Das Problem ist ganz einfach, dass Du bisher keine Umsätze erwirtschaftet hast. Deshalb wird Dich kaum eine Standortfördermassnahme betreffen und auch die COVID Kredite greifen bei Dir nicht - dafür ist das Missbrauchspotential auch einfach zu hoch. Leider erlebe ich in meiner Umgebung durchaus Fälle, die sich auf 50% Kurzarbeit setzen und voll weiterarbeiten. Das ist eine absolute Sauerei.
Was mit den COVID Krediten passiert, hört man ja unterdessen auch in den Medien. Ich habe nichts gegen diese Kredite, aber ich hoffe ganz stark, dass da mit eiserner Faust bei Missbräuchen durchgegriffen wird. Es kann nicht sein, dass ich jedes Jahr eine sechsstellige Summe an Steuern abführe, damit ich dann meinen Konkurrenten neue Firmenfahrzeuge finanziere. Zum Glück wird da nun etwas aufgeräumt...
Das Mittel der Kurzarbeit stünde Dir aber wahrscheinlich offen. Dein Treuhänder hat dich da ja wahrscheinlich entsprechend instruiert. Das sind pro Monat 3320 CHF zzgl. Lohnnebenkosten. Bewilligt wurde vor 3 Monate, eine Verlängerung auf 6 Monate ist möglich. Das ist eine schöne Stange Geld dafür, dass Du hier noch nie ALV abgeführt hast.
Mit der Gesellschaft ist mir kein Schaden entstanden, wir haben den Betrieb noch nicht aufgenommen. Und für Kurzarbeit steht mir aus diesem Grund auch keine Unterstützung zu. Allerdings zahle ich Miete für eine Wohnung die ich nicht besiedeln darf weil die Schweiz mich nicht einreisen lässt. Hierfür hätte ich gerne eine Erstattung, ich zahle derzeit 80,- € die Nacht in Deutschland zusätzlich weil ich nicht in meine Wohnung darf. Hier ist mir offensichtlich ein belegbarer Schaden entstanden.