Hmja, das schmeißt natürlich noch ein ganz schönes Steinchen in die andere Waagschale. Ist halt wie Würfeln, nur dass jedes Mal Würfeln 5h (oder 30h) dauert und viel kostet..
Beiträge von Paul-M
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Schön, dass es bei dir geklappt hat! Hätte die Chancen auch nicht höher als 50:50 eingeschätzt.
Ich habe auch eine Antwort vom Zoll erhalten:
‚Im Sinne eines Härtefalls zur Einreise berechtigt sind derzeit EU/EFTA-Arbeitnehmer/innen, die einen Arbeitsvertrag (abgeschlossen vor dem 25. März 2020) und einen unterzeichneten und gültigen Mietvertrag (spätestens gültig ab. 1 April) in der Schweiz vorweisen können. Eine Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist derzeit leider nicht möglich.
Gesuche um Grenzgängerbewilligungen von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen (am 25. März 2020) eingereicht wurden, werden durch die Kantone ab dem 11. Mai 2020 wieder bearbeitet.
Deshalb bitten wir Sie, sich bis zu der Bearbeitung Ihres Gesuchs zu gedulden.‘Mein Arbeitsvertrag ist vom 01.03. und der Mietvertrag vom 01.05.
G-Bewilligung wurde immerhin am 17.02. beantragt.Viel Erfolg!
Hm, interessant. Auf der Website https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/ak…rweigerung.html steht ja "EU/EFTA-Staatsbürger/innen, die einen vor dem 25. März 2020 abgeschlossenen Arbeitsvertrag oder und einen unterzeichneten und gültigen Mietvertrag, spätestens gültig ab. 1 April, in der Schweiz vorweisen können;", also eine etwas seltsame Formulierung mit dem "oder und", während sie Dir in Deiner Antwort ein "und" geschrieben haben. Interessanterweise ist es in allen drei anderen Sprachversionen der Seite (oben rechts auf Fr/It/En klicken) einheitlich ein ganz klares "oder". Ich hatte daher auch diese Seite in allen vier Sprachen ausgedruckt gehabt, die anderen Sprachen aber zum Glück nicht gebraucht (und sie hätten bei den schwyzer Grenzern glaube ich auch nichts gebracht).
In Deinem Fall würde ich gucken, wie weit Du von der Grenze weg bist und ob die Logistik es erlaubt "es einfach mal zu probieren". Je länger die Anfahrt und je mehr Umzugswagen gemietet werden müssen, umso eher würde man es natürlich nicht versuchen, weil die Kosten im Falle des Nicht-Klappens zu hoch werden. Wenn man es auch nur mit einem Tagesrucksack und aus zwei Stunden Entfernung wagen würde, dann warum nicht.
Ich wäre übrigens auch nicht überrascht, wenn ein paar Punkte dieser Ausnahme-Liste bald wieder von ihr verschwinden, wenn sie mit 1-2 Wochen Verzögerung merken, wie stark die Fallzahlen nach dem 11.5. wieder ansteigen werden.
Viel Glück !
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Leider nein, ich hatte eine carte de legitimation, die dann abgelaufen war, aber ich hatte noch zwei sehr weit gediehene Job-Interviews, die ich vor dem Umzug noch abgewartet habe und wollte dann unter dem Schengen-Abkommen umziehen :/. Deswegen überlege ich, das jetzt einfach mal unter dieser Mietvertragsklausel mal zu versuchen, bevor die wieder von der Webseite verschwindet.Edit: ab dem 11.5. werden auch vor allem die Bearbeitungen von Anträgen wieder aufgenommen, die Gruppe der Personen, die dann sofort zusätzlich einreisen darf ist gar nicht so groß, vor allem Familiennachzug wenn ich richtig verstanden habe.
Kurze Erfolgs-Rückmeldung von mir: nach 15 Stunden Zugfahrten bin ich erfolgreich angekommen. Ich war am Basel Badischer Bahnhof, da müssen alle durch die Grenzkontrolle, hatte meinen dicken Ordner mit Unterlagen schon in der Hand. Alle anderen aus dem Zug hatten Schweizer Pässe oder Aufenthaltsgenehmigungen und gingen beim Vorzeigen einfach weiter und durch. Ich war der einzige "Sonder/Härtefall". Die Prüfung hat ca. 15 Minuten gedauert, und ich schätze, es hätte 50:50 ausgehen können. Ich hatte dabei als ausgedruckte Scans (keine Originale, die waren alle in CH geblieben): ursprünglicher Mietvertrag auf französisch, Verlängerung des Mietvertrags auf französisch, aktueller Mailwechsel mit der Hausverwaltung, Vertragsangebot an die Nachmieterin wo mein Name als aktueller Mieter drin stand. Das waren die Sachen, die angeguckt wurden. Geprüft wurde im Hinterzimmer ohne mein Beisein, ich vermute, weil so gut wie niemand französisch sprach, was evtl. kein Nachteil war. Aber ich würde es nicht nochmal versuchen wollen, es war glaube ich eine knappe Kiste, aber bin glücklich drin zu sein und alles für den Auszug vorbereiten zu können. Es ist generell nicht viel Raum, zu verhandeln. Man sagt zwei Sätze, die verschwinden mit allem, was man in der Hand hatte und kommen wieder und sprechen ein Urteil. Dann von Basel Badischer Bahnhof mit dem Bus nach SBB, von dort alles normal weiter. Viel Erfolg allen !
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Du hast doch noch Deine Aufenthaltsbewilligung? Damit sollte ein Grenzübertritt nach dem 11.05. kein Problem sein?
Leider nein, ich hatte eine carte de legitimation, die dann abgelaufen war, aber ich hatte noch zwei sehr weit gediehene Job-Interviews, die ich vor dem Umzug noch abgewartet habe und wollte dann unter dem Schengen-Abkommen umziehen :/. Deswegen überlege ich, das jetzt einfach mal unter dieser Mietvertragsklausel mal zu versuchen, bevor die wieder von der Webseite verschwindet.
Edit: ab dem 11.5. werden auch vor allem die Bearbeitungen von Anträgen wieder aufgenommen, die Gruppe der Personen, die dann sofort zusätzlich einreisen darf ist gar nicht so groß, vor allem Familiennachzug wenn ich richtig verstanden habe. -
Hallo an alle,
ich lese schon länger mit und habe mich jetzt auch endlich registriert, danke für alle Infos bislang.
Mich hat Corona mitten in meinem Umzug von CH nach D erwischt, ich war zur Schlüsselübergabe in D und wollte dann nochmal zurück um die Schweizer Wohnung auszusortieren und den Umzug selbst zu machen. Es wäre nur ein mittlerer Sprinter voll, aber trotzdem, ich bin seit Wochen nur mit zwei T-Shirts und zwei Hosen in D, und mir fehlen alle Dokumente, Zeugnisse, etc., die ich hier für den Neuanfang brauche, plus ab Juni will der nächste Mieter in die Schweizer Wohnung..
Jetzt lese ich grade in den Richtlinien auf https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/ak…rweigerung.html , die sich ohnehin täglich ändern:
"EU/EFTA-Staatsbürger/innen, die einen vor dem 25. März 2020 abgeschlossenen Arbeitsvertrag oder und einen unterzeichneten und gültigen Mietvertrag, spätestens gültig ab. 1 April, in der Schweiz vorweisen können;", und den Mietvertrag hätte ich sogar noch, zwar nicht im Original, aber gescannt/druckbar.Hat jemand Erfahrungen, Auskünfte oder Einschätzung, ob das heißt, dass ich einfach mit meinem Mietvertrag von 2015 an der Grenze auftauchen kann? Oder würden die dann sagen: Nee, wir meinten doch eher neu angemietete Wohnungen Januar/Februar 2020, wo Leute herziehen wollen. Oder müsste man so oder so vorher per Mail eine Genehmigung erhalten?
Danke im Voraus für alle Einschätzungen. Ich habe schon ein offizielles Gesuch auf Ausnahmegenehmigung gestellt, aber leider genau in den zwei Tagen, als die romantische-Partner-Regelung gerade gültig war aber dann doch wieder doch nicht mehr und vielleicht seitdem jetzt ja sogar gar keine Anfragen beantwortet werden. Andere hier scheinen ja schnelle Antworten zu erhalten. Ich hatte allerdings auch auf französisch geschrieben, keine Ahnung ob das einen Unterschied macht.
Viel Glück allen Betoffenen hier weiterhin!