Rechner ist, dass du dein Nettogehalt angeben musst. Du musst also schätzen, wie viel dich NBU/KTG und zweite Säule kosten. Das kannst du aber bei lohncomputer.ch sehen bzw vergleichen.

    Willst du wirklich nach Aesch ziehen? Dann doch besser Allschwil, wenn es schon BL sein soll...

    VG basileus

    Alles anzeigen

    Hallo Basileus, ganz lieben Dank für deine ausführlichen Erklärungen. Jetzt habe ich es verstanden. :smiling_face: Ich wollte nicht nach Aesch bei Basel ziehen sondern ggf. nach Aesch im Kanton Zürich.
    Wobei Aesch jetzt einfach mal eine Beispiel Gemeinde war um die Quellensteuer zu verstehen. Ich werde in Dietikon bei Zürich arbeiten und suche daher eine Wohnung im Umkreis Zürich / Zürichsee bis max. 35min fahrt Zeit nach Dietikon.

  • Quellensteuer

    • Stephan77
    • 13. Februar 2020 um 22:38

    Hallo Zusammen,

    ich habe schon viel im Forum zur Quellensteuer gelesen aber ganz verstanden habe ich es nicht.
    Die Quellensteuer ist ja nur vom Kanton abhängig. Wenn ich aber über 120.000.- CHF im Jahr verdiente, muss ich ja zusätzlich eine Steuererklärung abgeben. Heisst das dann dass der Arbeitgeber zwar die Quellensteuer abführt ich aber
    in der Steuererklärung wie ein "normaler" Schweizer behandelt werde und dann Gemeindesteuern und Kantonsteuern zahlen muss und die Quellensteuer damit verrechnet wird?
    D.h. wäre es für mich dann sinnvoll in eine Gemeinde mit niedriger Gemeindesteuer zu ziehen während für einen Quellenbesteuerten mit Einkommen unter 120.000 CHF die Gemeinde ja eigentlich egal wäre?

    Laut https://www.steueramt.zh.ch/ würde ich bei 144.000CHF ca. 17.000 CHF Gemeinde und Staatssteuern Zahlen (Gemeinde Aesch) laut Lohncomputer aber nur 10.000CHF Quellensteuer?
    Heisst das ein Schweizer zahlt höhere Gemeinde- und Staatssteuern als ein Quellenbesteuerter "Ausländer"?

    LIeben Dank im Voraus für eure Hilfe

    Stephan

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